Privatverkauf (Holz): Bis wieviel Euro ist es steuerfrei? Rückwirkend Einkommenssteuererklärung?
Hallo,
mein Vater hat die letzten 3 Jahre Holz in Höhe von jährlich ca. 800 Euro verkauft. Ist dieser Betrag noch im Rahmen steuerfrei?
Er hat kein Gewerbe angemeldet und ist ein geringverdienender Rentner. Auch hat er die letzten 3 Jahre also seit Eintritt ins Rentenalter keine Einkommenssteuererklärung abgegeben.
Muss er dies noch machen, wenn das vom Finanzamt verlangt wird und hat das Konsequenzen bei Abgabe eines rückwirkenden ESt-Erklärung?
Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße..
3 Antworten
Holz in Höhe von jährlich ca. 800 Euro verkauft.
Wo hat er das denn her ? Hat er es selbst produziert, dann ist das Urproduktion und niemals Gewerbe ! Hat er es selbst eingekauft und teurer weiterverkauft, dann ist das Gewerbe und muss beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Ist dieser Betrag noch im Rahmen steuerfrei?
Das kommt auf sein sonstiges Einkommen an. Man hat ja nur einen Steuerfreibetrag (8.354 €) und nicht für jede Einkommensart...
Sorry, mit Fragen meine ich die vom Ursprungsbeitrag, ob unter diesen Umständen Steuern zu zahlen sind, wenn ja in welcher Höhe und ob es steuerrechtliche Konsequenzen haben kann wenn es mal das Finanzamt mitbekommt bzw. soll er sich schon selbst rühren und die Verkäufe dem Finanzamt melden? Danke..
Wie du es beschrieben hast, hat dein Vater ein Gewerbe betrieben. Dieses hätte er bei Gewerbeamt anmelden müssen. Das hätte dann das Finanzamt informiert, bei dem er - wie hjeder andere Gewerbetreibende - jährlich eine Einkommensteuererklärung hätte abgeben müssen. Dafür hätte er natürlich auch die Belege über seine Ein- und Ausgaben aufbewahren und in einer Einnahme-Überschuss-Rechnung gegenüberstellen müssen. Denn nur so kann der Gewinn belegt werden. Hat er keine Belege, muss er versuchen, seinen Sachbearbeiter beim Finanzamt von der Richtigkeit seiner Angaben zu überzeugen, ansonsten wird sein Gewinn geschätzt und festgesetzt.
in welcher Höhe und ob es steuerrechtliche Konsequenzen haben kann
wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt von seinen übrigen persönlichen Umständen (Renteneintritt, Rentenhöhe etc.) ab. Mehr als 20 % werden es aber kaum sein, eher weniger.
wenn es mal das Finanzamt mitbekommt bzw. soll er sich schon selbst rühren und die Verkäufe dem Finanzamt melden?
Hier wird dir wohl keiner zu fortlaufender Steuerhinterziehung raten.
Will er es denn weiterhin machen ? Dann würde ich ihm raten, es wenigstens ab diesem Jahr anzumelden und mit einer sauberen Buchhaltung zu starten.
Du hast zwar nicht angegeben, wie hoch die Rente monatlich brutto ist und seit wann sie läuft, doch ich würde mir da keine großen Gedanken machen.
Gewerbeanmeldung für einmaligen Handel ist quatsch, vor allem Rückwirkend.
Er nimmt ja nicht werbend am Handel teil, durch Anzeigen usw, oder ?
Außerdem sind 24500 Euro GEWINN p.a. steuerfrei. Die anderen Antworter schießen mal wieder mit riesigen Kanonen auf kleine Spatzen. Auch wenn sie formell im Recht sind.
Es gibt einen Härteausgleich.
Auch wenn keine Rechnungen vorhanden sind, würde ich wie folgt rechnen Einnahmen 800 Euro minus Waren z.B. 400 Euro minus Telefonkosten, Bürokosten pauschal 30 Euro, minus Fahrtkosten ! pro gefahrenem km mit eigenem PKW 0,30 Euro, sagen wir mal 200 km, also 60 Euro Gewinn also 310 Euro
bis 410 steuerfrei von 411-820 verzehrt sich dieser Freibetrag.
für grundsätzliche Steuerpflichtprüfung
Wenn Rente von 2005 erhalten = 50 % steuerpflichtig von der Bruttorente, nicht vom Auszahlungsbetrag
bei 1000 Euro monatlich also 500 Euro x 12 = 6000 Euro
Dann sind noch Versicherungen abziehbar, also Steuer=Null, wegen Grundfreibetrag von rd. 8500 Euro.
Also nach Dir nicht zuviel Gedanken
Papa ist kein Uli Hönes
Danke für deine Antwort. Renteneintritt war 2012 und Rentenhöhe inkl. Betriebsrente sind netto ca. 1000 Euro. Der Verkauf war auch nur an einen Verwandten, dieser muss es jetzt dem Amt gegenüber belegen von wo er sein Brennholz her hatte.
Meine Mama ist zudem noch Hausfrau ohne Einkommen/Rente.
Soll er unter diesen Umständen noch Gewerbe anmelden, was meinst du?
Betriebsrente? NUR Betriebsrente, keine von der DRV ? Selten. Aber egal. Vermutlich wird jährlich eine Lohnsteuerbescheinigung für Versorgungsbezüge erteilt. Dann rechnet sich das ganz anders. Volle Steuerpflicht, aber ein Versorgungsfreibetrag. Bleibt trotzdem unter der Steuerpflicht, selbst wenn wegen Vorliegen zweier Einkunftsarten eine EST ERklärung abgegeben werden müsste.
Also lass es auf Dich zukommen und mach keinen wilden Aktionismus.
Der Verwandtschaftsgrad spielt übrigens überhaupt keine Rolle. Auch wenn man nur an Verwandte verkauft, kann natürlich eine Steuerpflicht vorliegen.
Muss er dies noch machen, wenn das vom Finanzamt verlangt wird
Ja natürlich.
Danke für die Antwort. Ich hätte dazu noch einige Fragen, wärst du so nett und könntest du mir dazu auch eine Antwort geben?
Zum Teil hat er es selbst von Bauern gekauft, hat aber damals selbst keine Rechnungen ausstellen lassen, auch hat er keine Kontaktinformationen von den Bauern mehr, diese Bauern hatten wir aus Internetanzeigen gefunden und das Holz irgendwo auf dem Waldweg bar bezahlt. Und teils waren es auch kostenlos erhaltene und zurechtgeschnitte Paletten die er verkauft hat.
Sein Einkommen ist seine Rente in Höhe von ca. 1000 Euro und dieser Holzverkauf.