Garantie nach Autokauf? (Zentralverriegelung)
Hallo Community,
ich habe vor ungefähr 3 bzw. 4 Wochen einen 8 Jahre alten Hyundai Elantra gebraucht gekauft. Zufrieden, alles bestens soweit. Nun habe ich gestern feststellen müssen, dass die Fernbedienung für die Zentralverriegelung nicht mehr funktioniert. Hierbei ist zu sagen, dass das Auto beim Kauf vor 8 Jahren nur einen normalen Schlüssel hatte, und der Vorbesitzer irgendwann nachgerüstet hat, sodass man es auch aus der Ferne mit einer Fernbedienung öffnen kann. Beim Kauf habe ich zwei dieser Fernbedienungen erhalten, funktionierten anfangs tadellos, jedoch heute beide ausprobiert, auch nagelneue Batterien eingesetzt, keine Wirkung. Eine kleine LED auf den Fernbedienungen leuchtet, Auto geht aber nicht auf. Also liegt der Fehler höchstwarscheinlich irgendwo am (im) Auto.
Beim Kauf habe ich auf zusätzliche Garantieleistungen verzichtet, da der Preis so etwas gesenkt werden konnte. Der Verkäufer war ein eingetragener Kaufmann, sprich ich habe das Auto von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Aus dem Wirtschaft/Recht-Unterricht weiß ich, dass der Verkäufe für "unübliche" Schäden aufkommen muss. Ich weiß, der Schaden ist nicht besonders groß, da ich das Auto ja auch mit dem normalen Schlüssel aufbekomme. Jedoch sinkt der Wert natürlich etwas, und nervig ist es auch.
Nun aber direkt zur Frage, habe ich Recht auf die Beseitigung des Schadens, also auf die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit jener Zentralverriegelung aus der Ferne?
Vielen Dank im vorraus :-)
6 Antworten
Ein gewerblicher Verkäufer kann die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausschliessen. Bei gebrauchten Sachen kann es sie nur auf ein Jahr verkürzen. Auch die Beweislastumkehr läßt sich nicht ausschliessen. Somit ist der Verkäufer in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht.
Für alle, die ein ähnliches Problem haben, der Sachverhalt ist in §476 BGB erklärt, genau so wie es der User über mir beschrieben hat, ist es tatsächlich.
Ich glaube kaum bei einem 8-jährigen Auto auf einem Garantieanspruch pochen zu können. Eine Garantie gibt auch nur der Hersteller auf seine Ware und die ist auf zwei oder drei Jahre begrenzt. Dem Gebrauchtwagenverkäufer kannst Du nur mit einem Gewährleistungsanspruch kommen, wenn der Schaden bereits bei Übergabe bestand. Du sagst ja selber, bei Übergabe alles ok, jetzt nach 4 Wochen ein Ausfall.
Der letzte Satz ist nicht korrekt. Der Keim der Ursache muss bei der Übergabe vorhanden sein. Zudem wirkt die Ware bei Übergabe ok. Das heisst aber noch lange nicht, dass sie ok ist.
JA Du hast recht, Du kannst die Mängelbeseitigung vom Verkäufer verlangen
evtl. müssen die Schlüssel auch erst auf das Auto programmiert werden.
Die Schlüssel funktionierten die ersten 3 Wochen tadellos, ohne Mängel.
Wenn der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war, dann hast Du ein Recht auf Nachbesserung durch den Händler.
In den ersten 6 Monaten wird zugunsten des Käufers davon ausgegangen das der Mangel schon vorlag, gegenteiliges müsste der Verkäufer darlegen, nach 6 Monaten bist Du in der Beweispflicht.