Die gegnerische Versicherung will mein Auto kaufen?

7 Antworten

Du musst nicht darauf eingehen, Du kannst mit deinem Fahrzeug tun was Du möchtest.

Wenn der Restwert des Fahrzeuges aber 6.000,-€ beträgt bekommst Du bei fiktiver Abrechnung von der Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes bezahlt + 500,-€ Wertminderung, im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens.

Zunächst einmal hättest du bei einem unverschuldeten Unfall besser von deinem Recht gebrauch gemacht und einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung des Gutachtens beauftragt. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Insbesondere wäre bei strittiger Schuldfrage die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sehr sinnvoll gewesen. Damit hättest du die Waffengleichheit hergestellt.

Vor 2 Monaten hatte ich einen Vorfahrtsunfall 

...

Heute habe ich das Gutachten geschickt bekommen.

Das ist viel zu lange! Die Besichtigung sollte durch den von dir zu beauftragenden Sachverständigen innerhalb eines Werktages nach dem Unfall möglich sein und das Gutachten bei einem durchschnittlichen PKW Schaden 1 bis 4 Werktage später fertig sein.

6500 Euro Schaden, 500 Euro Wertminderung 

Auto ist ein Jahr alt (Neuwagen), hatte einen Anfangswert von 14 Tausend 

Hoffentlich ist die merkantile Wertminderung da nicht zu gering ermittelt

Die Wertminderung erhält beim Leasing im Regelfall die Leasinggesellschaft und bei einer Finanzierung meist die Bank und wird dann von der Restsumme abgezogen. Dies ist aber Vertrags abhängig, dazu müsstest du in deinem Vertrag nachlesen.

Restwert von 6000 Euro hat und sie mir nun ein Kaufangebot weiter leiten.

Das ist der Wert des beschädigten Autos. Es handelt sich nur um ein Angebot, deine persönlichen Daten wurden dazu nicht weiter gegeben.

Den Schaden kannst du nach deiner Entscheidung nach folgenden Möglichkeiten abrechen:

  1. bei einem wirtschaftlichen Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Den Restwert erhälst du vom Aufkäufer.
  2. vollständige Reparatur in deiner Vertragswerkstatt, dann bekommst du bzw. der Geldgeber die merk. Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten
  3. Reparaturkosten netto, sofern das Auto (falls erforderlich) soweit repariert wird das es wieder Verkehrssicher ist. Vermutlich erhälst du dazu nicht die Freigabe der Bank /Leasinggesellschaft.

Wichtig ist jedoch das die gewählte Abrechnung mit deinem Vertrag (Leasing / Finanzierung) konform ist!

Muss ich darauf jetzt irgendwie reagieren?

Du hättest bereits direkt nach dem Unfall reagieren müssen! Deine Aufgabe ist es:

  • Deine Ansprüche unter Fristsezung zu beziffern: (Optimal durch einen beauftragten Fachanwalt)
  • dazu ein Sachverständigengutachten über den Schaden am Auto zu beauftragen
  • deine sonstigen Ansprüche (Nutzungsausfall bzw. Mietwagen, Unkostenoauschale usw.)
  • sobald dir das Gutachten vorgelegen hat eine Entscheidung über die Abrechnung treffen
SamtesPfoetchen 
Beitragsersteller
 06.04.2016, 10:37

Okay, ich habe das scheinbar nicht richtig ausformuliert. Der Gutachter kam gleich nach dem Unfall. Mein Auto ist bereits repaiert, seit einer Woche habe ich es wieder. Das Gutachten brauchten wir nur für die Versicherung, ich habe zu meinem Autohaus gesagt, wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist wird der geschrottet, ansonsten repariert ihn! Das ist geschehen, mein Auto wurde vorne komplett wieder hergestellt, weil kein Rahmenschaden entstanden ist. Ich habe einfach nur die Zweitschrift des Gutachtens bekommen um die Rechnung nachvollziehen zu können, vermute ich mal. edmnach hat das ganze jetzt 6.497 Euro gekostet. Da ich von den Versicherungen nichts mehr gehört habe, und auch nicht von meinem Autohaus, gehe ich mal stark davon aus dass sie gegen mein Vorfahrtsrecht nichts tun können. Ich werde nochmal nachfragen.

Also: Es ist alles geklärt, das Auto ist repariert. Und jetzt dieser Brief - mit diesem Schwachsinns-Restwert den ich mir einfach nicht vorstellen kann bei einem Auto das grade mal ein jahr alt ist und diesem Kaufangebot.

KfzSVnrw  06.04.2016, 10:50
@SamtesPfoetchen

 Ich habe einfach nur die Zweitschrift des Gutachtens bekommen

Du als Auftraggeber hättest aber direkt eine Ausfertigung des Gutachtens erhalten müssen.

Und jetzt dieser Brief - mit diesem Schwachsinns-Restwert den ich mir einfach nicht vorstellen kann bei einem Auto das grade mal ein jahr alt ist und diesem Kaufangebot

Der Restwert, ist der Wert des beschädigten Autos unmittelbar nach dem Unfall. Da sind dann 6000 € bei den von dir sonst genannten Zahlen durchaus realistisch.

die Versicherung will dein Auto NICHT kaufen! Sie hat dir einen Händler vermittelt der dein Auto zum Zeitwert kauft. Du mußt nicht reagieren. Da es aber ein Autohaus ist will man dir dort ein anderes Auto verkaufen und deines in Zahlung nehmen.

Dein Auto hat einen Zeitwert (6000 - 6500 Euro)  der Schaden beträgt 6500 Euro also Totalschaden.

Der Gutachter hat jemanden wenn er einen Restwert feststellt der ihn für den Preis kaufen würde. Sagst du ja Bekommst du 6000 Euro. Sagst du nein bekommst du weniger weil sie bestimmt (Wertminderung) nöch andere Mängel finden werden. Ich würde ihn reparieren lassen. Du kannst dir auch einen Privaten Gutachter suchen und ein Gegengutachten machen lassen

Die Kosten zahlt die Gegnerische Versicherung um einen höheren Restwet zu haben und dann vom Totalschaden weg zu sein.


SamtesPfoetchen 
Beitragsersteller
 05.04.2016, 18:19

Achso, entschuldige, ich dachte das wird oben klar: Das Auto IST schon repariert. Wie gesagt, kostet es die Versicherung jetzt knapp 6.500 Euro. Eigentlich ist also alles schon rum, darum verstehe ich den Brief ja nicht. 

Spätestens jetzt musst du dir einen Anwalt nehmen!