Fristlose Kündigung , kriege ich mein Kaution wieder?
Hallo zusammen, meine Frage lautet ob ich bei einer fristlosen wohnungkündigung (anscheinend war ich öfters zu laut und die Mitbewohner haben sich beschwert) meine Kaution wieder bekomme oder darf der Mieter diese behalten?
5 Antworten
Die solltest du wieder bekommen, sofern du keine Mietrückstände hast und auch die Wohnung in einem normalen Zustand hinterlässt.
Die Kaution dient der Absicherung von Reparatur- und Nebenkosten. Der Vermieter darf sie maximal sechs Monate nach Deinem Auszug noch einbehalten, danach muß er Dir die Kaution abzüglich der angefallenen Kosten zurückzahlen.
WICHTIG: Unbedingt ein Übergabeprotokoll machen mit vielen Fotos und aufbewahren, falls plötzlich Kosten anfallen, die vorher gar nicht abgesprochen waren.
Die Kaution wird wahrscheinlich mit dem Mietausfall des Vermieters bis zur Neuvermietung verrechnet (hoechstens aber bis zum naechstmoeglichen Termin fuer eine ordentliche Kuendigung). Sollte sie dafuer und fuer eventuelle weitere berechtigte Forderungen des Vermieters nicht ausreichen, wirst du noch was draufzahlen muessen.
Die fristlose Kündigung hat primär nichts mit einer Kaution zu tun. Wenn in der Wohnung ansonsten keine Schäden durch dich vorhanden sind, die durch die Kaution ausgeglichen werden müssten, dann kriegst du die natürlich wieder.
T3Fahrer
Kriegst du wieder, wenn du die Wohnung vertragsgemäß zurück gibst.