Garagentor kracht auf Auto - juristisch unklar?
Das Tor einer Tiefgarage von einem Mehrfamilienhaus (100-200 Wohneinheiten) kommt, während ich hindurchfahre, hinunter und schlägt in der Mitte meines Autodaches auf. Aufgrund eines Fußgängers bin ich langsam hindurchgefahren, bin jedoch niemals stehen geblieben. Es entstand ein Schaden von 2700 Euro. Das Tor wurde kurz davor neu eingebaut und stand morgens stets offen. Die Signalanlage hat nach dem Einbau aber nicht funktioniert. Hier gibt es eine rote Lampe, die ausgehen soll, wenn das Tor oben ist und rot leuchtet, bevor es hinunterkommt. Ich habe an jenem Unfalltag ein Video gemacht, auf dem zu erkennen ist, dass die Lampe durchgehend rot leuchtet. Nachdem ich den Schaden gemeldet hatte, kam jemand und, welch Wunder, die Signalanlage funktioniert seither. Mir wurde aber geschrieben, dass immer alles korrekt funktioniert hat und dass man den Schaden deshalb nicht übernimmt. Ich habe nun 100 Mails geschrieben und laufe von Pontius zu Pilatus. Habe ich rechtlich eine Chance den Schaden einzuklagen? Habe keine Rechtsschutz...
4 Antworten
Nun sind solche Angaben und kurzen Beschreibungen nicht immer sehr detailliert.
Ein automatisch schließendes Tor MUSS und das ist zwingend eine Lichtschranke besitzen welche Personen bzw. Fahrzeuge erkennt.
Das solltest Du überprüfen. Die Blinklampe hat damit wenig zu tun. Sie dient nur dem Hinweis.
Mit Lichtschranke ist gemeint eine berührungsfreie Anwesenheitserkennung
Was ist daran seltsam? Wo soll es sonst aufsetzen. Die Torkante ist gerade, das Dach am Fahrzeug der höchste Punkt. Das ist hier nicht das Reich der Fantasien und Spekulationen. hahaha.
Also... ob die Lichtschranke da ist, heißt nicht, ob diese funktioniert. Ist die Lichtschranke funktional, kann die Montagehöhe verkehrt sein. Es kann auch sein, dass die Lichtschranke ausschließlich der Personenerkennung dient und unter dem Auto durchleuchtet. Dann müsste eine zweite Lichtschranke zur Fahrzeugerkennung montiert sein. Es kann eine Reflektorenlichtschranke montiert sein, welche den Normen nicht entspricht.
In jedem Fall ein letztes Gespräch mit dem Betreiber der Anlage führen und eine Besichtigung vor Ort anstreben. Keine Klärung, dann Anwalt.
Genau mein Gedanke!
Aufgrund eines Fußgängers bin ich langsam hindurchgefahren, bin jedoch niemals stehen geblieben.
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mal angenommen du wärest wegen dem Fußgänger noch mal so weit zurückgestoßen, dass das Tor ungehindert schließen hätte können.
Dann hättest du keinen Schaden
Verstehe, die Lampe leuchtet rot, also ist der Vermieter raus. Zuständig ist Deine Vollkasko.
Viel Glück.
Hm... Mich wundert jetzt, dass offenbar gar keine zusätzliche Absicherung durch eine Lichtschranke o.ä. vorhanden ist, an so einem „öffentlichen“ Ort. Wenn ich daran denke was bei unserem angetriebenen Schiebetor an unserer Einfahrt alles vorgeschrieben ist... Das wäre für mich ein Anhaltspunkt für eine mögliche Chance für dich.
Was natürlich ungünstig ist, dass du offenbar trotz Warnsignal bzw Fehlersignal durchgefahren bist, so wie ich dich verstehe.
Es gibt eine Lichtschranke. Das ist ja das seltsame. Und durchfahren mussten alle. Das Tur wurde eingebaut und hat danach nicht richtig funktioniert. Aus diesem Grund stand es wochenlang offen. Man konnte es aber manuell schließen und öffnen. Dabei ist aufgefallen, dass die Warnleuchte nicht funktioniert. Danke schon mal für die Antwort.
Dann hast du doch deine Bestätigung über die bewiesen Fehlfunktionen schon selbst geliefert. Es gab eine Lichtschranke und trotzdem ist das Tor auf dein Autodach gedonnert. Hätte die Lichtschranke regelrecht funktioniert, wäre das nicht passiert. Damit würde ich zum Anwalt gehen.
Es gibt eine Lichtschranke. Ich finde es seltsam, dass das Tor in der Mitte von meinem Autodach aufgesetzt hat.