Lüge als Notlüge
Da ich mich bei der Arbeit aufgrund schlechter Bedingungen nicht mehr wohl gefühlt habe, habe ich den Entschluss gefasst mich anderweitig zu bewerben. Bereits nach kurzer Zeit habe ich Termine für Vorstellungen erhalten. Da ich in der Probezeit leider keinen Urlaub bekommen habe musste ich eine Notlüge erfinden um notgedrungen Urlaub zu bekommen. Ich entschloss mich als Grund eine Beerdigung als Vorwand zu nennen. Ca. 1 Stunde danach beschloss ich die ganze Lüge aufzuklären da es meiner Meinung nach kein Sinn hatte die Lüge aufrecht zu erhalten. Ich wurde natürlich sofort freigestellt und erhielt gestern per Post die fristlose Kündigung? Ist diese fristlose Kündigung rechtens? Klar ist das ich nun auch keinerlei Ansprüche auf Arbeitslosengeld habe, dies setzt mich natürlich noch mehr unter Druck! Meine Rechtsschutz ist schon benachrichtigt. Vielen dank vorab vor eure Hilfe!
6 Antworten
Du hast deinen Arbeitgeber belogen um in der Probezeit Urlaub zu bekommen (und dann auch noch einen Todesfall vorgeschoben, damit scherzt man nicht). Dein Arbeitgeber sieht nun das Vertrauensverhältnis zerrüttet und ich denke, du kannst dir die Rechtsschutz und den Anwalt sparen. Diese Kündigung ist nach meiner Meinung rechtens.
In der Probezeit kannst du erstmal so oder so fristlos gekündigt werden.Und bei Arbeitszeitbetrug (was du da gemacht bzw, versucht hast hast) auch sonst zu jedem anderen Zeitpunkt
Es ist ein versuchter Betrug. Und damit ist das Vertauensverhältnis zwischen Firma und Angestellter hinüber.
Hättest Dir vielleicht etwas früher überlegen sollen. Wer will schon Mitarbeiter, die den Chef anlügen? Dann auch noch so eine dreiste Lüge.
Deine REchtsschutzversicherung brauchst Du hier nicht. Du wirst verlieren und darfst dann alles selbst bezahlen.
Zu erst einmal:
Was du gemacht hast, ist versuchter Betrug. Das rechtfertigt natürlich die fristlose Kündigung, unabhängig davon, ob du in der Probezeit warst oder nicht.
Die Folge davon, die Sperrzeit des ALG, ist halt die zusätzliche Strafe.
Ganz ehrlich?
Man bittet um eiunen Tag UNBEZAHLTEN Uraluib zur Erledigung einer wichtigen privaten Sache und versucht sich nicht, was zu erschleichen.
Ehrlich währt am längsten.
1.In der Probezeit kann der Chef dich aus Lust und Laune kündigen 2.Bei so einer Lüge auch eine fristlose Kündigung. Merke dir,kein Chef lässt sich gern reinlegen,und mit so einer Lüge schonmal garnicht.
Das halte ich für ein Gerücht. Auch in der Probezeit sind i.d.R. Kündigungsfristen einzuhalten. Sie sind zwar kürzer aber es gibt sie.
Es wurde zwar gelogen und somit das Vertrauensverhältnis gestört aber Arbeitszeitbetrug ist etwas anderes. Da lässt man sich Zeit als Arbeitszeit vergüten in der man nicht gearbeitet hat.