Absturzgefahr, Zaun ist wohl Pflicht. Aber, wohin muss er und wie hoch muss er sein?
Hallo zusammen,
wir haben am Hang gebaut, und damit für den Nachbarn über uns eine potenzielle Sturzgefahr an der Grundstücksgrenze geschaffen, denn dort geht es nun etwa 5m steil bergab. Einen Zaun haben wir bisher nicht errichtet, weil auf der Grenze eine Lorbeerhecke wächst. Zwischenzeitlich wurde das Haus verkauft, und die neuen Nachbarn haben Zuwachs bekommen, der nun im Alter ist wo er schnell mal durch den Lorbeerbusch nach unten rutschen und stürzen könnte. Das wollen wir natürlich nicht, also boten wir an den Zaun zu erreichen. Ob wir das müssen steht jetzt erstmal auf einem anderen Blatt.
Das Problem ist ein anderes. Des Nachbars Hecke wurde quasi auf der Grenze gepflanzt, bestenfalls 20 cm dahinter, sicher aber kein halber Meter, was meines Wissens der Mindestabstand wäre. Nun gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: A - Die Hecke muss weg damit der Zaun auf der Grenze stehen kann, B - Wir verschenken einen halben Meter unseres Grundstücks und lassen die Hecke stehen. Ich finde beides nicht gut, aber eine der beiden Varianten wird es wohl werden.
Kann jemand was zur baurechtlichen Situation sagen? Wie weit müsste die Hecke weg sein? Und, by the way, wie hoch muss eigentlcih der Zaun sein? Und, muss es überhaupt ein Zaun sein, reichen hier nicht dezentere Stahlseile? Wir wohnen in NRW.
Dank
5 Antworten
Das kommt u.a. auf den Bebauungsplan dort an. Du kannst das beim Baurechtsamt Deiner Stadt erfragen - ist fast überall verschieden.
Danke für eure Antworten. Nun, im B-Plan ist über den Zaun kein Wort verloren worden, und dass der Nachbar gekauft wie gesehen hat, mag sein, aber nimmt mich dies rein rechtlich aus der Verantwortung?
MB
Schlicht und einfach der Nachbar hat wie gesehen gekauft und wenn ein Zaun nötig ist soll der den auf seinem Grundstück, halt hinter der Hecke suf seiner Seite bauen.
Eine Hecke, die auf der Grenze bzw. weniger als 25 cm dahinter steht, darf max. 0,5 m hoch sein!
(Nachbarschaftsrecht in Rheinland-Pfalz) Obs in anderen Bundesländern anders aussieht, weiß ich nicht!
Wir haben auch ein EF-Haus am Fuß eines Hanges mit einem anderen Haus darüber, allerdings keinen steilen 5m Abhang.
Ihr seid genauso wie eure Nachbarn der Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer verpflichtet! Selbst wenn Eure Nachbarn nichts davon wissen wollen, könnt ihr juristisch in Teufels Küche kommen (Teilhaftung allein durch das Grundstück mit dem steilen Gefälle) , wenn Junior der Nachbar abstürzt.
Ich rate Euch, die Zaunvariante. Einigt Euch einfach!
Zu der Hecke
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820021111170061258#det342265