Auto von Privat gekauft und nun den Schaden?
Ich habe vor kurzen ein Auto von Privat gekauft. Bei der ersten Probefahrt fing es beim Gasgeben an zu blubbern und die Motorkontrolllampe ging an. Der Verkäufer sicherte mir zu, dieses binnen einer knappen Woche zu beheben. ( Abgasrückventil ) Bei der zweiten Probefahrt, die dann auch etwas länger war, fuhr es ohne Probleme, somit stand der Kauf fest. Bei der Heimfahrt, ging dann allerdings die Motorkontroll- Lampe wieder an und ich rief den Verkäufer an, wir machten einen Termin, zudem ich pünktlich war aber "sein Schrauber" wollte bzw. wusste nichts davon und machte Feierabend und ich durfte wieder Heimfahren. Bin dann einen Tag später zur Werkstatt um mir auch Rat zu holen, weil es von der Innenraumlampe tropfte und der Himmel sehr feucht war. Werkstatt stellte fest, das die Frondscheibe zu hoch eingesetzt wurde und unten rechts lose ist. Dann wurde der Fehler auch noch ausgelesen. AGR -Flussrate und Komunikation- Kombiinstrument- Motorsteuergerät. Natürlich folgte eine Anruf zum Verkäufer, er holte ihn an einem Freitag und brachte ihn mir am Sonntag. Mit den Worten, die Scheibe zu einem späteren Zeitpunkt vernünftig einzusetzten alles andere wäre jetzt in Ordnung. war es aber nicht! Er war los, ich zur Arbeit und es leuchtete nun gar nicht mehr diese Motorkontrolllampe, er ging mir aus, startete aber wieder und das blubbern war auch wieder da. Ich am Montag wieder zur Werkstatt, die sagten, er hätte nur die Lampe abgeklemmt vermutlich, durch Tachoentnahme, denn im Motorraum war nichts zu ersehen, das da irgendetwas passiert war. Kann ich unter diesen Umständen, das Auto unter dem Grund: Verkauf unter falschen Tatsachen zurück geben?
8 Antworten
Bei der ersten Probefahrt hätte Dir schon ein Licht aufgehen müssen und Abstand vom Kauf nehmen müssen.
Hier bewegst du dich rechtlich gesehen in einer schwierigen Lage.
Soweit ich weiß, musst du als Käufer eine Sachmangel bei einem Privatverkauf nachweisen.
Ich kann dir nur raten einen Gutachter zubeauftragen, der etwaige Vertuschungsversuche nachweisen kann. Evtl. kann er diese auch zeitlich aufgrund von Verschmutzungen eingrenzen.
Weiterhin solltest du den Kaufvertrag anwaltlich prüfen lassen. Versichert der Verkäufer, dass das Auto einwandfrei funktioniert und keine Mängel vorhanden sind und ein Gutachten belegt diese Aussage, kannst du den Kaufvertrag anfechten und dein Geld zurückverlangen.
Ein Anwalt kann dich hierzu auch weitergehend beraten. Evtl. kannst du auch eine Anzeige wegen Betruges machen.
Viel Glück.
Du scheinst eine echte Bastelbude an Land gezogen zu haben. Wenn ich mir die (seltsamen) Vertragsbedingungen anschaue, dann sieht es schlecht aus für Dich.
Hier empfehlen praktisch alle, einen Anwalt einzuschalten. Ich glaube aber, der ganzen Geschichte zu entnehmen, dass wir hier von einem 300-Euro-Kauf sprechen.
Sollte dies so sein, kann die Einschaltung eines Anwalts, im ungünstigsten Fall, Dich noch mehr Geld kosten, als Du für das Auto bezahlt hast.
Sollte ich mit meiner Kaufpreis-Schätzung richtig liegen, dann würde ich die 300 Euro als Lehrgeld betrachten und das nächste Mal beim Kauf jemanden mitnehmen, der Ahnung von Autos hat. Hättest Du so jemanden beim Besichtigen/Probefahren dabei gehabt, dann wäre es gar nie zum Kauf dieser Ruine gekommen.
Du kannst ja versuchen, den Verkäufer noch mit vielen Forderungen um Nachbesserung zu nerven. Wenn man aber bedenkt, dass jetzt schon viele Mängel vorliegen - Windschutze, Nässe am Dachhimmel, Motorleuchte - dann dürfte selbst dann wenn dies alles behoben würde, schon die nächsten vier bis fünf Probleme in Kürze auf Dich warten.
Puh...1650 Euro sind natürlich schon ein Brett, was man ungern als Lehrgeld abbucht.
es sind noch dazu zwei Mängel, einmal beim Bremsen schleifendes Geräusch von hinten
Wie war das denn bei der Probefahrt? Also bereits wieder was Teures, falls es Metall auf Metall ist, was dieses Schleifgeräusch beim Bremsen erzeugt.
Die weiteren "hätte" erspare ich mir jetzt.
Du hättest das Auto nicht kaufen sollen. Gründe dafür bzw. dagegen gab es ja bereits auf der Probefahrt.
Ein Verkäufer, der den Mangel nach der Probefahrt kennt und die Lösung des Problems anbietet und sich auch anschliessend weiter um das Auto kümmert, scheint erst einmal recht freundlich (und kompetent/sachkundig) zu sein. Aber irgendwie klingt es auch so, als ob er sich der ganzen Mängel bewusst ist.
Hätte er ein reines Gewissen, so würde er sich um gar nichts kümmern müssen und auf den Standardkaufvertrag verweisen.
Ich fürchte, dass Du dich bereits in einem Bereich befindest, in dem es ohne Vertragsdetails, unumstösslich Diagnosen, Gutachten und Anwalt nicht mehr weiter geht. Zumindest nicht, wenn Du die Angelegenheit ein für alle Mal geklärt haben möchtest.
Grundsätzlich, wenn es sich um einen Kaufvertrag von Privat an Privat handelt, müsstest Du ihm jetzt arglistige Täuschung nachweisen. Dann könntest Du von dem Kaufvertrag zurücktreten (Rückabwicklung Zug um Zug).
Wurde der während der Probefahrt auftretende Fehler und seine Beseitigung im Kaufvertrag fixiert?
Und hast Du den Eindruck, dass der Verkäufer wirklich eine Privatperson ist? War das Auto vorher auf einen plausiblen Zeitraum auf den Verkäufer zugelassen?
Wer setzt in Zeiten wie diesen denn noch eine Frontscheibe schief ein und wie bessert der Privatverkäufer das um Himmels Willen nach?
Weshalb hat er immer einen 'Schrauber' zur Stelle?
Und um was für ein Auto handelt es sich eigentlich? Alter, Laufleistung, Kaufpreis?
Mir kommt das alles seltsam vor.
Laut Papiere, war das Auto nicht auf seinem Namen angemeldet.Und ich meine mich erinnern zu können, dass er sagte, er nahm den in Zahlung. Er hat einige Autos dort auf dem Hof zu stehen... Meine Vermutung ist, das er das nebenberuflich macht und den " seinen Schrauber" geringfügig oder wie auch immer angestellt hat. Er selbst arbeitet wohl in Hamburg...
Hinterher ist man immer schlauer und ich könnte mich selbst in den A.... beißen vor Dummheit...
Kein Problem. Jetzt wird es nur einfacher für Dich.
War allerdings bereits nach dem Passus in dem Kaufvertrag (anderer Beitrag von Dir) klar.
Er handelt also offensichtlich gewerblich und hat nicht rechtswirksam die Gewährleistung ausgeschlossen.
Fordere Nachbesserung, setze Fristen. Nimm Dir einen Anwalt, solltest Du Dich mit ihm nicht einigen können oder er die Frist ungenutzt verstreichen lassen. Du wirst den Anwalt eher nicht bezahlen müssen. Du hast es leider mit einem schwarzen Schaf zu tun.
Bist Du Gewerbetreibender?
Hast Du das Auto als Fa gekauft?
Hast Du im Kaufvertrag eine ausländische Adresse angegeben?
alle 3 Fragen - Nein
alle 3 Fragen - Nein
Dann mal ran an den Speck.
Ich freue mich immer, wenn meine Mitbewerber in ihre Schranken gewiesen werden. Insbesondere, wenn dies mehr oder weniger vor meiner Haustür geschieht.
Eine schriftliche Nachbesserung und Frist ist angebrachter oder sollte ich ihn anrufen und ihn in Vorkenntnis setzten?
Google bitte :-) .
Ich bin keine Rechtsberatung und habe Dich mit überdurchschnittlich viel Text hoffentlich bereits in die Richtung lenken können, die ich persönlich für richtig halte.
Kann jetzt unmöglich auch noch die Rechtsberatung übernehmen und mir meinen Kopf über Formulierungen und Fristen zerbrechen, ohne irgendwelche Details zu kennen.
Viel Erfolg!
Ich denke, dass Du keine schlechten Karten hast.
Und das macht es nicht wirklich einfacher, aber eben auch nicht unmöglich:
Es waren " lediglich" 1650,00 € aber für meine Zwecke dennoch ausreichend.
Es gibt Richter, die sagen dann: "Was haben sie denn bei dem Kaufpreis eigentlich erwartet?" Und das ist auch richtig so.
Allerdings gestattet das dem Verkäufer nicht, sich wie ein Gesetzloser über geltende Bestimmungen hinwegzusetzen.
Du solltest Nachbesserung verlangen, Fristen setzen und im Falle des Nichterfolges mal einen Anwalt hinzuziehen.
Dokumentiere alles!
Danke!
paar Autos am Hof - sieht nach Gewerbe aus - das Finanzamt wird sich freuen ....
Das heisst ja nicht, dass der Verkäufer nicht ordnungsgemäss gemeldet ist, monatlich meldet und brav zahlt.
Es geht darum, dass er versucht die Sachmangelhaftung zu umgehen.
wenn du das alles nachweisen kannst dann fordere den verkäufer schriftlich mit frist auf die mängel abzustellen. er wusste davon, das musst du da aber auch nachweisen können
stellt er die mängel nicht ordnungsgemäss ab kannst du rückabwicklung des kaufes verlangen. das durchsetzen wird dann dann aber schwieriger
Es waren " lediglich" 1650,00 € aber für meine Zwecke dennoch ausreichend.
Natürlich hätte ich und hätte ich, dann hätte ich...
es sind noch dazu zwei Mängel, einmal beim Bremsen schleifendes Geräusch von hinten und die Handbremse muss nachgestellt werden, die kann ich bis dach Himmelförde ziehen, bis sie greift...
ich weiß, hätte ich...