Mir ist ein Auto in die Gartenmauer gefahren und hat einen enormen Schaden verursacht. Kann ich mit der gegnerischen Vers. über Kostenvoranschlag abrechnen?

6 Antworten

Ja, kannst du! Die Versicherung entscheidet dann aber, ob sie noch einen Gutachter schickt

Nee, die wollen die richtige (bezahlte) Rechnung sehen.

Bei größeren Schäden schicken die ohnehin meist einen eigenen Schadenschverständigen vorbei. Der prüft, was ursächlich dem Unfall zuzuordnen ist und was eventuell aufgrund insachgemäßer Ausführung eher so eine Art "Altschaden" ist.

Deepstyler  08.11.2015, 14:29

es ist schön, dass sie das sehen wollen, ich will auch ganz vieles, interessiert nur keinen richter


du hast anrecht auf schadenswiedergutmachung in geld, du hast keinen instandsetzungszwang


und es ist shiceegal, was die alles so tolles wollen, es wird dann nur teurer für sie


Wenns ein höherer Betrag ist, wird Dir sicher ein Gutachter geschickt. Aber versuchen kannst Du es natürlich.

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das Auto ist ungebremst in die Mauer gekracht. Von deren Versicherung war ein Gutachter da und hat den Schaden auf 4000 Euro geschätzt. Unabhängig davon hat die Versicherung von mir einen Kostenvoranschlag verlangt. Der ist in Höhe von 4.750 Euro netto ausgefallen. Wir hatten dann telefonisch um Abrechnung nach Kostenvoranschlag gebeten. Nun werden wir schon 14 Tage hingehalten. Der eine sagt, es wäre angewiesen, der andere sagt, es müsse geprüft werden, und beim dritten Anruf hieß es, die Höhe übersteigt die Kompetenz und es müsse im 4 Augen Prinzip geklärt werden. Ich weiß nicht mehr weiter.

Können die mich zwingen, das machen zu lassen. Würde ja lieber selbst machen.

LG Werner

ja, müssen sie bezahlen, ansonsten nimm einen anwalt


sie können den voran um die mwst mindern, aber den rest müssen sie latzen

dann machst du es in eigenleistung fertig und fährst von dem geld in den urlaub


das leben ist schön!

SaVer79  08.11.2015, 14:55

Setze der Versicherung eine Frist zur Auszahlung der Summe mit dem Hinweis, dass du zum Anwalt gehst, wenn sie bis dahin nicht gezahlt haben!

Werner2504 
Beitragsersteller
 08.11.2015, 14:28

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das Auto ist ungebremst in die Mauer gekracht. Von deren Versicherung war ein Gutachter da und hat den Schaden auf 4000 Euro geschätzt. Unabhängig davon hat die Versicherung von mir einen Kostenvoranschlag verlangt. Der ist in Höhe von 4.750 Euro netto ausgefallen. Wir hatten dann telefonisch um Abrechnung nach Kostenvoranschlag gebeten. Nun werden wir schon 14 Tage hingehalten. Der eine sagt, es wäre angewiesen, der andere sagt, es müsse geprüft werden, und beim dritten Anruf hieß es, die Höhe übersteigt die Kompetenz und es müsse im 4 Augen Prinzip geklärt werden. Ich weiß nicht mehr weiter.

Können die mich zwingen, das machen zu lassen. Würde ja lieber selbst machen.

LG Werner

Deepstyler  08.11.2015, 14:33
@Werner2504

nein, eben nicht, die zicken etwas rum, aber die werden es bezahlen müssen, abzüglich mwst, wenn du es nicht instant setzen lääst


4750 minus mwst, bist du doch auch bei ihren 4000

es gibt keinen instandsetzungszwang, so schadensersatz wird immer in geld geleistet

die machen das nicht gerne, stimmt schon


ruf sie an und sag, entweder passiert jetzt etwas oder du gibst es einem anwalt


wir haben einen hausanwalt, man muss denen direkt zeigen, dass man vor ihnen 0 respekt hat und alles gnadenlos durchzieht, dann spuren die schon


was heißt spuren, das sind gesetze, sie versuchen sie nur gerne zu umgehen und nutzen dabei die autorität, die manche vor ihnen haben zu ihrem vorteil

vierfarbeimer  08.11.2015, 14:39
@Werner2504

Die Versicherung wird den Schaden regulieren. Das haben sie ja schon gesagt. 4000 € könntest du ja offenbar sofort haben. Die möchten den Differenzbetrag von 750 € halt nicht zahlen. Sie werden versuchen den Kostenvoranschlag auf ihre 4000 € zu drücken - und damit wahrscheinlich erfolgreich sein.Sei doch froh um die 4000 €. Schneller wirst du dein Geld kaum verdienen können.

Deepstyler  08.11.2015, 14:41
@vierfarbeimer

ja, für die 750 würde ich auch nicht rumzicken, aber die mwst kommt eh runter, wenn du es nicht instand setzen lässt

sie können dich aber nicht dazu zwingen, § finde ich gerade nicht, aber niemand muss instand setzen, es ist in geld zu leisten

Werner2504 
Beitragsersteller
 08.11.2015, 14:44
@vierfarbeimer

Danke Vierfarbeimer,

da das Fundament auch beschädigt ist und die Mauersteine teuer sind, kommt der Schaden schon so hoch. Nur die Arbeitsleistung könnten wir selbst machen. Deshalb würden wir lieber "fiktiv" abrechnen

nutsnbolts  08.11.2015, 14:24

Aber nicht auf Basis eines Kostenvoranschlags: Die Versicherungen sind knauseriger  geworden und wittern überall Betrug.

Deepstyler  08.11.2015, 14:27
@nutsnbolts

das ist supertoll für sie, dann können sie es mit meinem anwalt vor gericht ausstreiten und ihre kosten steigen weiter

und ich nehme ihr geld

muhahahahhahahahahaha