Garage defekt, komme nicht an mein Auto - Rechte?
Guten Morgen!
Folgendes Problem: Wir haben einen Garagenstellplatz in einer Garage mit Hebebühne. Seit Samstag früh kommen wir nicht an unser Auto. Können wir die Miete mindern?
Details: Im Oktober stellten wir fest, dass mehrere Lampen in der Garage nicht funktionieren. Haben die Hausverwaltung angemailt. Zweite E-Mail am 01.11., weil noch immer nicht alles funktionierte und außerdem ein Defekt beim Bewegungsmelder aufgefallen war. In dieser Mail habe ich auch geschrieben, dass an einem Tor der Garagenanlage (gibt drei Tore, sind 8 Stellplätze auf der Hebebühne) etwas nicht in Ordnung ist. Ich habe darauf hingewiesen, dass es hier früher oder später zu Problemen kommen kann. Denn wenn das Tor nicht mehr richtig schließt, komme ich nicht an mein Auto.
Am Samstag wollte mein Mann morgens um 4.30 Uhr mit dem Auto zur Arbeit fahren (Zeitungsausträger). Garage zeigte eine Störung an, die auch nach einem Neustart der Anlage nicht behoben war. Nichts ging. So konnte er nicht zur Arbeit, musste anrufen, dass er eine Vertretung braucht und hat einen Verdienstausfall. Ab 08 Uhr haben wir versucht die Hausverwaltung telefonisch, parallel dazu eine erste E-Mail, zu erreichen. Zweimal auf den AB gesprochen. Bis 10 Uhr niemanden erreicht. Bei der Notdienststelle für die Garagenanlage wurde uns gesagt, sie würden kommen, aber wir müssen vorab schriftlich bestätigen, dass wir die Mehrkosten tragen, wenn die Hausverwaltung dies nicht übernehmen würde. Haben wir natürlich nicht gemacht.
Ich hätte das Auto am Samstag ebenfalls gebraucht. Ganze Wochenendplanung war im Eimer… Für Arbeit am Sonntag/Montag hat mein Mann jetzt das Auto von seinem Vater bekommen.
Fragen: Ich kann doch jetzt die Miete mindern oder? Kürze ich jetzt die Wohnungsmiete oder die Garagenmiete? Die Garagenmiete beträgt 45 Euro. Kann ich die jetzt für jeden Tag ohne Auto bzw. Garagennutzung um 100 % kürzen? (Macht jetzt nicht sooo viel aus, aber mir geht es ums Prinzip.)
Da wir beide ein Monatsabo für die Öffentlichen haben und auch kein Auto gemietet haben o.ä., hatten wir keine Zusatzkosten und können selbstverständlich keinen Schadensersatz fordern. Verlorene Zeit kann ich leider auch nicht einfordern… Wie aber sieht es mit Schadensersatz für den Samstag aus, schließlich hatten wir dadurch einen Verdienstausfall?
Ich weiß nicht, ob das eine Garagentor an der Störung Schuld ist. Aber das ist bis heute nicht erledigt worden. Ich bin der Meinung, dass nach fast einem Monat sich das mal hätte jemand anschauen können. Vielleicht wäre es dann gar nicht erst zur Störung gekommen? Anlage wird regelmäßig gewartet.
Danke für ein paar hilfreiche Antworten!
Freundliche Grüße wewo
4 Antworten
ja, garagenmiete kannst du kürzen
wohnungsmiete natürlich ncith
oder anteilig die wohnungsmiete, wenn du wohnung mit garage hast halt
aber du hast auch schadensersatzansprüche, dafür, dass du nicht an dein auto kommst, das dürfte die miete erheblich übersteigen
du müsstest doch eigentlich jetzt nen mietwagen nehmen, also könnte man diese kosten eigentlich ansetzen
ja trotzdem sind dann die kosten für ein vergleichbares mietfahrzeug in ansatz zu bringen, ob du eins nutzt oder nicht, spielt keine rolle für schadensersatz
du kannst schadensersatz verwenden, wie du lustig bist, du musst es nicht zwingeng für den schaden benutzen, ist immer so
wenn ich in den auto fahre und du 2000€ dafür bekommst, kannst du es auch kaputt lassen und mit dem geld in urlaub machen
frag was dein modell kostet als mietfahrzeug und setz das an
Ok, vielen Dank! :)
Bei 45 Euro komme ich dann auf einen Tagessatz von 1,50 Euro. Zusätzlich kann ein für ein vergleichbares Modell als Mietfahrzeug Schadensersatz fordern. Was meinst du zu dem Verdienstausfall in Höhe von 10-20 Euro (genaue Höhe müssen wir noch erfragen)?
Ich bin ja gespannt, wie die darauf reagieren... denn über einen Anwalt möchte ich eigentlich nicht gehen.
Hast du vielleicht auf rechtliche Hintergrundinfos? Irgendwo im BGB wirds sicher stehen... Notfalls muss ich da selbst mal nachblättern.
Ich würd mir nen dicken Mietwagen nehmen und deinem Vermieter über deinen Anwalt in Rechnung stellen mit genauen Angaben des Sachverhalts. Der hat quasi keine Chance, da du ja auch ein Auto benötigst und du hier keine andere Möglichkeit hast, zumal du deinen Mieter ja auch schon des öfteren über die Mängel per E-Mail benachrichtigt hast.
Vielleicht solltest du ihn aber vorher nochmal kontaktieren und über dein Vorhaben mit dem Mietauto informieren.
Einen "dicken Mietwagen" kann ich mir sicher nicht nehmen. Denn es muss schließlich die Verhältnismäßigkeit gegeben sein.
Außerdem habe ich keinen Anwalt und möchte diesen Weg auch gar nicht erst gehen. Denn mit meinem Vermieter habe ich kein Problem. Nur die HV stellt sich manchmal blöd an... Da habe ich eine Lust meinem Vermieter gleich mit nem Anwalt zu kommen...
Das sind 2 Probleme zu einer Sache. Wenn, kann nur die Garagenmiete gemindert werden und der Rest ist eine Ermessenssache. In welchem Kostenverhältnis steht ein Verdienstausfall zu einer, zunächst mon. Garagenmiete. Denn der Garagen-VM kann im Ernstfall auf 45 € verzichten, das kann aber auch bedeuten dass man ab spätestens dem 4. Monat danach ohne Garage ist.
E-Mails und Tel.-Gespräche können u.U. als nicht erhalen bzw. nicht stattgefunden betrachtet werden, oder werden müssen.
Die Garage gehört zur Wohnung. Also wird sie mir sicher nicht gekündigt. In der Mietaufstellung ist sie aber gesondert ausgewiesen (Miete, Nebenkosten, Garage, Mobiliar).
Verdienstausfall wären iwas um die 10-20 Euro.
Wie, die gelten als nicht erhalten? Wie soll ich die denn sonst erreichen? Kann schlecht bei der Zuhause vor der Tür aufkreuzen. Der Postweg via Einschreiben würde wohl etwas länger dauern...
Ich würde "Nutzungsausfall" geltend machen, und pauschal Mietwagenkosten in Rechnung stellen.
Danke Frau Fred, das hört sich ok an... Hast du dafür auch eine rechtliche Grundlage oder meinst, ich soll es einfach mal probieren?
Zumindest macht das etwas Druck auf den Vermieter,
Naja, nur wir vermuten, dass der Vermieter gerade gar nicht da ist. Die haben die Wohnung gekauft und lassen alles über die Hausverwaltung regeln. Die HV ist auch mein erster Ansprechpartner bei solchen Problemen. Mein Vermieter selbst ist oft für längere Zeit im Ausland und ruft dann nicht täglich seine Mails ab.
Zu Beginn habe ich bei Problemen die Mails immer CC an den Vermieter geschickt. Er hat dann aber gesagt, ich brauch das nicht machen, nur dann, wenn es wirklich Probs gibt. (Wie in diesem Fall, da habe ich es dann natürlich auch gemacht.)
Aber ein Versuch ist es sicherlich wert.
Ja, dachte ich auch schon, dass ich Schadensersatz wegen der Nichtnutzbarkeit des Autos verlangen kann. Aber als Problem sehe ich, dass ich ja nicht tatsächlich ein Auto gemietet habe. Wenn die also sagen: Ja, wir zahlen. Wie hoch soll ich dann den Schaden angeben? Ich habe ja keine Miete für ein Auto gezahlt... Und einfach ein Auto mieten, da habe ich Angst, dass die nachher doch nicht zahlen und ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Leider bin ich bisher noch kein Mitglied im Mieterschutzbund. Werden da zwar heute mal anfragen, aber weiß nicht, ob die uns beraten, wenn wir keine Mitglieder sind. Mietschutzrechtlich versichert sind wir darüber auch erst nach 3 Monaten...
Mein Vermieter ist eigentlich auch in Ordnung. Nur die Hausverwaltung nervt mich so langsam sehr!