fristlose Mietkündigung wegen mini Bullterier

13 Antworten

Was sagt der Mietvertrag?

Ist Hundehaltung generell erlaubt - oder muss sie vor Anschaffung eines Hundes beantragt werden? Sind die rechtlichen Vorschriften zum Halten eines "Kampfhunds" erfüllt? Falls nein... fristlose Kündigung möglich!

Ein Verstoß gegen die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung hat zwangsläufig eine Kündigung zur Folge.

inamerker 
Beitragsersteller
 18.01.2012, 11:53

weiß nicht, er hatte wohl nachgefragt ob hunde erlaubt sind und die antworteten mit "ja".

Er hat alle nötigen Papiere die belegen das es eben ein Mini Bulli ist der nicht auf der Liste steht. doch die Gesllschaft stellt sich quer, weil sich jemand beschwert hat.

Ich habe den kleinen noch nie bellen hören, ein total ideales Tier.

Izusa  18.01.2012, 15:24
@inamerker

da bleibt wohl leider nur der Umzug denn man muß sich vor der Anschaffung Gedanken machen.

Genehmigt der Vermieter die Hundehaltung? Wenn man zur Miete wohnt, sollte man sich unbedingt schriftlich die Genehmigung zur Hundehaltung vom Vermieter geben lassen möglichtst noch mit Angabe der Rasse.

Da wird es keine Ruhe geben ......egal wie süß, lieb, gut erzogen der Hund auch ist. Leider die Raealität heute ;-((

ach und Kampfhund ist ein Bildzeitungs geprägter Name, wenn schon dann bitte Listenhund.

Eine Fristlose Kündigung scheint das etwas übertrieben, ihr sollte mal den Mieterverein aufsuchen oder einen Anwalt konsultieren. Die Wohnbaugesellschaft kann euch das halten eines Listenhundes aber durchaus untersagen. In welchem Bundesland lebt ihr? Bei uns in der Gemeinde sind Bullterier Listenhunde.

inamerker 
Beitragsersteller
 18.01.2012, 11:49

hallo, ja wir kommen aus berlin, aber es geht um den mini bulli

Anton96  18.01.2012, 11:56
@inamerker

Das Problem bei mini Bullterieren ist das schlaue Menschen auch schon mal versuchen einen Bullterier auf die Art zu halten. Bei der Rasse hätte ihr besser vorher geklärt ob der vermieter damit einverstanden ist.

So einfach geht das nicht wenn es im Mietvertrag nicht ausdrücklich drin steht , geht mit dem Mietvertrag zum Mieterschutzbund , nachfragen....lg

Eines mal Vorweg: Der Miniaturbullterrier ist KEIN Listenhund. Wie du ja weißt. Wenn man Papiere von FCI oder dem VDH hat, kann einem keiner was. Diese Hunderasse ist also generell erlaubt und darf eigentlich somit auch nicht vom Vermieter verboten werden.

Ich hab unten gelesen, der Hund soll später Maulkorb tragen. Wieso das denn? Wenn der Hund tatsächlich ein MINI ist, ist das überhaupt nicht notwendig, denn die Leinen - und Maulkorbpflicht gilt nicht für den Miniaturbullterrier. Genausowenig, wie alle anderen Auflagen für die sogenannten Kampfhunde.

"hunde sind erlaubt."

Das ist hier genau die Frage. Wenn die Hundehaltung laut MV etc. erlaubt ist, dieser Hund kein ListenHund ist, dann der Kündigung schriftlich wiedersprechen und vor allem VM und Nachbarschaft aufklären, sonst gibt es keine Ruhe.