ebay. Käufer sendet Preisvorschlag, ich akzeptiere. Käufer will auf einmal Kauf abbrechen, weil ihm das Smartphone doch nicht gefällt?

3 Antworten

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Du brauchst nicht darauf einzugehen. Demjenigen, der einen Preisvorschlag sendet, wird angezeigt, dass bei Annahme ein Kaufvertrag zustande kommt.

Auf keinen Fall abbrechen. Sollte der Käufer nicht zahlen, eröffnest Du  einen Nichtzahlerfall. Den kannst Du nach 4 Tagen schließen, bekommst Deine Verkäuferprovision und der Käufer erhält seine wohlverdiente Verwarnung.

Hat der 2 Verwarnungen, kann er fast ein Jahr lang nichts kaufen auf ebay, da man diese Käufer automatisch aussperren kann.

Dann setzt Du ihn auf Deine Sperrliste, damit er nicht mehr bei Dir bieten kann http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Und denke daran den Kaufvertrag noch schriftlich zu kündigen, damit es ihm nicht einfällt, nach 5 Wochen doch noch zu bezahlen! Wenn du den rechtsgültigen Kaufvertrag nicht rechtsgültig gelöst hast, dann kann der Käufer seinen Anspruch auf Lieferung über die komplette Laufzeit der Verjährung (laufendes Jahr + 3 Jahre = 31.12.2020) geltend machen. Hier kannst Du hier noch weitere Einstellungen vornehmen: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferencess

Ich fürchte, alles andere lohnt nicht. Am Ende bekommst Du noch eine negative Bewertung, weil Du nicht seinem Ansinnen nachkommst.

Schau mal, eBay hat da vorgesorgt ;)

Zitat aus den eBay AGBs und rechtlichen Hinweisen:

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt. Weitere Informationen zum Vertragsschluss finden Sie hier.

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Wenn Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben oder den Artikel über "Sofort-Kaufen" erwerben, erklären Sie damit die Annahme des Angebots.

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.

Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.

Beim Erwerb eines Artikels von einem gewerblichen Verkäufer haben Sie jedoch in der Regel die Möglichkeit, sich von dem Vertrag durch Ihr Widerrufsrecht wieder zu lösen.


http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html

Also ganz penibel gesagt, er muss bezahlen. Jetzt ist die Frage, ob es dir so große Umstände bereitet, das Smartphone einfach neu einzustellen. Offenbar will der Käufer ja nicht mehr. Das kommt ja dann aber auf dich an :)

RedDevil1982 
Beitragsersteller
 06.04.2017, 12:59

Danke ! Man darf auch nicht alles durchgehen lassen. Wenn er nicht bezahlt, dann melde ich es ebay und es wird bei ihm vermerkt. Danach kann ich es immer noch wieder einstellen.

Es ist letztendlich einen stillen Kaufvertrag zurstande gekommen und beide Parteien haben eine Verpflichtung.

Du kannst versuchen eBay zu kontaktieren und auf Kulanz zu plädieren, dass du vom Kauf der Ware befreit wirst. Rede auch mit dem Verkäufer, der kann auf Antrag den Kauf annullieren und der Verkäufer wird nicht von eBay zur Zahlung der Provision belastet.

RedDevil1982 
Beitragsersteller
 06.04.2017, 12:46

Ich bin der Verkäufer !