Kann uns der Vermieter wegen Hundegebell kündigen?
Grüß Gott. Wir haben ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen das sich mehrere Nachbarn über unseren Hund aufregen.Dazu kann ich sagen das mein Hund nie mehr als 10 Minuten am tag bellt und das auch nie durchgehen sondern nur wenn zum Beispiel Besuch kommt.
Ausserdem schrieb die Hausverwaltung: Da wir als Hausverwaltung keine Genehmigung zur Hundehaltung erteilt haben, ersuchen wir um Übermittlung einer Kopie der Genehmigung durch die Vorhausverwaltung wie dies im Mietvertrag vorgesehen ist.
Was bedeutet das ? Kann er uns echt raushauen weil mein Hund 10 Minuten und das nicht ununterbrochen bellt?
8 Antworten
Kann er uns echt raushauen weil mein Hund 10 Minuten und das nicht ununterbrochen bellt?
Hundegebell
Gelegentliches Bellen ist kein Grund die Erlaubnis zur Tierhaltung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind.
AG Hamburg-Wandsbek, AZ 716c C 114/90
Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn derHund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedochnicht zu vermeiden und muß hingenommen werden.
AG Hamburg-Altona, AZ 316a C 97/89
Aber im Mietvertrag ist es nicht geregelt.Es steht weder Verboten noch erlaubt
Wenn der Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung enthält.
Steht im Mietvertrag nichts zur Tierhaltung, kommt es auf die Tierart an, ob erlaubt oder nicht. Hier gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen.
Hunde: Wer sich einen Hund anschaffen möchte, sollte sicherheitshalber den Vermieter informieren und die Zustimmung einholen.
Die Frage, ob Hundehaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört oder nicht, ob es also völlig normal ist, einen Hund in der Wohnung zu haben, sehen die Gerichte bis heute unterschiedlich.
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Ihr solltet mal einen Hundetrainer nehmen damit das Bellen bei den Besuchen aufhört, dann gibt es auch keinen Grund mehr zur Beschwerde.
Es bleibt eine freie Entscheidung des Vermieters, ob er die Haltung eines Hundes gestatten will oder nicht. Das gilt selbst dann, wenn er in der gleichen Wohnanlage bereits einzelnen Mietparteien die Hundehaltung gestattet hat.
Voraussetzung allerdings ist, dass der Mietvertrag eine Klausel enthält, dass eine Tierhaltung der schriftlichen Genehmigung des Vermieters bedarf. Die unerlaubte Haltung von Hunden berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Wenn die Genehmigung zur Hundehaltung nicht vorliegt, kann die Verwaltung wegen Vertragsbruch kündigen.
Aber im Mietvertrag ist es nicht geregelt.Es steht weder Verboten noch erlaubt
Du solltest Dich beim Mieterschutzbund in Deiner Wohnregion gezielt beraten lassen - bevor Du etwas unternimmst. Aber nicht auf die lange Bank schieben!
Lese Dir das Urteil durch, also im Zweifel könnte euer Mietvertrag dennoch das Halten eines Hundes erlauben = wenn es nicht gegen das Interesse der anderen Mieter ist.
Und nun hast Du Dein Problem: Andere Mieter (mehrere) haben sich über Gebell beschwert.
In jedem Fall solltest Du etwas unternehmen um Deinem Hund das Bellen wenn geläutet wird auf ein zwei Bellaute zu beschränken. Hierzu empfehle ich Dir einen pro artgerechter Hundeausbildung mit positiven Methoden wirkenden Hundeverhaltenstrainer hinzuzuziehen.
Du hättest dann auch einen Nachweis für die Hausverwaltung, daß Du etwas unternimmst.
Die können dir vor allem kündigen weil ihr keine Erlaubnis habt einen Hund zu halten. Ganz ehrlich versteh ich nicht warum ein Hund bellt wenn Besuch kommt. Für andere Mieter ist das lästig. Dieser Ärger wäre doch vermeidbar.