WG- Mobbing: Fristlose Kündigung der gemeinsamen Wohnung seitens des Opfers möglich?

5 Antworten

Wenn "gemeinsame Mietwohnung" bedeutet, dass alle 3 die Wohnung gemeinsam angemietet haben (3 Hauptmieter), kann einer der Mieter allein ueberhaupt nicht kuendigen. Nicht fristgemaess und fristlos natuerlich auch nicht.

anitari  17.04.2014, 07:46

Bitte mal die anderen Fragen von Aha90 lesen.

DerCAM  17.04.2014, 07:52
@anitari

Ach, der mal wieder. War mir gar nicht aufgefallen, sonst haette ich gar nicht erst geantwortet. Da ist sowieso Hopfen und Malz verloren.

Danke fuer den Hinweis!

StupidGirl  17.04.2014, 08:59
@DerCAM

Vielleicht glaubt er, dass sich die Rechtslage ändert, je öfter er derartige Fragen stellt?

Nein, was interessiert den Vermieter die Mobberei. Was innerhalb eurer WG passiert, interessiert den Vermieter nicht. Es liegt ja auch nicht in seinem Wirkungsbereich, daran etwas zu ändern. Ihr könnt gemeinsam fristgemäß kündigen, sonst nichts. Einer allein kann überhaupt nicht kündigen. Die Kündigung wäre unwirksam.

Du suchst aber auch krampfhaft nach einem Grund fristlos und schadlos aus dem Mietvertrag zu kommen. Nocheinmal: Es funktioniert nicht so, wie du das möchtest. Egal wie oft du derartige Fragen noch stellst, es ändert nichts an der Rechtslage.

Was für eine seltsame Argumentation. Leider hast du das mit dem "Mobbing" nicht weiter ausgeführt. Generell: So einfach nicht. AUSSER: Diese Art von Handlungen gegen dich erfüllen strafrechtliche Kriterien ODER greiffen tatsächlich tief in deine Privatsphäre ein. Kommt halt immer darauf an, ob es nach normalen Ermessen noch zumutbar ist oder nicht. Andersrum möchtest du gleich die komplette Wohnung aufkündigen? Nicht einfach nen Nachmieter suchen oder ähnliches? < Gehts da jetzt wirklich um die Sache an sich, oder um einen Racheakt? >

Aha90 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 07:56

Es wurden Lebensmittel von mir weggeworfen, Waschmaschinenschlauch herausgezogen, Müll an meine Tür gehangen was ich alles auf Bildern belegen kann

StupidGirl  17.04.2014, 09:28
@Aha90

Welche Beweiskraft sollen denn die Bilder haben? Richtig.....gar keine.

Vienna1000  17.04.2014, 09:39
@StupidGirl

schmunzel in Kombination mit den anderen Fragen frage ICH mich gerade, von wem der Terror da wohl wirklich ausgeht in dieser WG.... :-)

Aha90 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 07:54

Meine Mitbewohner lehnen prinzipiell jeden Nachmieter ab, den ich ihnen vorstelle.

Gerhart  17.04.2014, 07:58
@Aha90

Diese Mieter haben hierbei niemals ein Mitspracherecht. Lernst du nicht aus den bereits erfolgten Kommentaren?

Ja, und wenn nicht außerordentlich, dann ordentlich.

In Verbindung mit einer Anzeige gegen die Parteien B und C, selbstverständlich!

anitari  17.04.2014, 07:45

Die Antwort ist schlicht Quatsch.

StupidGirl  17.04.2014, 11:54
@anitari

...aber die einzige, die ihm in den Kram passt! Also nimmt er sie als die einzig richtige Antwort, auch wenn sie völliger Blödsinn ist.

Aha90 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 07:44

Wenn die Sachlage schon einen Monat her ist und ich seitdem schon ausgezogen bin aber trotzdem noch wegen der dreimonatigen Kündigungsfrist meine Miete bezahlt habe- gilt dies auch rückwirkend, sodass ich die bereits gezahlte Miete zurück erstattet bekomme?

Gerhart  17.04.2014, 08:00
@Aha90

Das Geld für die Miete kannst du abhaken.

Ach jetzt doch auf einmal ein gemeinsamer Mietvertrag?

So langsam mußt Dich mal entscheiden.

Als einer von mehreren Hauptmietern mit einem gemeinsamen Mietvertrag kann weder A noch B oder C alleine kündigen. Weder fristlos noch fristgerecht.