Gartenhaus auf der Genze?
Genügt eine Mündliche Bestätigung des Nachbarn um ein Gartenhaus auf der Grenze zu errichten und kann der Nachbar nach 4 Jahren diese Bestätigung zurücknehmen ?
3 Antworten
Du wärest in der Beweispflicht, dass es eine solche Bestätigung mal gegeben hat. Allerdings müsste auch der Nachbar plausibel erklären, warum er das jahrelang geduldet hat - würde Deinem Beweis etwas näher kommen, dass es eine solche Vereinbarung gab.
Ich nehme an, Du bist nicht davor, ein Gartenhaus auf der Grenze zu errichten, sondern Ihr befindet Euch schon im Streit?
Aus meiner Sicht (nach dem Wenigen, das ich weiß), eine Bagatelle - je nach Größe des Gartenhauses (Geräteschuppen?). Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung würde ich mich persönlich nicht einlassen wollen, denn bestenfalls stehen die Chancen bei 50:50.
Falls ich mich irre und das Haus steht noch nicht, unbedingt schriftlichen Vertrag machen.
Viel Glück.
Gibt es einen Bebauungsplan? Vielleicht ist Grenzbebauung gar nicht zulässig. Nachbarn wechseln auch schnell.
Da wäre ich sehr vorsichtig hast du mal ärger mit Ihm weiss er von nichts ich würde dir auf jedenfals empfehlen das Schriftlich festzuhalten