Frist bei Kostenvoranschlag Autounfall
Hi!
Wer kennt sich aus...folgende Sachlage...das Auto meiner Nichte wurde auf einem Parkplatz angefahren. Es wurde ein zettel mit Namen und Tel hinterlassen. Meine Nichte hat sich in Verbindung gesetzt und gesagt sie fährt in eine Werkstatt. Allerding hat der Vorgang sprich Kostenvoranschlag 14 Tage gedauert bis dieser der Unfallgegnerin vorgelegt wurde (Schaden ca 750 Euro) Daraufhin kam ein gutachter der Unfallgegnerin und hat gesagt , der Schaden wäre zu hoch..und vorallem die 14 Tage waren zu lange..wer solange mit dem Auto weiter fährt , da stimmt etwas nicht. Es wurden ihr 250,00 Euro angeboten...als Entschädigung. Ist das so erlaubt? bzw gibt es Fristen für die Vorlage eines Kostenvoranschlags? Danke f. Hilfe
3 Antworten
Das Entfernen von einem Unfallort und es war ein Unfall, wird allgemein als Fahrerflucht bezeichnet. Das würde ich der Dame mal mitteilen, welche das Auto angekratzt hat. Ein Zettel zu hinterlassen reicht nämlich überhaupt nicht aus und es besteht die Möglichkeit, die Dame anzuzeigen. Das würde dann etwas teurer werden. Wielange ein Gutachter braucht, liegt nunmal daran, wieviel ein Gutachter zu tun hat. Die Schäden wurden ja aufgenommen. Der Gutachter der Gegenseite kann kaum ein Gutachten erstellen, wenn er das beschädigte Auto nicht vor Ort gesehen hat. Einschätzungen durch die Betrachtung des zweiten beteiligten Fahrzeuges sind absolut nicht zulässig. Wenn mein Auto von einem Panzer überrollt wird, sieht der Panzer immer noch aus wie neu, aber mein Auto ist Matsche. Fristen.. manche Dinge brauchen solange wie sie brauchen. Immerhin hatte deine Nichte keinen Totalschaden und das Auto war noch fahrtüchtig. Also lasst euch nicht über den Tisch ziehen, zur Not.. kann man es, wie gesagt, zur Anzeige bringen.
das sehe ich auch so...es war allerdings kein gutachen..sondern von einer werkstatt ein kostenvoranschlag. meine nichte fährt ein älteres auto..und da meinte wohl der gutachter der gegnerischen versicherung die werkstatt hat da etwas drauf gesetzt was da nicht drauf gehört..was sollte meine nichte denn nun machen? die frau die den schaden angerichtet hat sagt nun..entweder 250,00 euro oder meine nichte müsste klagen..ist das so? man hat das schuldeingeständnis und muss dann klagen?
Wende dich direkt an die Versicherung und rechne mit dieser ab, nimm dir zusätzlich einen Anwalt der erklärt dir auch welche Kosten dir noch zustehen, z.B. allgemeine Aufwandentschädigung etc. die Kosten des Anwaltes trägt ebenfalls der Verursacher.
Normalerweise nicht so mein Ding wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt zu rennen, aber bei so uneinsichtigkeit Personen welche einen Schaden verursachen und dann auch noch den entstandenen Schaden drücken wollen kann ich nicht ab.
Da würde ich sogar noch überlegen eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben und dem Verursacher einen wegen Unfallflucht reinzuwürgen.
Verjährungsfrist in diesem Fall liegt bei 3 Jahren, nicht bei einem Wunschdenken des Verursachers bei 2 Wochen, lass dich nicht einschüchtern und gehe den von mir empfohlenen Weg.
Die 3 jährige Verjährungsfrist ergibt sich aus dem BGB §195, und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem sich der Unfall ereignet hat.
In deinem Fall also am 31.12.2014.
Hier könnte es gut sein, dass sie auf den Kosten für den Anwalt sitzen bleibt. Erstens gilt Schadensminderungspflicht. Zweitens hat sie definitiv die Meldung viel zu spät erstattet. Ein Kostenvoranschlag für eine Bagatelle macht die Werkstatt innerhalb einer Stunde. Der Anwalt, wird aus Kenntnis der Sachlage heraus auf Vorauszahlung bestehen. Er weiß nämlch, dass die Versicherung seine Rechnung nicht bezahlen wird.
Ach Hans, habe dir schonmal erklärt, dass ein Anwalt nicht zu den Kosten einer Schadensminderungspflicht gehört, sondern das Recht des Geschädigten ist diesen zu beauftragen.
Die gegnerische Versicherung kommt für diese Kosten im vollen Umfang auf.
Zweitens hat sie definitiv die Meldung viel zu spät erstattet.
Was für ein Quatsch, sorry bei soviel Blödsinn sträuben sich mir die Haare.
Hier mal ein kurzer Einblick über die Rechte des Geschädigten http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/publikationen/verkehrsrechtschadenersatzkfzunfall.html
So hätte ich auch reguliert. Wer tatsächlich für einen Bagatellschaden 14 Tage braucht um einen Kostenvorschlag beizubringen, muss sich sagen lassen, dass inzwischen der tatsächliche Schaden gar nicht mehr begutachtet werden kann. Sie soll die 250 € nehmen und froh sein.
sind 750,00 Euro ein Bagatellschaden???
verjährungsfrist 3 Jahre? das erscheint mir nun wieder sehr lang.. ich meinte die frist vom unfall bis zur beibringung des Konstenvoranschlags.. aber ich bin da ganz deiner meinung kann doch nicht sein mit 14 tagen. danke