Garage defekt, komme nicht an mein Auto - Rechte?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

ja, garagenmiete kannst du kürzen

wohnungsmiete natürlich ncith

oder anteilig die wohnungsmiete, wenn du wohnung mit garage hast halt

aber du hast auch schadensersatzansprüche, dafür, dass du nicht an dein auto kommst, das dürfte die miete erheblich übersteigen

du müsstest doch eigentlich jetzt nen mietwagen nehmen, also könnte man diese kosten eigentlich ansetzen

weissewolke 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 08:29

Ja, dachte ich auch schon, dass ich Schadensersatz wegen der Nichtnutzbarkeit des Autos verlangen kann. Aber als Problem sehe ich, dass ich ja nicht tatsächlich ein Auto gemietet habe. Wenn die also sagen: Ja, wir zahlen. Wie hoch soll ich dann den Schaden angeben? Ich habe ja keine Miete für ein Auto gezahlt... Und einfach ein Auto mieten, da habe ich Angst, dass die nachher doch nicht zahlen und ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Leider bin ich bisher noch kein Mitglied im Mieterschutzbund. Werden da zwar heute mal anfragen, aber weiß nicht, ob die uns beraten, wenn wir keine Mitglieder sind. Mietschutzrechtlich versichert sind wir darüber auch erst nach 3 Monaten...

Mein Vermieter ist eigentlich auch in Ordnung. Nur die Hausverwaltung nervt mich so langsam sehr!

Surenhohn  28.11.2011, 08:45
@weissewolke

ja trotzdem sind dann die kosten für ein vergleichbares mietfahrzeug in ansatz zu bringen, ob du eins nutzt oder nicht, spielt keine rolle für schadensersatz

du kannst schadensersatz verwenden, wie du lustig bist, du musst es nicht zwingeng für den schaden benutzen, ist immer so

wenn ich in den auto fahre und du 2000€ dafür bekommst, kannst du es auch kaputt lassen und mit dem geld in urlaub machen

frag was dein modell kostet als mietfahrzeug und setz das an

weissewolke 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 09:02
@Surenhohn

Ok, vielen Dank! :)

Bei 45 Euro komme ich dann auf einen Tagessatz von 1,50 Euro. Zusätzlich kann ein für ein vergleichbares Modell als Mietfahrzeug Schadensersatz fordern. Was meinst du zu dem Verdienstausfall in Höhe von 10-20 Euro (genaue Höhe müssen wir noch erfragen)?

Ich bin ja gespannt, wie die darauf reagieren... denn über einen Anwalt möchte ich eigentlich nicht gehen.

Hast du vielleicht auf rechtliche Hintergrundinfos? Irgendwo im BGB wirds sicher stehen... Notfalls muss ich da selbst mal nachblättern.

Ich würd mir nen dicken Mietwagen nehmen und deinem Vermieter über deinen Anwalt in Rechnung stellen mit genauen Angaben des Sachverhalts. Der hat quasi keine Chance, da du ja auch ein Auto benötigst und du hier keine andere Möglichkeit hast, zumal du deinen Mieter ja auch schon des öfteren über die Mängel per E-Mail benachrichtigt hast.

Vielleicht solltest du ihn aber vorher nochmal kontaktieren und über dein Vorhaben mit dem Mietauto informieren.

weissewolke 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 08:33

Einen "dicken Mietwagen" kann ich mir sicher nicht nehmen. Denn es muss schließlich die Verhältnismäßigkeit gegeben sein.

Außerdem habe ich keinen Anwalt und möchte diesen Weg auch gar nicht erst gehen. Denn mit meinem Vermieter habe ich kein Problem. Nur die HV stellt sich manchmal blöd an... Da habe ich eine Lust meinem Vermieter gleich mit nem Anwalt zu kommen...

Das sind 2 Probleme zu einer Sache. Wenn, kann nur die Garagenmiete gemindert werden und der Rest ist eine Ermessenssache. In welchem Kostenverhältnis steht ein Verdienstausfall zu einer, zunächst mon. Garagenmiete. Denn der Garagen-VM kann im Ernstfall auf 45 € verzichten, das kann aber auch bedeuten dass man ab spätestens dem 4. Monat danach ohne Garage ist.

E-Mails und Tel.-Gespräche können u.U. als nicht erhalen bzw. nicht stattgefunden betrachtet werden, oder werden müssen.

weissewolke 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 08:42

Die Garage gehört zur Wohnung. Also wird sie mir sicher nicht gekündigt. In der Mietaufstellung ist sie aber gesondert ausgewiesen (Miete, Nebenkosten, Garage, Mobiliar).

Verdienstausfall wären iwas um die 10-20 Euro.

Wie, die gelten als nicht erhalten? Wie soll ich die denn sonst erreichen? Kann schlecht bei der Zuhause vor der Tür aufkreuzen. Der Postweg via Einschreiben würde wohl etwas länger dauern...

Ich würde "Nutzungsausfall" geltend machen, und pauschal Mietwagenkosten in Rechnung stellen.

weissewolke 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 08:34

Danke Frau Fred, das hört sich ok an... Hast du dafür auch eine rechtliche Grundlage oder meinst, ich soll es einfach mal probieren?

FrauFred  28.11.2011, 08:35
@weissewolke

Zumindest macht das etwas Druck auf den Vermieter,

weissewolke 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 08:39
@FrauFred

Naja, nur wir vermuten, dass der Vermieter gerade gar nicht da ist. Die haben die Wohnung gekauft und lassen alles über die Hausverwaltung regeln. Die HV ist auch mein erster Ansprechpartner bei solchen Problemen. Mein Vermieter selbst ist oft für längere Zeit im Ausland und ruft dann nicht täglich seine Mails ab.

Zu Beginn habe ich bei Problemen die Mails immer CC an den Vermieter geschickt. Er hat dann aber gesagt, ich brauch das nicht machen, nur dann, wenn es wirklich Probs gibt. (Wie in diesem Fall, da habe ich es dann natürlich auch gemacht.)

Aber ein Versuch ist es sicherlich wert.