Gütliche außergerichtliche Einigung
Nach fristloser Kündigung und ohne bisher den Grund dafür genannt zu haben, bietet Arbeitgeber jetzt eine außergerichtliche Einigung an. Habe einen Anwalt, möchte aber gerne noch ein paar andere Meinungen einholen, ob ich mich darauf einlassen soll. Habe bisher Sperrzeiten von 12 Monaten vom Arbeistamt bekommen.
6 Antworten
Eine Fristlose Kündigung ohne Angabe des Grundes ist nicht wirksam. Außergerichtliche Einigung nur wenn da ein Vorteil für dich herausspringt. Bist du stark genug für eine Verhandlung? Du kannst dir ja den Vorschlag des Arbeitgebers anhören und dir Bedenkzeit erbitte. Dann den Anwalt befragen. Vorsicht - beim Anwalt ist nur die erster Beratung kostenlos.
Bin stark genug und habe nichts falsch gemacht. Deshalb kann ich es auf eine Gerichtsverhandliung ankommen lassen.
Das kommt darauf an, wie die aussergerichtliche Einigung aussieht.
Hör oder sieh dir das Angebot erstmal an.Wenn es sich lohnt dann greife zu.Nicht vorschnell zugreifen,lass dich erst von deinem Anwalt beraten und dann entscheiden.
Bei 12 Monaten Sperrzeit bist du scheinbar wohl öfter gekündigt worden. Wie macht man das?
Da du einen Anwalt hast, solltest du dem diese Frage stellen
Trotzdem ist dein Anwalt zuständig
Was ich auch nicht bestreite, dennoch wird man sich noch mehrere Antworten einholen können, oder?
3 Monate Sperrzeit?? Da stimmt was nicht!! Bei einer ausserordentlichen Einigung zahlt jeder seine Kosten selber. Irgendwo stimmt was nicht; erst deine Mutter, dann du? Eine Begründung muss schon sein!
Was nicht stimmt, kann ich sagen, meine Mutter arbeitet wieder am selben Arbeitsplatz, wie vorher. Alles ist gut! Und bei einer fristlosen Kündigung bekommt man automatisch einen 12 wöchige Sperre. Nur, Frage ist, hat diese Kündigung auch Bestand!
Das war ein Schreibfehler ...soll heißen 12 Wochen.