Wie viel Zeitabstand zwischen Abmahnungen?

7 Antworten

Da fehlt noch die Info, ob die Kündigung „eine Woche später“ infolge einer erneuten Pflichtverletzung erfolgte.

Sollte das so gewesen sein und diese Konsequenz in den Abmahnungen angekündigt, dürfte alles korrekt abgelaufen sein.

HomoMan320 
Beitragsersteller
 11.04.2022, 09:38

Es ist ja wohl nicht okay zwei Abmahnungen an einem Tag zu bekommen?

HugoHustensaft  11.04.2022, 09:39
@HomoMan320

Doch, kann durchaus zulässig sein.

RobertLiebling  11.04.2022, 12:08
@HomoMan320

Es reicht ja grundsätzlich eine einzige Abmahnung und eine Wiederholung der beanstandeten Pflichtverletzung aus.

Es ist schwierig komplett rechtlich dazu etwas zu sagen, da alle Umstände offen dargestellt werden müssten. Es kann durchaus sein, dass er aus einem anderen Grund entlassen wurde. Vielleicht war auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Ansonsten ist es bei Abmahnungen aber so, dass man nicht zwangsläufig zwei Abmahnungen vor einer Kündigung braucht. Eine reicht schon aus, dass man bei einem wiederholten Fehlverhalten kündigen kann. Allerdings sollte zwischen der Abmahnung der Kündigung eine "Bewährungsfrist" von vier Wochen liegen. Also nicht abmahnen und am nächsten kündigen. Das sollte rechtlich nicht okay sein.

Vergleiche dazu auch gerne: https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/wirtschaftsrecht/arbeitsrecht/kuendigung/abmahnung-kuendigung-1167520

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  12.04.2022, 11:27
Vielleicht war auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Der Arbeitgeber darf nach der Probezeit überhaupt nur noch fristlos aus wichtigem Grund kündigen.

DatSchoof  12.04.2022, 12:02
@Familiengerd

Korrekt. Aber dieser Grund könnte ja vorgelegen haben.

Ob das rechtlich okay ist, lässt sich aus deiner Fragestellung nicht beantworten.

Grundsätzlich ist aber wiederholtes Zuspätkommen durchaus ein Kündigungsgrund.

Darüber hinaus gab es zusätzlich zu den schriftlichen Abmahnungen sicherlich auch mündliche Ermahnungen.

Und ob zwischen Abmahnung und Kündigung weitere Verspätungen vorgekommen sind, schreibst du leider nicht.

Erst einmal kann wegen eines abgemahnten Verhaltens gar nicht mehr gekuendigt werden. Die Abmahnung dient dazu, dem Arbeitnehmer eine Moeglichkeit zur Besserung zu geben. Selbst wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers bereits zu einer Kuendigung berechtigt war, statt dessen aber eine Abmahnung ausspricht, kann wegen des abgemahnten Verhaltens nicht mehr gekuendigt werden.

Ganz anders aber, wenn dann das abgemahnte Verhalten wiederholt wird. Das kann den Arbeitgeber dann durchaus zur Kuendigung berechtigen, weil die Abmahnung ja offensichtlich nicht gefruchtet hat.

Es gibt auch keinen zeitlichen Rahmen, in dem eine weitere Abmahnung nicht folgen darf. Ganz im Gegenteil, eine Abmahnung soll immer zeitnah zum Fehlvergalten erfolgen. Wenn man sich also heute eines abmahnfaehigen Fehlverhaltens schuldig macht und morgen wegen eines anderen, koennen durchaus 2 Abmahnungen an 2 aufeinander folgenden Tagen oder auch am gleichen Tag erfolgen.

Jein. Abmahnungen dienen dazu, den Arbeitnehmer an seine Pflichten zu erinnern, sie sollen ihm auch die Gelegenheit dazu geben. Gleichzeitig müssen Abmahnungen zeitnah ausgesprochen werden, ob das hier der Fall war, lässt sich aus der Beschreibung nicht entnehmen.

Allerdings ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, zwingend eine Besserungsfrist zu gewähren, bei einem hohen Maß an Pflichtverstoß, allemal wenn das offenkundig ist (man kommt nicht aus Versehen oder unverschuldet faktisch regelmäßig zu spät), muss der Arbeitgeber diese aber nicht gewähren - und nur zur Erinnerung: Zwischen der Abmahnung und der Kündigung lag eine Woche, es trat wohl keine Besserung ein.