Insolvenz Garten?

7 Antworten

a) wenn ihr trotzdem Pacht zahlt ist nicht der Garten das geschenk sondern nur das Nutzungsrecht bzw. die Genossenschaftsmitgliedschaft oder so = genau prüfen!

b) wenn Deine Frau den Garten wirklich geschenkt bekommt (also mit Eintrag im Grundbuch als Grundbesitzerin) ist das sicherlich ein zu berücksichtigender Wert = da wäre zu überlegen, wer genau den Garten bekommt (also z. B. Du oder ein Kind...)

(ich lese aber eh mehr a) raus, dann habt Ihr nicht wirklich etwas geschenkt bekommen, was man berücksichtigen müsste)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Martin231990 
Beitragsersteller
 24.02.2020, 18:16

Also habe mich informiert also es ist ein garten Verein (mit 2 mal jährliches arbeiten) also die Schätzung war bzw ist dafür gedacht was die Besitzer im Garten haben sprich haus, Pflanzen, Gewächshaus, Bäume ( sagen wir mal haben einen Wert von 4.000€) kann der Besitzer von denn neuen Pächtern dieses Betrag als Ablöse verlangen da die Pacht ja nur für das Grundstück ist sprich finden die Besitzer keinen neuen Pächter muss er das Haus und alles entfernen, bei uns ist es jetzt halt so das wir keine Ablöse zahlen brauchen, wir haben jetzt auch eine Antwort vom Insolvenzverwalter bekommen da die Insolvenz schon am laufen ist seit etwas über 1 jahr ist meine frau schon in der wohlverhaltensphase und wir brauchen nichts befürchten sie kann sich also mit eintragen lassen

myotis  24.02.2020, 18:30
@Martin231990

na schau, passt doch alles - viel Spaß beim Garteln, ich wünsch Euch, dass zur Wohlverhaltensphase jetzt auch wieder eine Wohlfühlphase kommt :-)

Wieso Garten weg genommen werden, ist ja
nicht Euer Eigentum, wenn Ihr Pacht zahlen müsst.
Es geht eher um die Hütte, ich glaube nicht das die
pfändbar ist und bezahlt habt Ihr ja auch nichts.
opi ehrsam    

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was für einen Garten meinst du denn? Einen Schrebergarten oder ein eigenes Grundstück?

Ein Pachtgarten gehört euch doch nicht. Da gibts nix zu schätzen.

Martin231990 
Beitragsersteller
 23.02.2020, 01:22

Ein Pacht Garten bezieht sich nur auf das Grundstück die Laube ist ja so gesehen dein Eigentum wo man eigentlich ne Ablöse zahlt

Was den nun pachtet ihr den oder bekommt ihr den Garten geschenkt?

Martin231990 
Beitragsersteller
 23.02.2020, 01:20

es ist ein kleingartenverein wir pachten ihn aber im normalfall zahlt man ja für die Laube oder Geräte eine Ablöse das müssten wir halt nicht

Bitterkraut  23.02.2020, 01:21
@Martin231990

Das stellt kein Vermögen dar.

Martin231990 
Beitragsersteller
 23.02.2020, 01:24
@Bitterkraut

Wenn die Schätzung sagen wir mal 3000€ beträgt kann ich so gesehen ja ein nachpächter suchen und für die Laube 3000€ Ablöse verlangen also ist es ja so gesehen ein Vermögen oder nicht

Zur Insolvenzmasse gehören in der Regel alle Dinge, die einen hohen Marktwert haben.
Dinge die einen mehr persönlichen Wert haben und weniger Marktwert, sind davon ausgenommen.
Ein Kleingartengrundstück mit Gartenlaube ist, könnte ich mir vorstellen, durchaus eine gesuchte Sache, und ich könnte mir außerdem vorstellen, daß es dafür auch eine Warteliste gibt.
Ich denke also, Ihr müßt mit dem Schlimmsten rechnen.

Vielleicht aber muß der Insolvenzverwalter von dem Kleingarten auch gar nichts erfahren.

Martin231990 
Beitragsersteller
 23.02.2020, 09:32

Mit garnichts erfahren ist uns zu gewagt wenn das rauskommen sollte und es so ist das es gemeldet werden muss denn fällt man aus der Insolvenz raus

ehrsam  23.02.2020, 10:22
@Martin231990

Wie gesagt, das Problem ist die Hütte, die
Sie Euch vermutlich nicht wegnehmen können.

Aber ihr müsst den Schrebergarten angeben, damit
dort auch nach geschaut werden kann .
Es könnte ja sein, das Ihr dort Wertgegenstände
versteckt habt - nur aus der Sicht der Überprüfer -
ist nicht meine Meinung.    
opi ehrsam 

PS:
Beachte auch das Argument von WAYKO - letzter Satz!