Kann einem Chorleiter ohne Zustimmung des Chores gekündigt werden?
Unser Chor ist in einem Heimatverein integriert. Alle Chormitglieder sind auch Mitglieder des Heimatvereins. Nun gab es Unstimmigkeiten zwischen einigen Chormitgliedern und dem Chorleiter. Diesbezüglich wurde eine Vorstandssitzung des Chores einberufen, Auf Grund der unterschiedlichen Meinungen traten alles Mitglieder, bis auf 2 vom Vorstand zurück. Die verbleibenden 2 Vorstandsmitglieder bestimmten nun, dass der Chorleiter mit sofortiger Wirkung gekündigt wird und sprachen dies auch aus. Schriftlich erfolgte dann auch die Kündigung durch den Vorstand des Heimatvereins. Die Chormitglieder sowie der Chorleite wurden vor vollendete Tatsachen gestellt und es erfolgte keine Aufklärung über den Grund der Kündigung. Der überwiegende Teil des Chores möchte aber gern weite mit dem Chorleiter zusammen arbeiten. Was kann man tun? Gruß Jenny
4 Antworten
Nur um es zu verstehen:
Der Chor ist eine unselbstständige Abteilung des Heimatvereins. D.h. die Vorstandssitzung des Chores ist eigentlich eine Sitzung der Abteilungsleitung. Nun müsste man die Satzung des Heimatvereins kennen, welche Rechte Abteilungsleiter haben. Ich gehe mal davon aus, dass darüber nichts in der Satzung steht. D.h. die Abteilungsleitung, gleichgültig aus wieviel Personen sie besteht, empfielt dem Vorstand des Heimatvereins die Kündigung des Chorleiters. Der Vorstand des Heimatvereins kann nun dieser Empfehlung folgen oder auch nicht. Die Abteilungsleitung ist normalerweise nicht befugt eine Kündigung auszusprechen, da der Chorleiter beim Heimatverein angestellt ist und daher auch nur die zeichnungsberechtigten Personen eine Kündigung schreiben dürfen.
Was ist in diesem Fall zu tun. Die Chormitglieder sollten sich mit dem Vorstand des Heimatvereins zusammensetzen und die Situation besprechen und um Rücknahme der Kündigung bitten.Denn eine Abteilungsleitung wäre ggfls. leichter zu ersetzen als ein guter Chorleiter.
Dieser Chor ist ja wahrscheinlich als eingetragener Verein etabliert. Die Vereinssatzung kennt hier niemand. Es wäre zu klären, ob der "Rest-Vorstand" überhaupt beschlussfähig ist. Eine unwirksame Kündigung kann dann den Verein noch teuer zu stehen kommen.
Es ist alles etwas schwierig. Der Chor ist selbst kein eingetragener Verein und wurde vor 11 Jahren in Absprache mit dem Heimatverein als Untergruppe gegründet. Dass der Restvorstand nicht mehr beschlussfähig war, ist eigentlich schon klar. Heute haben wir, der größte Teil des Chores durch den Vorstand des Heimatvereins mitgeteilt bekommen, dass besagtes Gründungsmitglied Ansprechpartner des Heimatvereins ist und immer war und wenn dieses den Chor verlässt der Chor aufgelöst wird und seinen Namen ab sofort nicht mehr tragen darf. Der Name des Chores stehe dem Gründungsmitglied zu, der unter diesem Namen eine neuen Chor gründen wird. Ob wir damit einverstanden sind, interessiert niemanden und sie sind auch der Meinung, dass man darüber vorher nicht mit uns sprechen musste. Wir haben uns in der Region als sehr guter Chor einen Namen gemacht und würden nun gern mit dem Chorleiter unter unserem Namen weiter singen. Es liegen keine geschützten Rechte bisher dazu vor. Weiß jemand, ob das möglich ist?Unser Konzerttermine wurden durch den Heimatverein alle abgesagt und wir würden diese aber trotzdem durchführen.
Die verbleibenden 2 Vorstandsmitglieder bestimmten nun, dass der Chorleiter mit sofortiger Wirkung gekündigt wird und sprachen dies auch aus.
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ich kenne Eure Satzung nicht ... aber ist den der Restvorstand überhaupt berechtigt zu solchen weitreichenden Maßnahmen ... oder dürfen die nicht nur sozusagen die laufenden Geschäfte führen, bis der Vorstand wieder komplett ist ???
Der Vorstand des Heimatvereins ist ja nicht zurückgetreten, sondern nur der "Vorstand" einer Abteilung
Man spricht mit dem (restlichen Vorstand) und gibt seine Meinung kund.
Dann müssten wohl auch zeitnah neue Wahlen stattfinden um den Vorstand zu vervollständigen und dabei könnte ein ganz neuer Vorstand bzw. Verhältnisse entstehen. Der Chorleiter könnte dann auch wieder angestellt werden.
Die Mitglieder müssen erstmal ihre Meinung bzw. Einstellung deutlich kund tun.