Wegen Urlaubsablehnung kündigen?
Guten Tag!
Ich bin in einem kleine örtlichen Unternehmen angestellt und habe dort nun einige Probleme. Die Anstellung ist Teilzeit mit einem mündlichen Arbeitsvertrag und aufstockendem ALG2. Gesetzliche Kündigungsfristen, usw...
Aufgrund fehlender Kommunikation liegen im Sommer zwei Urlaube (Kollege und meiner) auf fast dem gleichen Datum. Mein Urlaubsantrag könnte nun aufgrund von Personalmangel abgelehnt werden, da der des Kollegen schon genehmigt ist. Es wurde angefragt, ob wir noch einen Angestellten bekommen, wurde jedoch abgelehnt, da wir angeblich schon voll besetzt sind.
Der Urlaub ist bereits gebucht und die Stornierung kann ich mir nicht leisten. (Ich will erlich gesagt auch nicht stornieren, da dies meine erste größere Reise ist und ich das erste mal fliegen kann.) Ebenfalls kann ich mir eine Kündigung nicht leisten, wegen der ich weniger ALG2 bekommen würde.
Es wird im Moment noch versucht eine Lösung zu finden, aber im worst case werde ich wohl kündigen.
Meine Fragen sind nun:
-Ist es rechtens zu kündigen, wenn einem der Urlaub gestrichen wird, solange man die Frist einhält?
-Gibt es eine Möglichkeit, die ALG2 Kürzung zu umgehen? (Könnte es ein "besonderer" Grund sein, da ich meist erst sehr kurzfristig erfahre, wann ich arbeiten muss?)
Vielen Dank schonmal und wenn möglich bitte mit Verweisung auf Gesetzbücher und Paragraphen. :)
5 Antworten
Ist es rechtens zu kündigen, wenn einem der Urlaub gestrichen wird, solange man die Frist einhält?
Kündigen kannst Du wann immer Du möchtest solange Du die Kündigungsfrist einhältst.
-Gibt es eine Möglichkeit, die ALG2 Kürzung zu umgehen? (Könnte es ein "besonderer" Grund sein, da ich meist erst sehr kurzfristig erfahre, wann ich arbeiten muss?)
Nein!
Die kurzfristigen Einsatzpläne sind bestimmt kein Kündigungsgrund der eine Kürzung des ALG verhindert. Es gibt im § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz die Vorgabe dass ein AN mindestens vier Tage im Voraus wissen muss, wie er zu arbeiten hat. Danach richtet sich im Allgemeinen die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Wenn Dein AG sich nicht daran hält, musst Du ihn erst einmal abmahnen und dann Dein Recht einklagen. Jetzt mit diesem Grund eine Kürzung bei Eigenkündigung zu verhindern ist unmöglich, wenn Du nicht vorher schon etwas unternommen hast.
Wenn Dein AG Deinen Urlaubsantrag ablehnt, Du diesen aber unbedingt dort möchtest, hast Du die Möglichkeit beim Arbeitsgericht eine Leistungsklage auf Gewährung von Urlaub für diesen Zeitraum zu erheben. Der AG muss dann nachweisen, dass er Dir zu diesem Termin keinen Urlaub gewähren kann weil dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN die aus sozialen Gesichtspunkten den Vorrang haben dagegen sprechen ( § 7 Bundesurlaubsgesetz). Das Arbeitsgericht kann dann entscheiden.
Den "Vorschlag" von @Shosin mit einer vorgeschobenen Arbeitsunfähigkeit in den (nicht genehmigten) Urlaub zu gehen und dann noch zu behaupten dies würde ja der Genesung dienen halte ich für grob fahrlässig. Der AG ist ja nicht dumm und ich bezweifle, dass ein Arbeitsrichter an so viele Zufälle glaubt was den Zeitpunkt der plötzlichen Krankheit betrifft und dazu der Urlaub schon lange vorher gebucht wurde.
Jetzt fragst Du erst einmal nach Deinem Urlaub und lässt Dir, sollte er genehmigt sein, das schriftlich geben. Bekommst Du den Urlaub nicht, schau Dich nach einem anderen Job für die Zeit nach dem Urlaub um.
Dann kannst Du vorher fristgerecht kündigen und Deinen Urlaub zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nehmen. Anschließend fängst Du beim neuen AG an. Die Möglichkeit der Klage habe ich schon geschrieben.
Es spielt auch keine Rolle, ob Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast oder nicht. Im Gegensatz zu der Behauptung von @Shosin:
"Aber beim einem mündlichen Vertrag brauchst du dich auch nicht an irgendetwas zu halten, z.B. Fristen, da ja hier eine Urlaubsregelung nicht getroffen wurde."
Das ist blanker Unsinn. Selbstverständlich muss man sich auch bei einem mündlichen Vertrag an die Gesetzte und die Bestimmungen des Betriebs halten.
Gerne, Danke fürs Sternchen
erstens, dein Urlaub ist nicht gestrichen, sondern nur nicht genehmigt, man sollte erst buchen, wenn der Urlaub genehmigt ist, erst dann hat man Ansprüche
wenn du wegen eines Urlaubes über Kündigung nachdenkst, bist du anscheinend in deinem jetzigem Job nicht so glücklich,
Kündigung wegen eines nicht genehmigtem Urlaub bedeutet wohl eine Kürzug, wie du schon vermutet hast
auf den Urlaub willst du nicht verzichten, dann kannst du dir nur einen anderen Nebenjob suchen, der nach deinem Urlaub los geht und du hörst bei deinem jetzigem Arbeitgeber vor deinem Urlaub auf
So in etwa hatte ich mir das auch schon gedacht.
Stellt sich dabei nur die Frage, ob ich auch eine Kürzung bekomme, wenn ich bereits einen Job für nach dem Urlaub habe, aber ich denke, dass muss ich dann noch mit meinem Sachbearbeiter besprechen.
Danke
Hallo,
zunächst gibt es ein Urlaubsgesetz. Aber bei einem mündlichen Vertrag, brauchst du dich auch nicht an irgendetwas zu halten, z.B. Fristen, da ja hier eine Urlaubsregelung nicht getroffen wurde. Wegen Urlaub einen Job sausen zu lassen geht gar nicht. Natürlich muss man sich vor Urlaubsbuchung absichern, dass beruflich der Urlaub auch genehmigt ist. So hättest du das Nachsehen, wenn der Urlaub des Kollegen schon genehmigt worden ist. Hat dieser aber keinen Urlaub gebucht, dürfte allerdings der Arbeitgeber so entscheiden, dass du dann deinen gebuchten Urlaub eher bekommst, als jemand, der nichts gebucht hat. Hier würde ich ein wenig betteln gehen und sagen, dass es dir sehr leid tut, aber....Hier hast du mehrere Möglichkeiten, denn einen Job aus diesen Gründen kündigen, erkennt das Jobcenter keineswegs an. Teilzeitjobs mit ALG II Aufstockung findest du doch überall. Bevor du also notfalls kündigst, würde ich mich für einen Job nach dem Urlaub umsehen, dann zum Jobcenter gehen und den neuen (bitte mit Arbeitsvertrag) vorlegen. Oder, wie erwähnt, sprichst du noch mal mit deinen Vorgesetzten "ich habe gute Arbeit geleistet, war immer Einsatzbereit, pünktlich, etc., ich bitte die missverständliche Kommunikation zu entschuldigen..." Ansonsten: Meine Güte, jeder hat doch einen sog. Tiefpunkt, gehe doch einfach schon mal zum Psychiater, und notfalls gehst du dann wieder hin, lässt dich krank schreiben, sagst aber ruhig "ups, dummerweise habe ich einen Urlaub gebucht, der aber zu meiner Heilung, beitragen kann, weil ich dann einfach Abstand habe." Das würde ich dem Jobcenter gegenüber auch so erwähnen. Krank sein heißt nicht, dass man zu Hause bleiben muss! Was kann dir schlimmstenfalls passieren? Dass dir dein Arbeitgeber kündigt, weil es z.B. ein Kleinbetrieb ist. Nun, besser, als ob du kündigst, zumindest vor dem Jobcenter. Hast du nicht gewusst, weil du ja nicht bettlägerig krank bist ;-)
Schönen Urlaub LG Shoshin
Aber bei einem mündlichen Vertrag, brauchst du dich auch nicht an irgendetwas zu halten, z.B. Fristen, da ja hier eine Urlaubsregelung nicht getroffen wurde.
Das ist aber mal völliger Unsinn.
Hat dieser aber keinen Urlaub gebucht, dürfte allerdings der Arbeitgeber so entscheiden, dass du dann deinen gebuchten Urlaub eher bekommst, als jemand, der nichts gebucht hat.
Wenn derjenige seinen Urlaub schon genehmigt bekommen hat? Meinst du das ernst?
Und dann noch der Tipp krankzufeiern. Respekt, ein Konglomerat von Unsinn und illegalen Handlungsweisen.
Hallo,
danke für deinen Kommentar, ist aber leider richtig, der der den Urlaub zuerst genehmigt und gebucht hat, bekommt leider Recht. Recht haben und Recht kriegen ist schon ein unterschied.
Illegale Handlungsweise: Ich arbeite seit 37 Jahren mit nur zweimal Krankenschein aufgrund eines Dienstunfalls und einer Grippe. Natürlich habe ich das mit viel schlechtem Gewissen geschrieben, gestehe ich. Aber: Bevor jemand seinen Job kündigt, nur damit er/sie in Urlaub fahren kann, was soll man sagen: Bist du bekloppt einen Job zu kündigen, wegen einer Urlaubsbuchung, die du blöderweise ohne Urlaubsabklärung im Job durchgeführt hast???? Und dann ist hier ein ganz Schlauer - ich habe es versucht schlicht und verständlich für Jeden auszudrücken. (Ist bestimmt gerade ein frischer Dipl.-Repfl.= kein Vorwurf), aber was wird hier von Klageverfahren etc. gesprochen. Macht die betroffene Person doch gar nicht, eindeutig! Ja, ich weiß, auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, dennoch, da ist ja auch die Nachweispflicht gegeben. Insgesamt gilt doch: Hä mündlicher Vertrag, womöglich ohne Urlaubs- und Krankheitsbezahlung = sprich Vergleich Arbeitnehmerausbeutung bis auf´s Feinste???? Nein, ich gehe mit der Person nicht konform, wenn sie sagt, "ich gehe lieber in Urlaub, auch wenn ich dann kündigen muss!" Und nein, ich schreibe keinen blanken Unsinn, natürlich macht das Jobcenter auch Ärger, wenn jemand den Job kündigt und ALG II aufstockt. Meine Güte ne, an die Betroffene: Sorry, dass ich dich verführt habe, illegale Dinge zu tun, weil dir dein Urlaub wichtiger ist als der Job! Kann ich nicht nachvollziehen, aber es ist so, ich habe dir effektive Möglichkeiten - und List - da du ohnehin kündigen würdest aufgeführt, so mit Klagen, etc. zieht sich nicht nur lange hin und es kommt für dich kein Vorteil heraus! Alle, die dir hier geantwortet haben, einschl. ich, haben einen sicheren Job und kennen deine Situation nicht und können sich offensichtlich nicht in deine Lage versetzen, so dass Klagen auf Urlaubsrecht etc. dir gar nicht möglich ist, weil es so nervenanspannend, aufwändig und langwierig ist! Das hilft dir in deiner Situation keineswegs!
Blanker Unsinn ist meine Meinungsäußerung keineswegs!
Liebe Grüße an alle Kommentare ;-)
Du behauptest, dass der Chef eine Genehmigung des Urlaubs zurücknehmen kann, wenn derjenige keinen Urlaub gebucht hat. Das ist und bleibt Quatsch. Genehmigt bleibt genehmigt.
Ohne schriftlichen Vertrag gilt eben das Gesetz. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch wird man auch mit einem Vertrag nicht los.
Auch deine ganze Rechtfertigungsorgie macht krankfeiern nicht legal.
Das ist doch mal ein netter Gedankenstoß, danke dafür :)
Das Betteln werde ich mal versuchen und bei den anderen Sachen.. Wenn es hart auf hart kommt schauen wir mal weiter.
Ich hoffe letztendlich, dass wir dieses Jahr zum Sommer noch einen Mitarbeiter bekommen, denn letztes Jahr hatten wir auch einen mehr, der jedoch zum Winter gekündigt wurde :)
Ja, man kann erst einmal alles Mögliche versuchen, und wenn nicht, einfach cool bleiben... Viel Erfolg!
Man bucht keinen Urlaub, bevor der Urlaub beantragt und genehmigt worden ist. Das ist eigenes Risiko, das man selbst zu verantworten hat.
Man kann immer innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, auch ohne Angabe von Gründen.
Ein voreilig gebuchter Urlaub ohne Genehmigung und Zusage vom Arbeitgeber ist kein Grund, aus dem auf eine Kürzung des ALG 2 verzichtet werden wird.
In meinem Unternehmen wird so gut wie alles mündlich abgesprochen, so war es auch mit dem Urlaub.
Man hat mit so gut wie allen Kollegen geredet um eben solche Engpässe zu vermeiden, jedoch kam dieser Kollege aus mehreren Krankheitswochen zurück, ebenfalls mit bereits gebuchtem Urlaub.
Er war im Grunde einfach nur einen Tick schneller.
Und der besondere Grund der Kündigung ist nicht der Urlaub, sondern die ständigen mündlichen Absprachen und die Vetternwirtschaft, mit der man einfach nichts planen kann.
Aus betrieblichen Gründen darf sogar ein bereits schriftlich genehmigter Urlaub wieder abgesagt werden oder/und der Urlaub sogar ins nächste Jahr verschoben werden.
Wie gesagt: Eine fristgerechte Kündigung ist immer möglich.
Einen "besonderen Grund", der die ALG 2 - Sperrung aufheben würde, sehe ich nicht. Manchmal hängt es vom good will des Sachbearbeiters im Jobcenter ab. Versuche doch dein Glück dort.
Mein Sachbearbeiter weiß schon bescheid, ich habe bereits einige Termine deswegen.
Wird auf jeden Fall noch ziemlich stressig bis zur Deadline
Danke sehr :)
Urlaub wird dann gebucht, nachdem dieser vom AG genehmigt wurde. Wenn der AG danach zurück zieht muss er nämlich die Storno-Kosten für die Reise übernehmen.
Urlaub muss man grundsätzlich vorher mit dem AG abstimmen, wenn es keinen angeordneten Betriebsurlaub gibt.
Bei Eigenkündigung gibt es immer eine Sperre.
Vielleicht hast Du Glück und der AG genehmigt Dir die Abwesenheit. Lerne für die Zukunft, welche Reihenfolge bei der Urlaubsplanung nötig ist.
Die Reihenfolge war und ist mir immer bekannt, nur läuft das in meinem Unternehmen etwas anders mit der Urlaubsplanung.
Es ist mehr ein "Wer zuerst kommt...Ding".
Aber danke trotzdem.
Du kamst aber nicht zuerst. Sonst hättest Du ja die Genehmigung erhalten und DANACH buchen können.
Wie gesagt, es läuft einfach anders ab.
Bei uns fragt man sich erst durch, ob es Einwände gibt, anschließend wird gebucht und dann beantragt, da meist ohne überprüfung genehmigt wird..
Klingt komisch, das ist aber nicht das Einzige, was so ziemlich falsch läuft in unserem Unternehmen ^^
Vielen Dank! :)