Auto wirtschaftlicher Totalschaden, und jetzt?

7 Antworten

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Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Beispiel:

Reparaturkosten 3000€

Wiederbeschaffungswert 2500€

Restwert 300€

Du bekommst 2200€ zuzüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall für die im Gutachten genannte Wiederbeschaffungszeit, Ab- und Anmeldekosten und eine Auslagenpauschale.

Da die 3000€ Reparaturkosten allerdings noch innerhalb der 130%-Grenze liegen, kannst du das Auto auch reparieren lassen. Du darfst es dann allerdings nicht gleich verkaufen.

PlayadeMuro  18.03.2023, 08:39

Ich würde das Fahrzeug innerhalb der 130%-Grenze reparieren lassen. Heißt im Klartext, der Restwert des Fahrzeugs beträgt EUR 2.500,-.

Somit darf die Reparatur maximal EUR 3.250,- betragen. Liegst Du auch nur einen Euro darüber, bekommst Du nur die EUR 2.500,-. Im Anschluss an die Reparatur musst Du das Fahrzeug mindestens sechs Monate halten und darfst es nicht verkaufen.

Für EUR 2.500,- zuzüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall für die im Gutachten genannte Wiederbeschaffungszeit, Ab- und Anmeldekosten und eine Auslagenpauschale, bekommst Du bei den hohen Gebrauchtwagenpreisen kein adäquates Fahrzeug.

hotrod66  18.03.2023, 15:19
@PlayadeMuro

"Restwert des Fahrzeugs beträgt EUR 2.500,-"

Falsch. Der Restwert wurde damals vom Fragesteller nicht genannt.

Allerdings hat sich das sicher sowieso nach einem knappen Jahr erledigt .

olsen 
Beitragsersteller
 08.04.2022, 15:47

Ok..

Du hast einen Wirtschaftlichen Totalschaden. Jetzt hast du mehre Möglichkeiten. Du kannst dir von deinem Auto verabschieden. Dafür bekommst du deine 2500€. Diese 2500€ setzen sich aus dem Restwert deines Fahrzeuges, welches du an einen Verwerter verkaufen kannst, plus der restlichen Auszahlung der Versicherung.

Jedoch gibt es für dich auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zu reparieren. Hierbei gibt es die 130% Reglung. Es gibt also eine Möglichkeit auch einen wirtschaftlichen Totalschaden zu reparieren und das auch bezahlt bekommen. Jedoch musst du auch die Absicht haben, das Fahrzeug auch weiter zu haben. Zu dem musst du das Fahrzeug eine Weile gefahren haben, damit du argumentieren kannst, warum du es nicht durch ein anderes Fahrzeug ersetzen kannst. Z.B. es ist dein erstes Auto, du hast irgendwelche besondere Erinnerungen und so, es wurde besonders gut gepflegt und es wurden vor kurzem viele Verschleißteile ersetzt.

Es gibt noch die dritte Möglichkeit als zeitwertgerechte Reparatur. Also du nimmst Gebrauchtteile und keine teuren Neuteile.

Nein, du bekommst noch weniger als 2500, weil das Auto ja auch noch einen Restwert hat.

Der ist vielleicht 500 oder weniger.

Das ziehen sie auch noch mal ab.

Wenn du ihn reparieren lässt, mit Rechnungen, bekommst du den nächsten Schaden wieder bezahlt, sonst nicht.

schleudermaxe  08.04.2022, 15:46

Wo hast Du das her?

Meine Versicherung würden dem Gegner über 3.000 EUR bezahlen, denn er liegt innerhalb der 130%.

RicardaBreit  08.04.2022, 16:26
@schleudermaxe

Schön und ich hatte Wiederbeschaffungspreis+ Kosten für paar Mühen abzüglich Restwert bekommen.

Nix 130%.

wattdennnu2  08.04.2022, 16:29
@RicardaBreit

130%-Regelung, wenn das Fahrzeug fachgerecht repariert wird.

schleudermaxe  08.04.2022, 20:08
@RicardaBreit

Auf Ansprüche verzichten darf ja jeder, nur; warum sollte das für andere denn auch so sein?

Du kannst das Auto reparieren lassen - bekommst aber nur € 2.500 erstattet.

Oder du lässt es nicht reparieren dann bekommst du die € 2.500 ggf abzüglich des Schrottwertes (heißt bei der Versicherung Restwert)

Bei einem weiteren Unfall werden nur unreparierte Vorschäden abgezogen

schleudermaxe  08.04.2022, 15:45

Wo hast Du das her, das mit den nur 2.500 EUR, und hilfreich ist auch schon bewertet?

Bleibt das gute Stück im Bestand, werden doch 130% bezahlt, also über 3.000 EUR.

Schau in deine Unterlagen was dort drin steht manche Versicherungen bieten über den Zeitwert / Wirderbeschaffungswert an andere nicht.

wie andere schon erwähnt haben würde ohne den Zusatz nur der Zeitwert erstattet

wattdennnu2  08.04.2022, 16:27
Schau in deine Unterlagen ...

Ja, und Dann? Das wird nicht weiterhelfen, da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt (der Fragesteller ist der Geschädigte).