Fristlose Kündigung - Miete zu spät gezahlt!?
Hallo Leute,
erstmal zur Vorgeschichte. Ich habe im Jahr 2011 schoneinmal wegen Problemen die Miete zu spät überwiesen. Daraufhin bekam ich eine Abmahnung, in der auch stand das beim nächsten mal wenn so etwas passiert die fristlose kündigung ausgesprochen wird.
So, jetzt hatte ich diesen Monat Probleme die ich nicht näher erleutern möchte und schaffe es erst jetzt die Miete zu überweisen. Hatte aber heute schon die fristlose Kündigung im Briefkasten und der Vermieter sagt das er im Recht ist und lässt auch nicht wirklich mit sich reden... Ist das wirklich Rechtens? Denn ich bezahle ja die Miete und hab das in den letzten 4 Jahren bis auf die 2 mal immer pünktlich gemacht...
Gruß
8 Antworten
Mehrfach verspätete Mietzahlungen berechtigen den Vermieter, nach Abmahnung, zur fristlosen Kündigung.
Aber nicht wenn der 1. Vorfall (die 1. Abmahnung) länger als länger als 6 Monate zurück liegt.
Das Recht, einen Mietvertrag fristlos zu kündigen kann "verfallen":
Das Recht zur Kündigung muss dabei innerhalb angemessener Frist ausgeübt werden, nachdem der Berechtigte davon Kenntnis erlangt. Eine außerordentliche Kündigung kann dabei nicht auf Vorfälle gestützt werden, die zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung mehr als ein halbes Jahr zurückliegen. OLG München, Urteil vom 22. Februar 2001, Az: 3 U 5169/00. Der Vermieter kann also nicht aufgrund eines Vorfalles im März schließlich im August die Kündigung aussprechen. (BGH NJW 1982, 2432, und BGH NJW 85, 1894). In der Regel sollte eine Überlegungszeit von 2 Tage bis 2 Wochen (je nach Einzelfall) ausreichen.
Hallo,
vielleicht ein wenig spät, aber ein Gespräch mit dem Vermieter hilft oft schon um solce Problemem zu lösen. Das würde ich jedem Mieter empfehlen.
Eine Übersicht für Vermieter und Mieter in einer solchen Situation gibt es hier.
https://www.home.ht/abmahnung-mieter/
LG
Wer die Miete zweimal nicht gezahlt hat, kann fristlos gekündigt werden. Der Vermieter ist im Recht.
Der Mieter kann die Miete aber noch nachzahlen. Die fristgerechte Kündigung kann trotz noch rechtzeitiger Nachzahlung aber wirksam bleiben. Ist der Mieter wegen unvorgesehener wirtschaftlicher Engpässe zahlungsunfähig geworden, darf er die Wohnung behalten.
Setz Dich doch mal mit dem Mieterverein in Verbindung. Sie können Dir vielleicht helfen.
Hallo,
nachdem Du ja jetzt mit Deinen Mietzahlungen auf dem Laufenden bist, ist die fristlose Kündigung hinfällig. Um eine fristlose Kündigung durchzukriegen müssen 2 Monatsmieten im Rückstand sein.
Was wäre ich froh, wenn meine Mieter alle 4 Jahre mal mit einer Miete im Rückstand wären, ich würde denen die Füße küssen!
Trotzdem möchte ich Dir noch einen Tipp geben: sage doch Deinem VM im Voraus, dass die Miete um .....Wochen später kommt, so nimmst Du ihm im Voraus den Wind aus den Segeln. Das ist einfach auch fairer gegenüber dem VM!
In 4 Jahren die 2. verspätete Zahlung! Ob der VM da bei Gericht durchkommt, möchte ich doch arg bezweifeln - zumindest in unserer Region.
Was 2011 war, ist heute uninteressant. Eine Rückständge Moatsmiete gilt in der Rechtsprechung nocht nicht als Grund für eine fristlose Kündigung. Wenn aber in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete gar nicht oder nur teilweise bezahlt wird, kann der Vermieter tatsächlich fristlos kündigen.
Was 2011 war, ist heute uninteressant
Stimmt.
Wenn aber in zwei aufeinanderfolgenden Monaten ...
Stimmt nicht. Richtig: Wenn aber ein Betrag in Höhe von 2 MM ...
Nein, so einfach ist es nicht. Auch wiederholtes unpünkliches Zahlen begründet eine fristlose Kündigung. Ob es hier aber angemessen ist, darüber lässt sich nur vor Gericht streiten.
Ständige verspätete Mietzahlung oder verspätete Mietzahlung kann auch zur Kündigung führen:
Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Es kann aber bereits ausreichend sein, wenn der Mieter nach einer entsprechenden Abmahnung des Vermieters, die Miete pünktlich zu entrichten, nur ein einziges Mal erneut unpünktlich zahlt.
Quelle: Mietrechtslexikon