Garantie nach Autokauf? (Zentralverriegelung)

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Ein gewerblicher Verkäufer kann die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausschliessen. Bei gebrauchten Sachen kann es sie nur auf ein Jahr verkürzen. Auch die Beweislastumkehr läßt sich nicht ausschliessen. Somit ist der Verkäufer in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht.

Link: http://www.t-online.de/ratgeber/auto/autokauf/id_50158956/sachmaengel-am-gebrauchtwagen-wer-hat-die-beweispflicht-.html

Nutcracker 
Beitragsersteller
 17.03.2014, 15:43

Für alle, die ein ähnliches Problem haben, der Sachverhalt ist in §476 BGB erklärt, genau so wie es der User über mir beschrieben hat, ist es tatsächlich.

Ich glaube kaum bei einem 8-jährigen Auto auf einem Garantieanspruch pochen zu können. Eine Garantie gibt auch nur der Hersteller auf seine Ware und die ist auf zwei oder drei Jahre begrenzt. Dem Gebrauchtwagenverkäufer kannst Du nur mit einem Gewährleistungsanspruch kommen, wenn der Schaden bereits bei Übergabe bestand. Du sagst ja selber, bei Übergabe alles ok, jetzt nach 4 Wochen ein Ausfall.

Ifm001  14.02.2014, 07:43

Der letzte Satz ist nicht korrekt. Der Keim der Ursache muss bei der Übergabe vorhanden sein. Zudem wirkt die Ware bei Übergabe ok. Das heisst aber noch lange nicht, dass sie ok ist.

JA Du hast recht, Du kannst die Mängelbeseitigung vom Verkäufer verlangen

evtl. müssen die Schlüssel auch erst auf das Auto programmiert werden.

Nutcracker 
Beitragsersteller
 13.02.2014, 15:11

Die Schlüssel funktionierten die ersten 3 Wochen tadellos, ohne Mängel.

Wenn der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war, dann hast Du ein Recht auf Nachbesserung durch den Händler.

In den ersten 6 Monaten wird zugunsten des Käufers davon ausgegangen das der Mangel schon vorlag, gegenteiliges müsste der Verkäufer darlegen, nach 6 Monaten bist Du in der Beweispflicht.