Führungszeugnis vergessen beim Arbeitgeber abzugeben - Kündigung?

5 Antworten

Ist das als aufschiebende Bedingung formuliert:

z. B. "Das Arbeitsverhältnis kommt nur wirksam zustande, wenn bis...ein einwandfreies Führungszeugnis vorgelegt wird... oder ähnliche Formulierung?"

Dann wäre das Arbeitsverhältnis bis zum Stichtag schwebend gewesen - aber dann bedarf es keiner Kündigung sondern der Vertrag kommt dann nach dem Stichtag nicht zustande,

Wenn es keine aufschiebende Bedingung gibt:

Wenn man das Arbeitsverhältnis unmittelbar in Vollzug gesetzt hat und eine spätere Frist gesetzt hat, hat man zum Ausdruck gebracht, daß die Vorlage des Führungszeugnisses als keine unüberwindliche Hürde angesehen wurde, sondern eher als "Formsache" (z. B. Hessisches Landesarbeitsgericht 10 Sa 1554/16).

Daher dürfte eine Kündigung so nicht möglich sein, zumal, wenn man das noch beibringt.

Anders ist es natürlich zu beurteilen, wenn es eine gesetzliche Grundlage zur Vorlage gibt (z. B. erweitertes Führungszeugnis bei Kinder- und Jugendarbeit etc.)

masterkuli 
Beitragsersteller
 11.12.2021, 00:52

Okay das beruhigt mich ein wenig danke dir. Es ist keine Bedingung gewesen damit der Vertrag zustanden kommt und auch kein erweitertes Führungszeugnis.

DerSchopenhauer  11.12.2021, 00:54
@masterkuli

Ja - dann passiert auch nichts - man ist doch mit Dir wohl zufrieden - Du kannst Dich ja noch entschuldigen, daß Du das vergessen hattest - und gut ist es...

masterkuli 
Beitragsersteller
 11.12.2021, 00:55
@DerSchopenhauer

Ich schätze schon, bis jetzt keine Beschwerden, kein einziger Fehltag etc. - Entschuldigung ist bereits raus. Nochmals danke dir und auch allen anderen für die Aufklärung.

Du solltest dein Führungszeugnis schnellstens besorgen.

Wenn du eine gute Arbeitskraft bist, werden sie nicht darauf dringen dich zu kündigen, nur weil du dann Führungszeugnis noch nicht vorgelegt hast.

Wir haben eine Checkliste für neue Mitarbeiter und müssten selbst nachschauen, was der Arbeitnehmer noch nicht beigebracht hat. Wir fordert den Mitarbeiter regelmäßig dazu auf.

Wenn dein Arbeitgeber mit deiner Arbeit bisher zufrieden war, wird man dir wegen so einer Formalität nicht kündigen. Beantrage es und reiche es nach, sobald es da ist!

vor ca. einem halben Jahr habe ich eine neue Arbeitstätigkeit aufgenommen.

Wann genau? Wenn vor noch nicht mehr als 6 Monaten, hast du noch keinen Kuendigungsschutz. Wenn aber vor mehr als 6 Monaten, hast du bereits Kuendigungsschutz (entsprechende Betriebsgroesse vorausgesetzt).

Aber deswegen wird man dir wahrscheinlich nicht kuendigen. Kannst das Fuehrunsgzeugnis ja nachreichen.

masterkuli 
Beitragsersteller
 11.12.2021, 00:29

Sind mittlerweile knapp 7 Monate. Daher bin ich auch schon aus der Probezeit raus. Aber ja, ich werde es schnellstmöglich nachreichen.

Eher sehr unwahrscheinlich. Schreib eine eMail in der Du um Entschuldigung bittest und mitteilst es beantragt zu haben.