eingeschriebener brief vom bezirksgericht
hallo leute,
bin grad ziemlich erschrocken. als ich vorhin von der arbeit nach hause gekommen bin lag ein bescheid im postfach, laut dem ich einen eingeschriebenen brief vom bezirksgericht beim postamt abholen soll. nachdem ja jetzt aber freitag ist und ich ihn nicht gleich morgen holen kann, dreh ich grad ein bisschen durch.
meine frage ist nun: was könnte das sein? es ist ein rsb-brief... kann der von der kirchensteuerbehörde kommen? das ist das einzige, was ich mir vorstellen kann, weil ich echt schon viele mahnungen bekommen hab, aber noch nichts eingeschriebenes. auch keine drohung mit dem gericht... deshalb würde es mich dann doch wieder wundern wundern, wenn der brief bzgl. der kirchensteuer vom gericht kommt... aber sonst hab ich eigentlich alles bezahlt. bzw. gehe ich davon aus, dass ich, wenn ich irgendwas vergessen habe, erst mal eine mahnung bekomme... aber ich habe von nichts, auch von keiner behörde sonst, irgendwas bekommen... ich habe auch kein auto, also an zu schnellem fahren kann es nicht liegen...
klar ist das alles spekulation, aber wie gesagt... ist grad etwas unangenehm...
bin übrigens aus österreich!
danke für alle antworten!
6 Antworten
Das kann so ziemlich alles sein, aber jedenfalls ist es offensichtlich wichtig. Manchmal droht man auch nicht mit dem Gericht, wenn man Zahlungen nicht erhält, sondern geht einfach hin, weil man seine Pappenheimer ja auch kennt.
Das konnte nicht in Deutschland sein, denn die von Dir genannte "Kirchensteuerbehörde" kenne ich so bei uns nicht. Denn hier wird die Kirchensteuer direkt vom Gehalt abgezogen. Bleib geschmeidig, alles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. --- Lenk Dich ab, wenn Du bis Montag nicht durchdrehen willst! Geh raus, Freunde besuchen oder was auch immer (Kino, Zoo etc.) Montag wird sich alles klären. Dein Kopf wird Dir nicht abgerissen! ;)))
Rückschein-Brief weiss ist lediglichein Hinweis auf ein behördliches Schreiben.
Da kann es sich um vieles handeln: dein fertiger Reisepass, eine Klage, ein Urteil, ein Bescheid...
Wie du sagst, alles Spekulation - nun mach dich mal nicht verrückt :-O
G imager761
Also in Deutschland ist es so, dass Einschreibebriefe vom Gericht immer Klagen enthalten. Alles andere wird in Deutschland vom Gericht aus mit normaler Zustellpost unter Abzeichnung des Postboten verschickt (also der Postbote muss dafür unterschreiben, dass er den Brief in den Postkasten geschmissen hat). Nur Klagen müssen immer persönlich vom Empfänger gegengezeichnet werden.
Ich weiß nun nicht, ob das in Österreich auch so ist, aber unangenehm ist es mit Sicherheit, was Du da zu erwarten hast.
Wieso hast Du denn die Kirchensteuer nicht einfach gezahlt? Ist doch nicht so ewig viel!!! Wäre auf jeden Fall billiger, als die Mahnkosten und jetzt auch noch die Gerichtskosten zu zahlen.
Übrigens, eine Klage muss nicht immer mit Zahlungen zu tun haben. Mein Mann und ich können da ein Lied von singen. Wir sind damals aus allen Wolken gefallen, als auf einmal eine Klage unserer Verwandten ins Haus flatterte ... völlig ohne Vorwarnung!!!
In den meisten Fällen ist es aber so, dass solchen Dingen vorher ein schriftliches Rechtsanwaltsverfahren voraus geht.
Ich denke da schon eher an die Kirchensteuer. Die müssen nicht mit dem Gericht drohen. Wenn sie Dir schon mehrere Mahnungen geschickt haben, haben sie jedes Recht der Welt, Dich zur Zahlung zu verklagen.
weil ich noch studiere und denen schon geschätzte 100x meine unterlagen geschickt hab und ca. 300x angerufen hab, dass ich nicht zahlen muss. aber sie haben immer weiter mahnungen geschickt...
Dann hilft Dir nur der Weg zum Rechtsanwalt, damit das geklärt wird.
Letztendlich wäre es am Einfachsten gewesen, nicht dort anzurufen, sondern ein Einschreiben hinzuschicken und auf das Studium hinzuweisen.
Könnte auch eine Vorladung als Zeuge bei einem Prozess sein.
Jedenfalls würde ich aus der Kirche austreten, wenn Du die Steuern nicht mehr bezahlen kannst.
und die steuern muss ich eigentl. nicht zahlen, weil ich noch studiere...
aber ich hab ja gar nichts zu "bezeugen"...
Wer weiß, vielleicht ist da jemand anderer Meinung! Wenn jemand der Meinung ist (so ist es zumindest bei uns in Deutschland), dass Du in einem Gerichtsfall als Zeuge etwas sagen könntest, dann wirst Du eingeladen.
Wird in Deutschland aber wie gesagt nicht mittels Einschreiben verschickt, sondern einfach vom Postboten gegengezeichnet, dass er das Schreiben in den Briefkasten gesteckt hat. Einschreiben gibt es in Deutschland nur für Kläger und Beklagten, wenn es um die Klagezustellungen bzw. das schriftliche Urteil geht.
weil ich noch studiere und denen schon geschätzte 100x meine unterlagen geschickt hab und ca. 300x angerufen hab, dass ich nicht zahlen muss. aber sie haben immer weiter mahnungen geschickt...