Wie lange rückwirkend muss man die Rundfunkgebühren zahlen?
Ich bin seit 4 1/2 Jahren nicht in meiner Wohnung gemeldet und will mich jetzt bei der Stadt melden. Ich zahle auch keine Rundfunkgebühren, die ich ja als Folge der Ummeldung zahlen müsste. Wie weit rückwirkend muss ich die Rundfunkgebühren zahlen? Ich habe gelesen, dass man nur 3 Jahre rückwirkend zahlen muss. Das war allerdings noch zu GEZ zeiten. Ist das immernoch korrekt? Und hat jemand Erfahrung wie hoch das Bußgeld für die 4 1/2 -jährige Verspätung bei der Ummeldung ist?
6 Antworten
Der Rundfunkservice erhält von den Meldeämtern regelmäßige Datenübermittlungen mit den Umzügen.
Da du dich erst ummeldest und die Forderung jetzt erst faktisch entsteht, wirst du die vollen Gebühren für 4 1/2 Jahre zahlen müssen.
Zudem KANN ein ordentlichen Bußgeld dazu kommen. Bei uns würde ein Bußgeldbescheid in Höhe von 153,50 EUR ins Haus flattern.
Die angefallenen Rundfunkbeiträge müsstest du jedenfalls ab Januar 2013 nachzahlen, denn ab diesem Zeitpunkt muss pro Wohnung einmal gezahlt werden. Das mit den 3 Jahren (Verjährung) gilt nur, wenn der Beitragsservice dich und deine Adresse kennt und er trotzdem vergisst, die Beiträge einzufordern. Hinterzogene Beiträge, wie bei dir, können letztlich bis zu 10 Jahren nachgefordert werden.
Ich empfehle dir, dich jetzt schnell freiwillig beim Beitragsservice anzumelden und zwar ab jetzt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass dann später Nachforderungen kommen, wenn sie die korrekten Daten vom Meldeamt kriegen. Hier musst du, wenn du dich freiwillig anmeldest, auch eher nicht mit einer Geldbuße rechnen.
Für das Meldeamt brauchst du eine Wonungsgeberbescheinigung vom Vermieter; anders nur wenn du selbst Eigentümer der Wohnung bist; da reicht eine Selbsterklärung. Wer als Vermieter die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € rechnen. Insoweit wäre es klug, wenn darin die richtigen Daten stehen. Du musst mit einem Bußgeld rechnen, hast aber Chancen, dass sie entweder ein Auge zudrücken, weil du freiwillig kommst oder du zahlst ab November 2015 - da ist diese Meldepflicht mit der kurzen 2-Wochenfrist erst eingeführt worden - vielleicht pro Monat 10 Euro.
Also ganz Naiv gesehen: Einfach eine Neuanmeldung abschicken ?
Nichts von der alten Zeit erwähnen.
Aller Warscheinlichkeit nach wird da doch nicht nachgeforscht.
Genau so ist es! Gib mal bei youtube GEZ oder Beitragservice ein - Du wirst Dich wundern. Kannst auch mal nach ner Doktorarbeit einer jungen Frau suchen, in der festgestellt ist, dass diese Forderungen ungesetzlich sind.
Zig-tausende Verweigerungen oder Klagen machen es dem Kölner "Beitragsdienst" das Leben verdammt schwer.
Und vor Gericht verlieren und dann auf jeden Fall alle Kosten tragen :)
mal ganz ehrlich würden es alle machen wäre der gez beitrag schon lange geschichte zumal er sowiso äuserst bedenklich ist wenn man mal schaut wer im hintergund der meisten medien die strippen zieht einfach mal SPD medienimperium eingeben und wer medien besitzt manipulier sie auch oder missbraucht sie zu seinen zwecken
Beiragsservice kapituliert:
www.youtube.com/watch?v=E5wgA5xiTrk
Wenn du dich ummeldest heißt also neue Wohnung verstehe ich Das richtig ?
Wieso musst du daß bei der ummeldung GEZ zahlen ?
Teoretisch Nicht !
Wenn du dich bei der GEZ nicht meldest merken die es ja gar nicht !
Hast du den GEZ mal bezahlt ? Wenn ja wie hast du bezahlt ? Wenn du per bank einzig gemacht hast dann müsstest das denen auffallen wenn du nicht mehr zahlst!
Wenn man sich bei der Stadt mit der neuen Adresse anmeldet, bekommt man automatisch die Formulare für die Rundfunk- und Fernsehgebühren zugeschickt. Wenn man nicht antwortet wird man mehrmals zur Zahlung aufgefordert. Wie das Geld letztendlich eingetrieben wird weiß ich allerdings nicht.
Da die Gebühren nur noch pro Wohnung, und nicht mehr wie früher pro erwachsenem Familienmitglied, bezahlt werden müssen, kann man sich je nach Wohnsituation bei der GEZ (heißt nicht mehr so, ist aber kürzer als die offizielle Bezeichnung) an- und abmelden.
Açh das ist mir neu, wusste ich nicht, früher hat man sich selber bei denen gemeldet . Und als ich vor 5 Jahren umgezogen bin hab ich nichts zu geschickt bekommen
Wenn du bisher nicht in deiner Wohnung gemeldet warst, wo warst du denn vorher gemeldet? Wurde - von wem auch immer - für diese Wohnung die Fernsehgebühr bezahlt? Dann musst du gar nichts nachzahlen. Die Gebühr wird pro Wohnung erhoben, egal wie viel Leute darin wohnen und wieviele Empfangsgeräte es gibt.
oder gar nicht anmelden weils ein rechtwiedriger beitrag ist