gaffende nachbarn
Hallo,
ich wohne in HESSEN und habe gaffende Nachbarn!
Was kann ich machen?
Kann ich einen Sichtschutz anbringen, aber mein Nachbar wird was dagegen haben, er hat gegen alles was, was ihm seine Sicht verdeckt, natürlich nur um zu gaffen.
Was darf ich nach dem Gesetz aufstellen oder errichten, wie weit von der Grenze weg, Grenze besteht aus einem Maschendrahtzaun, Eigentümer oder Errichter nicht mehr feststellbar.
Unser Ort hat dafür keine eigene Satzung also geht es wohl nach der Satzung von Hessen, ODER?
Die aber wohl niemand versteht.....
Wer kann helfen?????
Danke
5 Antworten
Die Einsicht auf andere Grundstücke ist nicht verboten. Es ist aber auch nicht verboten, sein Grundstück so zu bepflanzen oder zu bebauen, dass eine Einsicht nicht möglich ist. Dabei ist zu beachten:
- bei Bepflanzungen die Vorschriften des "Hessischen Nachbarrechtsgesetzes"
- bei Bebauungen die Vorschriften der "Hessischen Bauordnung" und gemeindlicher Bebauungspläne. Nach der HBO von 2011 dürfen Einfriedungen bis zu 2m Höhe unmittelbar an der Grenze ohne Baugenehmigung errichtet werden; sie dürfen auch als Mauer oder Holzwand ("geschlossene Einfriedungen") errichtet werden, wenn nicht im Bebauungsplan etwas anderes steht. Höhere Sichtschutzwände müssen 3m Grenzabstand einhalten.
Was nach § 6 Abs. 10 HBO in der Abstandsfläche zulässig ist bedarf keines Einvernehmens der Nachbarschaft. Dort steht unter Nr. 6: "Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände .... mit einer Höhe von 2 m über Geländeoberfläche" sind unmittelbar an der Grundstücksgrenze zulässig.
Wenn im örtlichen Bebauungsplan oder der örtlichen Gestaltungssatzung nichts über Baumaterialien steht kann eine geschlossene Wand errichtet werden.
Nach § 55 Anlage 2 Abschnitt I Nr. 7.1 HBO'11 sind auch geschlossene Einfriedungen und Terrassentrennwände bis 2 m Höhe baugenehmigungsfrei, im Aussenbereich nur "offene Einfriedungen".
Aber aufpassen:
- örtliche Gestaltungsvorschriften in Bebauungsplänen oder Gestaltungssatzungen sind auch bei baugenehmigungsfreien Vorhaben zu beachten
- der Nachbar kann das Betreten seines Grundstücks auch bei den Bauarbeiten verhindern
- es darf niicht über und nicht neben der Grenze gebaut werden, sondern nur "unmittelbar an der Grenze". Man muss also genau wissen, wo sie liegt!
Du kannst diese Sichtschutzwände anbringen, aber möchtest DU sie denn sehen? Siehs doch mal anders: du bist ungeheuer interessant für deinen Nachbarn. Ist doch klasse...grins...
nein, im Ernst.
Wenn du ungestört sitzen willst, dann spanne ein Tarp ( Sonnensegel). Die gibts günstig, kann man wenn man sie nicht mehr braucht wieder wegmachen, kann sie woanders anbringen - alles kein Problem. Kannst Farbe , Höhe, alles ändern....Das einzigste was du brauchst sind hohe Pfosten mit Haken zum einhängen - fertig. Direkt an den Zaun einbetonieren und schon kannst du es am nächsten Tag nutzen. Kann der böse Nachbar auch nicht zerstören ( damit musst du rechnen, wenn er keinen Sichtschutz will) weil du ja dahintersitzt. 5 Minuten Arbeit - auf und abhängen - viele Stunden Freude. Und danach wieder freie Sicht .... DAS wird ihn am meisten ärgern. Und du hast deine Ruhe, wie wäre es damit? Es gibt sie dreieckig, viereckig und - man muss sie ja nciht als Sonnensegel sondern kann sie ja als Sichtschutzsegel nutzen. Wir machen das auch so. Ist genial...wir haben 4 Pfosten. ein Rostrotes, ein oranges, ein grünes und ein weisses SEgel. 3 x 3 m haben wir genommen. 3 m Abstand und die Höhe - wie wir sie brauchen. Es muss ja nicht gerade gespannt sein , wir haben durch die Ösen eine Schnur gezogen und die Schnur einghängt. Wirkt wie ein Rollo....Wir haben schöne Kübelpflanzen neben die neuen Pfosten gestellt, und wenn wir uns raussetzen wollen, hängen wir einfach die SEgel ein. Das ist so, wie wenn du Sitzauflagen auf die Stühle legst...hihi, der Nachbar kam meckern warum wir das machen und wir haben gesagt: um ungestört und unbeobachtet sitzen zu können und weil wir ja nicht im Knast sein wollen sondern auch mal in Nachbars Garten gucken wollen....grins...der ist beinahe explodiert...hihihi
Wünsche dir eine gute Lösung...
Liebe Grüße und --- nicht aufregen. Bringt eh nix. Reg lieber ihn auf...
soweit ich mich da auskenne darfst du diese sichtchutzmatten aus dem baumarkt jederzeit anbringen ... und zur not frag einen anwalt für solche informationen nehemn die meistens auc hnichts oder geh einfach zum bürgermeister ...
empfehle einen sichtschutz auf maß, von z.B. http://garten.sichtschutz.org den kann man auch mit kabelbindern oder ähnliches befestigen ohne betonieren oder kraftaufwand..da kann man ja 100% sichtschutz nehmen oder Meshgewebe(ist ein Gittergewebe)..
viel Glück!
mit dem gartenzwerg tue ich mir keinen grossen gefallen, wie zahlreiche urteile belegen......schade eigentlich....aber es würde ihm auch nicht die sicht nehmen.
dann muss er halt 2 gegenüberstellen,kann immer noch sagen die schauen sich gegenseitig an
benötige ich das einverständnis des nachbarn bei 2 meter höhe?