Absturzgefahr, Zaun ist wohl Pflicht. Aber, wohin muss er und wie hoch muss er sein?

5 Antworten

Das kommt u.a. auf den Bebauungsplan dort an. Du kannst das beim Baurechtsamt Deiner Stadt erfragen - ist fast überall verschieden.

Danke für eure Antworten. Nun, im B-Plan ist über den Zaun kein Wort verloren worden, und dass der Nachbar gekauft wie gesehen hat, mag sein, aber nimmt mich dies rein rechtlich aus der Verantwortung?

MB

Schlicht und einfach der Nachbar hat wie gesehen gekauft und wenn ein Zaun nötig ist soll der den auf seinem Grundstück, halt hinter der Hecke suf seiner Seite bauen.

Eine Hecke, die auf der Grenze bzw. weniger als 25 cm dahinter steht, darf max. 0,5 m hoch sein!

(Nachbarschaftsrecht in Rheinland-Pfalz) Obs in anderen Bundesländern anders aussieht, weiß ich nicht!

Wir haben auch ein EF-Haus am Fuß eines Hanges mit einem anderen Haus darüber, allerdings keinen steilen 5m Abhang.

Ihr seid genauso wie eure Nachbarn der Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer verpflichtet! Selbst wenn Eure Nachbarn nichts davon wissen wollen, könnt ihr juristisch in Teufels Küche kommen (Teilhaftung allein durch das Grundstück mit dem steilen Gefälle) , wenn Junior der Nachbar abstürzt.

Ich rate Euch, die Zaunvariante. Einigt Euch einfach!

Zu der Hecke

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820021111170061258#det342265