Nebenjob gekündigt, jetzt Minusstunden zurückzahlen?!
Guten Morgen liebe Community,
ich musste zum 01.08 dieses Jahres meinen Arbeitsvertrag (Nebenjob) mit sofortiger Wirkung bei Rewe kündigen. Grund dafür ist, dass ich einen Praktikumsplatz für die Fachoberschule, mit welcher ich im kommenden Schuljahr beginne, gefunden habe. Der Betrieb verlangte jedoch von mir, dass ich schon ab dem 01.08 in Vollzeit anfange. Von daher war der Nebenjob nicht mehr zu halten und ich habe die Kündigung eingereicht.
Bis dato ist auch alles gut gelaufen, am Montag hat mich mein ehemaliger Arbeitsgeber angerufen und mir gesagt, dass ich 30,5 Minusstunden gesammelt hätte und diese zurückzahlen soll. 30,5 Überstunden wären in meinem Fall ~210 Euro !
In meinem Vertrag steht, dass ich eine 10 Stunden Woche habe. Ich habe immer Montag und Donnerstag gearbeitet und habe bis heute keinen Urlaubstag gehabt. Meine Aufgabe war es die Getränke, die neu gekommen sind, einzuräumen. Sobald ich mit der Aufgabe fertig war und die Ware vorgeschoben habe, habe ich meinen Chef ordnungsgemäß gefragt, ob ich Feierabend machen kann. Er hat immer ja gesagt. (Annahmeverzug ?)
Außerdem wurde mir an keiner Stelle gesagt, dass ich im Falle einer Kündigung minusstunden abbezahlen müsste !
Kann mit jemand weiterhelfen ? Ich bin echt am verzweifeln !
Mit freundlichen Grüßen,
Robert
9 Antworten
Eine Anrechnung von Minusstunden auf das Gehalt ist unter gewissen Umständen möglich.
Voraussetzung ist aber immer, dass man die Arbeitszeit, z. B. durch Arbeitszeitkonten, selbst bestimmen kann. Kann man dies nicht und kommt es dennoch ohne das Verschulden des Mitarbeiters zu Minusstunden, hat man Anspruch auf Lohn.
Dies kommt vor, wenn man seine Arbeitskraft anbietet und der Arbeitgeber einen mangels Arbeitsanfall nach Hause schickt. Die dadurch entstehenden Fehlzeiten sind keine Minusstunden im Sinn des Arbeitsrechts. Man braucht die Arbeit dann nicht nachzuleisten und die Minusstunden können auch nicht vom Gehalt abgezogen werden.
In Deinem Fall sieht das nach Annahmeverzug des Arbeitgebers aus -
"er hat immer ja gesagt"
Die Anzahl der Minusstunden deuten auf einen längeren Zeitraum hin - es wäre lebensfremd anzunehmen, daß es der ArbG über einen langen Zeitraum geduldet hätte, daß Du laufend ohne Einverständnis früher Feierabend machst bzw. Deine WoStd. einseitig abkürzt; es hätte eine Abmahnung gegeben und die Stunden wären Dir in den vorigen Monaten nicht vergütet worden - jetzt mit so etwas anzukommen ist schon dreist...
Die Überstunden müsste er eigentlich auch zahlen - zudem müsste er auch noch den nicht genommenen Urlaub vergüten (ggf. auch für mind. das vergangene Jahr) - wenn man das alles gegenrechnet, kannst DU noch Ansprüche stellen....
Nichts zahlen und es auf einen Arbeitsgerichtsprozeß ankommen lassen oder Deine eigenen Ansprüche geltend machen (ohne Gegenrechnung der Minusstunden!!!) - Deine Chancen stehen gut...
wenn er dich früher nachhause schickt ist das eine geste des arbeitgebers die nicht als minusstunden aufgeschrieben werden kann auch habt ihr wohl keine stempelkarte das heißt soviel wie bleib bei der aussage du hast immer gemäß des arbeitvertrags gearbeitet und bist nur früher gegangen wenn dein arbeitgeber dir die erlaubnis dafür gab )( er hat sowieso keine beweise
Genau, eine Stempelkarte haben wir nicht. WIr mussten jedoch immer die Zeiten auf ein Blatt papiert schreiben.
Ich habe auch Wochengehabt, da habe ich 12-14 Stunden gearbeitet, weil es soviel war. Dann gab es Wochen, da kam halt weniger Ware und dann war ich auch nur 6-8 Stunden in der Woche beschäftigt. Aber ich habe immer den Chef gefragt ! Er hätte mich ja auch die Ecken rund putzen lassen könnten, damit ich auf die Stunden komme !
hmmmmm das könnte problematisch werden da er jetzt sogesehen einen beweis dafür hat das du nicht gearbeitet hast ob das beachtet wird das er dich früher nachhause geschickt hat wird scheie schwierig dafür bräuchtest du jetzt zeugen ansonsten bist du denke ich mal am arch :D
fordere doch mal die liste von deinem arbeitgeber an und rechne selber
Er hätte mich ja auch die Ecken rund putzen lassen könnten, damit ich auf die Stunden komme !
Nett, allein für dieses Bonmot solltest Du einen Bonus bekommen....
Den "Aussage gegen Aussage"-Spruch kann ich allmählich echt nicht mehr sehen.
Es geht hier nicht um eine Rangelei zwischen zwei Kindergartenkindern, von denen jedes behaupten kann, das andere habe angefangen.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Ladenbetreiber Kläger und der weisungsbefugte Chef des Fragenden ist Zeuge.
Vielen Dank erst ein mal, dass Ihr euch mit dem Thema auseinderandersetzt !
Bei der Kündigung habe ich versucht eine Win - Win SItuation zu erzielen und habe meinem ehemaligen Arbeitsgeber einen neuen Packer vermittelt, welcher auch nach einem Probetag eingestellt worden ist. Somit hatte der Betrieb auch gleich einen Ersatz.
Ich habe nun ein mal meinen Rechtsanwalt angerufen und informiert, dieser hat mir empfohlen noch ein mal alle Gehaltsabrechnungen anzuschauen und die Beträge inkl. Stunden nachzurechnen. Das werde ich auch heute nach der Arbeit tun.
Was könnte ich außerdem noch tun ?
Lese bitte mal meine Antwort.Deine Kündigung und die Gründe im Lichte des Rechtes prüfen lassen,Fehler Deines ex AG prüfen und bewerten, ggf Androhung einer Kündigungsschutzklage,Fristen? Evtl.Wiedereinsetzung in den früheren Stand prüfen? Dann Abfindung verlangen,keine Änderungskündigung erhalten oder ein Angebot? Sittenwidrigkeiten etc.Du wirst einige hundert Euro bekommen,wenn Du einen Guten Arbeitsrechtler sofort umfassend info und mandatierst! Nix anrufen,hingehen.Arbeitsvertrag,Kündigung,Stundenzettel, Schriftverkehr mitnehmen.Im Endeffekt zahlst nichts und kannst ggf .etwas bares rausholen.Capito? Beste Grüße!
au Backe! Hast Du die Frage denn gelesen?
Hab ich sehr gut,und was da gelaufen ist...na ja.Stunden,heimgeschickt,Anspruch, halte ich so nicht für machbar.Hier muß auf das Arbeitsverhältnis zurückgestellt und abgestellt werden,wie es bestand.Dann jeder Schritt beleuchtet werden, auf den Punkt gebracht,die Zentrale der AG,weiß gar nicht wie schäbig die AN behandelt wurde und wie leichtfertig diese (falsche Annahmen!) diese gekündigt hatte.Allein die Aufforderungen nun noch etwas zu zaheln,irgendwelche Aufrechnungen in puncto Neue Kraft vermittelt...halte ich für einen Guten Anwalt, aussichtsreich bei Adam und Eva anzufangen.=> Abfindung!
Hier empfiehlt es sich einen Anwalt aufzusuchen,der die Verhandlung führt. Wenn Du einen Vollzeitvertrag machen solltest,vorher nur stundenweise,so wäre dies m.E.nur als Angebot oder Änderungskündigung seitens des AG durchsetzbar. Es wären so viele Fragen ,die ich stellen müßte,und was genau im Arb.-Vertrag steht, das ich nicht weiter drauf eingehen möchte.Ich halte sogar eine Abfindung denkbar, die ggf.mit dem Anspruch,falls er denn bestünde aufgerechnet werden könnte. Gib Gas,da es Fristen gibt ,wenn Du diese nicht schon verstreichen lassen hast. Selbst Deine Kündigung kann in Frage gestellt werden,Du brauchst anwaltlichen Rat! Umgehend! Immerhin bist Du von falschen Voraussetzungen ausgegangen.Beste Grüße.
Betrachte die andere Seite: Warum soll REWE dich für Arbeiten bezahlen, die du nicht verrichtet hast. Das entbehrt jeder Logik. sprich dich mit dem Marktleiter ab, ob du in Raten zahlen kannst oder an Sonnabenden die fehlenden Stunden nachholen kannst. Wenn du ohne Vorwürfe (Ihr habt mir ja nichts gesagt!) das Gespräch suchst, wird sich doch eine konstruktive Lösung finden.
Gehts noch,einfach heimschicken,nicht bezahlen und Kündigung abnötigen. Hier hätte eine Änderungskündigung seitens Rewe und ggf ohnehin erfolgen müssen, oder ein Angebot ohne Sanktionsdrohung auf Vollzeit.Hier ist drauf abzustellen, daß die vertraglich vereinbarten und auch zu bezahlenden Stunden,ohnehin nur widerwillig gegeben wurden.Allein dieses Verhalten ist fragwürdig.Immerhin handelt es sich um geringstmögliche Vergütung bei einer ohnehin sehr niedrigen Stundenzahl.Hier wurde wieder einmal eine einfache Kraft ausgenutzt.Die Zentralen geben oft Vorgaben vor,die nicht einzuhalten sind,das weiß ich.Ein Filialleiter muß aber regelmäßig aus sein Verhalten kontrolliert werden.Dies ist nicht getan worden. Es ist menschenunwürdig,das ein Mitarbeiter um die vertraglich festgelegte arbeitszeit betteln muß.Dies ist bei der Bewertung des Falles in jedem Falle mit zu berücksichtigen.Im Nachhinen noch Rückzahlungen zu verlangen,bei diesem Verhalten müßte sanktioniert werden.
les dich doch mal im internet durch bevor du sowas schreibst das risiko liegt beim arbeitgeber er hat nicht das recht dazu jemanden früher gehen zu lassen ( mit der aussage : du kannst gehen ) um dann hinterrücks es als minusstunden aufzuschreiben keine sorge das recht liegt auf deiner seite nix zahlen zu müssen
Der Arbeitgeber hat niemanden nach Hause geschickt, sondern auf Anfrage erlaubt, dass der Arbeitnehmer geht. Die Initiative ist vom Arbeitnehmer ausgegangen. Im übrigen heißt der Imperativ von "lesen" "lies", nicht "les".
Auch als Aushilfe stand dir Urlaub zu. Für jeden voll gearbeiteten Monat 1/12 des dort üblichen Jahresurlaub. Diesen Urlaubsanspruch kannst du dann verrechnen.
Im Übrigen gilt natürlich, dass du die Kündigungsfrist hättest einhalten müssen. Dann hättest du eben deine Pflichtstunden am Samstag ableisten müssen. Da du deinen Vertrag nicht eingehalten hast, warst du schadensersatzpflichtig.
Zu Minus-Stunden kann es aber nur kommen, wenn du mehr bezahlt bekommen hast, als du tatsächlich verdient hattest.
Sprich mit dem Marktleiter und sage ruhig, dass du die Abrechnungen vom Arbeitsgericht überprüfen lassen wirst. Dann könnt ihr euch irgendwo treffen.
da gibt es nichts zu sprechen,die AN wurde übel ausgeschmiert.Die Arbeitsgerichte kennen Ihre Pappenheimer.Sollte der Urlaub auch noch offen sein,grenzte dies an Kriminalität!
Zahl keinen müden cent es ist aussage gegen aussage solange es keine stempelkarte gibt