Fristlose Kündigung?falsch datiert?
Hallo liebe Leute, meine Freundin hat gestern abend ihre Kündigung von ihrer Chefin nach hause vorbei gebracht bekommen . Sie hatte vor ca. 3 Monaten eine neue Stelle dort angefangen . Nun War sie letzte Woche und diese Woche krank geschrieben ( bzw ist sie noch immer / die Woche jetzt ) . Nun ist sie zum 31.01 gekündigt ! Auf der Kündigung ist jedoch der 16 .01 als Datum angegeben . Was jedoch erst beim 2 - 3 mal lesen aufgefallen War . Geht sowas überhaupt irgendwie kommt mir die Sache sehr "spanisch" vor . Allein die Tatsache das sie persönlich Nachhause kommt (19.00 Uhr) um ihr die * erfreuliche Nachricht * zu überbringen. Zum 02. Das die Kündigung ein Datum aufweist das eine Woche zurück liegt . Als Grund für die Kündigung gab sie an das es kollegial nicht gepasst hätte. Was aber meiner Meinung nur ein vorgeschobener Grund ist .
Meiner Meinung nach hätte sie selbst ihn der probezeit einen Anspruch auf 14 Tage Kündigungsfrist. Was sagt ihr dazu . Kennt sich jemand im Arbeitsrecht aus . Danke im vorraus für jede hilfreiche Antwort !
9 Antworten
In der Probezeit kan sie jederzeit gekündiegt werden bei einer fristlosen kündiegung muß schon was erhebliches vorgefallesn sein wie zb diebstahl ,beleidiegung usw in der art ,.Aber durch das rückdatieren der kündiegung will sie wohl den kündiegungsschutz umgehen aber am besten ist man schaltet einen anwalt ein und Läst den das regeln wen man gewint darf in den meisten fällen der verleirer auch den anwalt des gewinners bezahlen. Doese begündung ist kein Kündiegungsgrund
wen man gewint darf in den meisten fällen der verleirer auch den anwalt des gewinners bezahlen
Nein. Das ist im Arbeitsrecht in der Ersten Instanz nicht so. Jeder bezahlt seinen eigenen Anwalt selbst. Deshalb ua auch der Tipp auf den RA zu verzichten.
In der Probezeit kan sie jederzeit gekündiegt werden
...solange die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Ist denn überhaupt eine Probezeit im Vertrag vereinbart? Von alleine entsteht die nicht. Und nur in der Probezeit geht die verkürzte Frist von 14 Tagen.
Ist sie vereinbart dann gelten wohl eher die 14 Tage Frist. Der Klageweg kann hier weiterhelfen. Ein Gespräch mit der Chefin hilft hier weniger. Auf dem Arbeitsgericht wird man Euch bei der Formulierung der Klage behilflich sein.
Das die Kündigung persönlich vorbei gebracht wurde ist nicht zu beanstanden.
Welches Ausstellungsdatum auf der Kündigung steht, ist irrelevant. Entscheidend ist der Zugang der Kündigung.
Ob es nun "kollegial gepasst" hat oder nicht, eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung bedarf keiner Begründung. Man hat sich aber an die Kündigungsfrist zu halten, und die beginnt ab dem Zugang der Kündigung zu laufen. In der Probezeit sind das normalerweise 2 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was als Datum auf der Kündigung steht, ist irrelevant. Wichtig ist das Datum des Zugangs. Nun wurde ihr das Schreiben gestern abend übergeben, es ist also gestern zugegangen.
Ob das in der Probezeit dann noch fristgerecht war, hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Die Kündigungsfrist in der Probezeit kann auch z.B. eine Woche oder sogar nur 2 Tage betragen.
Eine Kündigungsfrist von 2 Wochen in der Probezeit kann nur unterschritten werden, wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet.
Hallo,
du liegst mit deiner Meinung richtig. Da versucht jemand mit der Kündigungsfrist zu tricksen und diese auf der Kündigung nach hinten zu datieren.
Deine Freundin hat die Kündigung am 27.1. erhalten, somit fängt die Frist an am 28.1. zu laufen. Ab 11.2. ist deine Freundin nicht mehr angestellt.
Hast du den Erhalt der Kündigung quittieren müssen. Hast du ein Datum mit angegeben bzw für ein Datum unterschrieben?
Ihr habt nun 3 Wochenzeit beim Arbeitsgericht Klage gegen Einhaltung der Kündigungsfrist zu erheben, ich persönlich würde aber keine 3 Wochen warten.
Auf einen Anwalt würde ich in 1. Instanz verzichten, der kostet euch nur Geld und den müsst ihr auf jedenfall selbst zahlen.
Hallo Danke schonmal im allgemeinen für die vielen Kommentare . ja Sie musste ein dublikat unterschreiben . laut Arbeitsvertrag besteht in der probezeit eine Frist von 2 Wochen nach Ablauf dieser 4 Wochen . ( was ich auch so kenne )
wir werden uns an unseren Anwalt die Woche noch richten und sehen was er davon hält .
laut argentur für Arbeit ist so eine Kündigung nicht möglich / rechtens ! da sie jedoch für die Kündigung unterschrieben hatt , meinte die *überaus freundliche * Mitarbeiterin von der Agentur das Sie eine Abfindung erhalten hätte um sie natürlich eher zum unterschreiben zu bewegen . was jedoch nicht der Fall War . sondern nur einfach der " Schock / Überraschtheit ihre Chefin vor der Tür anzutreffen . ( keine telefonische Ankündigung ) .