Muss ich bei BAB Gehaltserhöhung angeben oder reicht es auch beim weiterbewilligungsantrag?
Hallo ich bin auszubildenende im 2 Jahr. Ich habe im juli eine rückwirkende Gehaltserhöhung in Höhe von 70 Euro brutto ab januar 2015 erhalten. Mir wurde mündlich mitgeteilt, daß aufgrund einer offiziellen Firmen Übernahme Anfang des Jahres mein Gehalt an das der neuen Firma angeglichen wird...dh ich bekomme auch jetzt im 2ten 100 Euro brutto mehr wie damals beim Antrag angegeben. Der Vertrag wurde zwar auf das neue Unternehmen geändert jedoch ist es der Buchhaltung erst nach Vertragsumschreibung aufgefallen das wir seit Januar zu wenig Lohn erhalten haben und deshalb stehen in unseren neuen vertragen die alten Löhne drauf . Wir azubis wussten bis dato wo es der Buchhaltung aufgefallen ist gar net das wir überhaupt mehr Lohn bekommen. Muss ich das jetzt der BAB stelle melden?? Wird jetzt rückwirkend mein bab neu berechnet?
Danke im vorraus
2 Antworten
Eigentlich bist du schon verpflichtet, diese Mehreinnahmen zu melden. Das kann in deinem Fall etwas "ungeschickt" sein, weil unter Umständen die Überzahlung des BAB zurück gefordert wird. Das wäre natürlich nicht gut und du müsstest auch auf jeden Fall Widerspruch dagegen einlegen. Ansonsten würden ich vorschlagen, nichts zu verschweigen. Es kommt ja sowieso immer irgendwie heraus.
Also wie ich es kenne hat man einen gewissen Satz sprich das du trotz BAB noch 108 € zuzüglich bekommen kannst.! Aber ich würde dir empfehlen es zu melden sonst kommt es dazu das du am Endet noch zurückzahlen musst. Ein Tipp! Du kannst dich Telefonisch darüber erkundigen. 👍