Kann man Miete rückwirkend beantragen?

7 Antworten

Nein, sie hat doch klar angegeben, bei dir nichts zu bezahlen. Ihr hättet auch eher auf die Situation reagieren können. Rückwirkend was basteln geht nicht! So leicht lässt sich das Amt auch nicht bescheißen. Z. B. Mietanteil auf Konto als Nachweis. Geht nachträglich wohl kaum. Ich würde jetzt den Antrag stellen und von rückwirkend bzw. nachträglich die Finger lassen - hat ein Gschmäckle!

Nein, das dürfte wohl nicht klappen. Habt ihr einen schriftlichen Untermietvertrag geschlossen? Deine Freundin hat angegeben dass sie keine Miete zahlt, und deswegen kriegt sie keine KdU (Kosten der Unterkunft). Wenn sie jetzt zum Amt geht und angibt sie bräuchte KdU, würde das Amt wohl mehr als misstrauisch werden. Hast du eigentlich deinen Untermieter bei deinem Vermieter angemeldet? Wenn nicht, solltest du mit übereilten Aktionen jetzt äußerst vorsichtig sein.

nicknock1983 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 15:22

Ja wir haben einen schriftlichen Untermietvertrag machen lassen und mein Vermieter weiß auch bescheid.....

Für Juli könnte das noch klappen, da Leistungen rückwirkend für den Monat der Antragstellung bewilligt werden.

"§ 37 SGB II Antragserfordernis (1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 2, Absatz 4 bis 7 sind gesondert zu beantragen. (2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück."

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeitslosengeld-alg-ii/179976-alg-2-bewiligung-ab-antragsdatum-ab-antragsmonat.html

Rückwirkend geht das nicht. Unterstützung bekommt sie aber auch nur dann, wenn sie belegen kann (Mietvertrag), dass sie auch Miete zahlt. Nach deinem Beitrag wohnt sie ja nur bei dir und ihr müsst euch das finanzielle selber ausmachen bzw. teilen. Ein Amt braucht alles schriftlich.

nicknock1983 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 14:57

Ich habe es etwas falsch formuliert! Sie hat sich auch zum 01.04 beim Jobcenter angemeldet, nur angegeben das sie bei mir als Untermieter nichts zahlen muss, weil sie ja nicht für lange bei mir bleibt. Aber es sind ja schon über 3 Monate vergangen und ich natürlich die hälfte der Miete haben möchte( Ich bin arbeitstätig). Sie bekommt auch schon die ganze Zeit Hartz 4.

susi3  16.07.2012, 15:08
@nicknock1983

Dann muss sie eben von ihren Hartz 4 Einkünften die hälfte der Miete an dich abgeben. Rückwirkend wirst du das von ihr nicht bekommen, da du ja bis jetzt damit einverstanden warst, dass sie nichts zahlt. Du hättest sie nach den 3 Wochen darauf ansprechen müssen. Wie ich schon oben geschrieben habe wirst du vom Amt ohne einen schriftlichen Untermietvertrag oder einen Meldezettel auch nix bekommen und rückwirkend sowieso nicht.

Also mein Freund kriegt nur die Hälfte, weil wir zusammen im Mietvertrag stehen. Außerdem muss doch sicherlich ein Dokument zwischen euch geben? Untermietvertrag o.ä? Und 3 Monate ist schon krass. Könnte doch jeder kommen und sagen der und der wohnt schon seit 3 Monaten bei mir... Ich denke sowas hätte man besser vorher klären sollen.. Wie alt ist sie denn?

nicknock1983 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 14:52

Ich habe es etwas falsch formuliert! Sie hat sich auch zum 01.04 beim Jobcenter angemeldet, nur angegeben das sie bei mir als Untermieter nichts zahlen muss, weil sie ja nicht für lange bei mir bleibt. Aber es sind ja schon über 3 Monate vergangen und ich natürlich die hälfte der Miete haben möchte( Ich bin arbeitstätig). Sie bekommt auch schon die ganze Zeit Hartz 4.

Jenny1508  16.07.2012, 14:46

Fakt ist: Eigentlich hätte vorher alles abgeklärt werden müssen und ein Antrag gestellt werden müssen. Ab dann zählen die Dienstleistungen. Ich denke nicht das ihr bei Amt viel Glück habt!