Auto wirtschaftlicher Totalschaden, und jetzt?
Uns ist man vor einer Woche ins Auto gefahren. Kotflügel, Abblendlicht links und die Stoßstange sind Schrott.
Der Gutachter sagte uns, dass der Schaden bei ca. 3000 Euro liegt. Der Schaden ist größer als das Auto wert ist.. Der Wagen liegt noch bei ca 2500 Euro.
Was bedeutet das jetzt.? Würden wir dann nur noch 2500 Euro bekommen.? Ich muss fragen, weil ich noch nie einen Unfall hatte.
Was ist, wenn ich den Wagen reparieren lasse und mir fährt wieder einer rein.. Bekommt man dann gar nichts mehr, weil der Wagen ja als Totalschaden gemeldet wurde..??
Würde mich über Antworten freuen.. Lg.
7 Antworten
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Beispiel:
Reparaturkosten 3000€
Wiederbeschaffungswert 2500€
Restwert 300€
Du bekommst 2200€ zuzüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall für die im Gutachten genannte Wiederbeschaffungszeit, Ab- und Anmeldekosten und eine Auslagenpauschale.
Da die 3000€ Reparaturkosten allerdings noch innerhalb der 130%-Grenze liegen, kannst du das Auto auch reparieren lassen. Du darfst es dann allerdings nicht gleich verkaufen.
"Restwert des Fahrzeugs beträgt EUR 2.500,-"
Falsch. Der Restwert wurde damals vom Fragesteller nicht genannt.
Allerdings hat sich das sicher sowieso nach einem knappen Jahr erledigt .
Ok..
Du hast einen Wirtschaftlichen Totalschaden. Jetzt hast du mehre Möglichkeiten. Du kannst dir von deinem Auto verabschieden. Dafür bekommst du deine 2500€. Diese 2500€ setzen sich aus dem Restwert deines Fahrzeuges, welches du an einen Verwerter verkaufen kannst, plus der restlichen Auszahlung der Versicherung.
Jedoch gibt es für dich auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zu reparieren. Hierbei gibt es die 130% Reglung. Es gibt also eine Möglichkeit auch einen wirtschaftlichen Totalschaden zu reparieren und das auch bezahlt bekommen. Jedoch musst du auch die Absicht haben, das Fahrzeug auch weiter zu haben. Zu dem musst du das Fahrzeug eine Weile gefahren haben, damit du argumentieren kannst, warum du es nicht durch ein anderes Fahrzeug ersetzen kannst. Z.B. es ist dein erstes Auto, du hast irgendwelche besondere Erinnerungen und so, es wurde besonders gut gepflegt und es wurden vor kurzem viele Verschleißteile ersetzt.
Es gibt noch die dritte Möglichkeit als zeitwertgerechte Reparatur. Also du nimmst Gebrauchtteile und keine teuren Neuteile.
Nein, du bekommst noch weniger als 2500, weil das Auto ja auch noch einen Restwert hat.
Der ist vielleicht 500 oder weniger.
Das ziehen sie auch noch mal ab.
Wenn du ihn reparieren lässt, mit Rechnungen, bekommst du den nächsten Schaden wieder bezahlt, sonst nicht.
Wo hast Du das her?
Meine Versicherung würden dem Gegner über 3.000 EUR bezahlen, denn er liegt innerhalb der 130%.
Schön und ich hatte Wiederbeschaffungspreis+ Kosten für paar Mühen abzüglich Restwert bekommen.
Nix 130%.
130%-Regelung, wenn das Fahrzeug fachgerecht repariert wird.
Auf Ansprüche verzichten darf ja jeder, nur; warum sollte das für andere denn auch so sein?
Du kannst das Auto reparieren lassen - bekommst aber nur € 2.500 erstattet.
Oder du lässt es nicht reparieren dann bekommst du die € 2.500 ggf abzüglich des Schrottwertes (heißt bei der Versicherung Restwert)
Bei einem weiteren Unfall werden nur unreparierte Vorschäden abgezogen
Wo hast Du das her, das mit den nur 2.500 EUR, und hilfreich ist auch schon bewertet?
Bleibt das gute Stück im Bestand, werden doch 130% bezahlt, also über 3.000 EUR.
Schau in deine Unterlagen was dort drin steht manche Versicherungen bieten über den Zeitwert / Wirderbeschaffungswert an andere nicht.
wie andere schon erwähnt haben würde ohne den Zusatz nur der Zeitwert erstattet
Schau in deine Unterlagen ...
Ja, und Dann? Das wird nicht weiterhelfen, da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt (der Fragesteller ist der Geschädigte).
Ich würde das Fahrzeug innerhalb der 130%-Grenze reparieren lassen. Heißt im Klartext, der Restwert des Fahrzeugs beträgt EUR 2.500,-.
Somit darf die Reparatur maximal EUR 3.250,- betragen. Liegst Du auch nur einen Euro darüber, bekommst Du nur die EUR 2.500,-. Im Anschluss an die Reparatur musst Du das Fahrzeug mindestens sechs Monate halten und darfst es nicht verkaufen.
Für EUR 2.500,- zuzüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall für die im Gutachten genannte Wiederbeschaffungszeit, Ab- und Anmeldekosten und eine Auslagenpauschale, bekommst Du bei den hohen Gebrauchtwagenpreisen kein adäquates Fahrzeug.