Versicherung will gutachter schicken auto ist aber verkauft was tun?

9 Antworten

Habe denen einen Kostenvoranschlag geschickt und alles was sie benötigen.    

Das hast du eben nicht gemacht, du hättest direkt nach dem Unfall einen unabhängigen Sachverständigen mit der Besichtigung beauftragen müssen. Ein Kostenvoranschlag ist zur Beweissicherung absolut ungeeignet.

Da du jetzt schreibst das Auto sei aufgrund eines Motorschadens verschrottet, gehe ich von einem eher niedrigem Wiederbeschaffungswert aus. In diesem Fall hätte eben der Wiederbeschaffungswert und Restwert zusätzlich zu den Reparaturkosten ermittelt werden und dann entsprechend gegenübergstellt werden müssen.

Jetzt bist du auf den guten Willen der gegnerischen Versicherung angewissen.

Habe ja das schuldeingeständnis von ihm das hat er ja auch der versicherung so geschrieben das er an mein auto gefahren ist. Das nächste mal ruf ich gleich polizei und zeig sowas an wegen fahrerflucht. Man ist viel zu gutmütig.

DerHans  29.10.2014, 14:52

Wenn du jetzt nicht sagen kannst, an wen du dein Auto verkauft hast, dürften leichte Zweifel an deiner Glaubwürdigkeit aufkommen

dein Problem ist, dass du gegen die versicherungsobliegenheiten verstoßen hast, in dem du das Fahrzeug vor der endgültigen Regelung des Schadens verkauft hast.

mit etwas glück wird man dir an hand der gemachten schilderungen und oder angefertigten Skizzen oder Fotos ggf. auch den Schäden am gengerischen Fahrzeug unter Berücksichtung der tatsächlichen reperaturkosten, sofern eine reperatur nach dem Unfallschaden stattgefunden hat, einen entsprechenden Schadensbetrag zugestehen. der kann aber niediriger ausfallen als die forderungen...

fürs nächste mal:

  • darauf bestehen, dass der unfallgegener unverzüglich seine Versicherung involviert. bei Schäden, deren Regulierung sich auch ohne Versicherung lohnen würde, kann man bei jeder versicherung den Rabatt innerhalb von 6 Monaten rückkaufen, in dem man den tatsächlichen Schadensbetrag, den die Versicherung dem Gegner auszahlt rückzahlt.
  • außerdem sollte man keinesfalls reperaturen vornehmen oder das Fahrzeug veräußern, bevor die Regulierung abgeschlossen ist und oder von der Versicherung das GO kommt.
  • sollten die sich quer stellen, dann errinnere sie daran, dass sie im rahmen ihrer schadensminderungspflicht verpflichtet sind, schäden schnell zu bearbeiten, damit du nicht wochenlang ohne fahrzeug da stehst..

lg, Anna

H2Onrw  29.10.2014, 19:30

@ Anna: Hierbei handelt es sich um einen Haftpflichtschaden - keinen Kaskoschaden!

versicherungsobliegenheiten verstoßen hast, in dem du das Fahrzeug vor der endgültigen Regelung des Schadens verkauft hast. >

Quatsch! Es wäre lediglich erforderlich gewesen ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zugeben.

reperaturen vornehmen oder das Fahrzeug veräußern, bevor die Regulierung abgeschlossen ist und oder von der Versicherung das GO kommt>

ebenso falsch, lediglich die Besichtigung zur Beweissicherung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ist vorher erforderlich. In den meisten Fällen ist die Regulierung natürlich erst nach der Reparatur oder Ersatzbeschaffung abgeschlossen. Ein "Go" der Versicherung ist ebenso nicht erforderlich!

Das verstehe ich nicht? Der Anspruchsteller hat doch seinen Schaden gerichtsfest zu belegen und wenn dies bei Kleinschäden über einen Kostenanschlag erfolgte, wird das doch meist geordnet. Zudem bestellt der Anspruchsteller seinen Gutachter, wenn denn die Beträge zu üppig sind oder eben Totalschaden angenommen werden muß. Viel Glück und rufe dort einfach an und teile mit, wo sich die Kiste derzeit befindet.

bronkhorst  01.11.2014, 10:20

Das hast Du wohl wirklich nicht verstanden.

Der Fragesteller selbst ist der Anspruchsteller - und die gegnerische Versicherung will wohl, bevor sie zahlt, schauen, ob die Forderung dem Schaden angemessen ist und kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

schleudermaxe  01.11.2014, 22:45
@bronkhorst

Immer noch nicht. Wenn ich Anspruchsteller bin, bestelle ich den Gutachter und die Versicherungs ist raus, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben. Ich muß beweisen, nicht die Versicherung!

So lange das Auto nicht verschrottet ist, kann der Gutachter sich den doch trotzdem noch ansehen. Der ist ohne weiteres in der Lage mit dem neuen Besitzer einen Termin zu vereinbaren.

Wo soll das Problem liegen? Dass die Versicherung jetzt erst den Schaden begutachten will, liegt ja an der verspäteten Meldung des Versicherungsnehmers. Wenn du Geld sehen willst, wirst du kooperieren müssen. Sonst bekommst du eben nichts