Mir ist ein Auto in die Gartenmauer gefahren und hat einen enormen Schaden verursacht. Kann ich mit der gegnerischen Vers. über Kostenvoranschlag abrechnen?
6 Antworten
Ja, kannst du! Die Versicherung entscheidet dann aber, ob sie noch einen Gutachter schickt
Nee, die wollen die richtige (bezahlte) Rechnung sehen.
Bei größeren Schäden schicken die ohnehin meist einen eigenen Schadenschverständigen vorbei. Der prüft, was ursächlich dem Unfall zuzuordnen ist und was eventuell aufgrund insachgemäßer Ausführung eher so eine Art "Altschaden" ist.
es ist schön, dass sie das sehen wollen, ich will auch ganz vieles, interessiert nur keinen richter
du hast anrecht auf schadenswiedergutmachung in geld, du hast keinen instandsetzungszwang
und es ist shiceegal, was die alles so tolles wollen, es wird dann nur teurer für sie
Wenns ein höherer Betrag ist, wird Dir sicher ein Gutachter geschickt. Aber versuchen kannst Du es natürlich.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Auto ist ungebremst in die Mauer gekracht. Von deren Versicherung war ein Gutachter da und hat den Schaden auf 4000 Euro geschätzt. Unabhängig davon hat die Versicherung von mir einen Kostenvoranschlag verlangt. Der ist in Höhe von 4.750 Euro netto ausgefallen. Wir hatten dann telefonisch um Abrechnung nach Kostenvoranschlag gebeten. Nun werden wir schon 14 Tage hingehalten. Der eine sagt, es wäre angewiesen, der andere sagt, es müsse geprüft werden, und beim dritten Anruf hieß es, die Höhe übersteigt die Kompetenz und es müsse im 4 Augen Prinzip geklärt werden. Ich weiß nicht mehr weiter.
Können die mich zwingen, das machen zu lassen. Würde ja lieber selbst machen.
LG Werner
ja, müssen sie bezahlen, ansonsten nimm einen anwalt
sie können den voran um die mwst mindern, aber den rest müssen sie latzen
dann machst du es in eigenleistung fertig und fährst von dem geld in den urlaub
das leben ist schön!
Setze der Versicherung eine Frist zur Auszahlung der Summe mit dem Hinweis, dass du zum Anwalt gehst, wenn sie bis dahin nicht gezahlt haben!
nein, eben nicht, die zicken etwas rum, aber die werden es bezahlen müssen, abzüglich mwst, wenn du es nicht instant setzen lääst
4750 minus mwst, bist du doch auch bei ihren 4000
es gibt keinen instandsetzungszwang, so schadensersatz wird immer in geld geleistet
die machen das nicht gerne, stimmt schon
ruf sie an und sag, entweder passiert jetzt etwas oder du gibst es einem anwalt
wir haben einen hausanwalt, man muss denen direkt zeigen, dass man vor ihnen 0 respekt hat und alles gnadenlos durchzieht, dann spuren die schon
was heißt spuren, das sind gesetze, sie versuchen sie nur gerne zu umgehen und nutzen dabei die autorität, die manche vor ihnen haben zu ihrem vorteil
Die Versicherung wird den Schaden regulieren. Das haben sie ja schon gesagt. 4000 € könntest du ja offenbar sofort haben. Die möchten den Differenzbetrag von 750 € halt nicht zahlen. Sie werden versuchen den Kostenvoranschlag auf ihre 4000 € zu drücken - und damit wahrscheinlich erfolgreich sein.Sei doch froh um die 4000 €. Schneller wirst du dein Geld kaum verdienen können.
ja, für die 750 würde ich auch nicht rumzicken, aber die mwst kommt eh runter, wenn du es nicht instand setzen lässt
sie können dich aber nicht dazu zwingen, § finde ich gerade nicht, aber niemand muss instand setzen, es ist in geld zu leisten
Danke Vierfarbeimer,
da das Fundament auch beschädigt ist und die Mauersteine teuer sind, kommt der Schaden schon so hoch. Nur die Arbeitsleistung könnten wir selbst machen. Deshalb würden wir lieber "fiktiv" abrechnen
Aber nicht auf Basis eines Kostenvoranschlags: Die Versicherungen sind knauseriger geworden und wittern überall Betrug.
das ist supertoll für sie, dann können sie es mit meinem anwalt vor gericht ausstreiten und ihre kosten steigen weiter
und ich nehme ihr geld
muhahahahhahahahahaha
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Auto ist ungebremst in die Mauer gekracht. Von deren Versicherung war ein Gutachter da und hat den Schaden auf 4000 Euro geschätzt. Unabhängig davon hat die Versicherung von mir einen Kostenvoranschlag verlangt. Der ist in Höhe von 4.750 Euro netto ausgefallen. Wir hatten dann telefonisch um Abrechnung nach Kostenvoranschlag gebeten. Nun werden wir schon 14 Tage hingehalten. Der eine sagt, es wäre angewiesen, der andere sagt, es müsse geprüft werden, und beim dritten Anruf hieß es, die Höhe übersteigt die Kompetenz und es müsse im 4 Augen Prinzip geklärt werden. Ich weiß nicht mehr weiter.
Können die mich zwingen, das machen zu lassen. Würde ja lieber selbst machen.
LG Werner