Für wieviele Jahre rückwirkend kann das Finanzamt Kirchensteuer verlangen?
An alle Steuerfachleute:
als wir unseren Sohn taufen lassen wollten wurde festgestellt, dass der Zusatz RK auf der Lohnsteuerkarte meines Mannes seit Jahren fehlt! Er ist jedoch seit seiner Geburt katholisch! Dies haben wir nicht gewusst. Wir würden es also gerne wieder nachtragen lassen, fürchten jedoch eine saftige Nachzahlung. Wir wissen auch nicht wie die Information beim Einwohnermeldeamt verschwunden ist.
Daher die Frage für wieviele Jahre kann man rückwirkend belangt werden, und ab welchem Jahresverdienst ist man überhaupt kirchensteuerpflichtig? Gibt es einen Mindestsatz?
Bitte nur aussagekräftige Antworten von Leuten die sich auskennen! Danke!
4 Antworten
10 Jahre
und ab welchem Jahresverdienst ist man überhaupt kirchensteuerpflichtig? Gibt es einen Mindestsatz?
Die Kirchensteuer orientiert sich an der Lohnsteuer. Wer Lohnsteuer zahlt, ist auch kirchensteuerpflichtig.
Entscheidend ist nicht die Angabe auf der Lohnsteuerkarte, denn die determiniert ja nur die monatliche Vorauszahlung.
Entscheidend ist, was Dein Mann bei der Steuerklärung am Jahresende angegeben hat. Wenn er da RK angegeben hat, müsste dies auch im Lohnsteuerjahresausgleich so veranlagt worden sein. Einfach mal auf die Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre schaun, ob die Kirchensteuer nicht doch abgeführt wurde.
.
Ansonsten baldmöglichst austreten.
Wenn Du zur Gemeinde gehst und sagst, Du katholisch bist, wird es in den Unterlagen vermerkt. Wenn Du wissen willst, wieviel Kirchensteuer Du hättest in den letzten Jahren zahlen müssen, schau Dir an, wieviel Lohnsteuer Du bezahlt hast. Je nach Bundesland beträgt die Kirchensteuer 8 oder 9 %. Der Mindessteuerssastz pro Jahr beträgt ansonsten 3,60 €.
10 Jahre rückwirkend.