Autounfall an der Stoßstange. Was wird mich solche kratzer kosten?

Kratzer Stoßstange - (Auto, Unfall, Unfallversicherung)

9 Antworten

Normalerweise kommt für diesem Schaden die Haftpflicht der Frau auf. Da du, so wie ich das verstehe, nicht schuld bist an dem Unfall. Daher kostet es dich persönlich erstmal garnichts. Schaden melden. Kostenvoranschlag bei der Werkstatt einholen und bei der Versicherung einreichen. Bez. der Kosten hier eine Aussage zu treffen ohne zu wissen was fuer ein Fahrzeug es ist und ob du zb. Sensoren in der Stoßstange hast usw kann man kaum.

Das kann dir hier keiner zuverlässig sagen.

Das hängt

  1. von deinem Fahrzeug ab

  2. Ob mehr als nur die Stoßstange in Mitleidenschaft gezogen wurden... das kannst Du ohne genaues hinschauen gar nicht sehen.

Das musst Du die Werkstatt oder einen Gutachter schätzen lassen.

Wenn es wirklich nur ein Kratzer ist, also keine Beulen, Dellen und auch das Fahrgestell nichts abbekommen hat, dann bist du mit rd. 400 EUR dabei. Da wird dann sehr wahrscheinlich nur die Schürze abgebaut und übergespritzt. Wenn du 'ne Vollkasko hast, dann würde ich das als Fahranfänger aus eigener Tasche bezahlen, weil du sonst deinen Schadensfreiheitsrabatt bei der Haftpflichtversicherung verlierst. Aber wie hier auch schon an anderer Stelle gesagt wurde, das sollte dann schon fachlich begutachtet werden!

Das kann man nicht sagen!

Das tückische an derartigen Unfällen ist nämlich, dass es tatsächlich nur nach Lackschäden aussieht. Das wahre Problem liegt bei den Stoßstangenhaltern im Inneren. Diese verbiegen sich gern mal bei derartigen Unfällen. Das kannst du einfach nachprüfen durch Sichtkontrolle an den Haltern oder aber, du kontrollierst die Spaltmaße.

Wenn dort alles stimmt, und es wirklich nur ein Lackschaden ist, kannst du für 10 Euro ein neues Kennzeichen und für 5-10 Euro ein Gläschen Autolack mit Pinsel kaufen, womit man prima kleine Lackschäden ausbessern kann.

Wenn aber die Stoßstange, oder, noch schlimmer, die Halter gebrochen sind, muss geschweißt werden. Damit landest du schnell mal im vierstelligen Bereich, von den Kosten her, abhängig davon, ob du das in einer freien Kfz-Werkstatt oder beim Händler machen lässt, und abhängig natürlich vom Auto selbst.

Da du aber nicht den Unfall verursacht hast und die Frau mit allergrößter Wahrscheinlichkeit eine Haftpflicht haben wird, kann dir das relativ egal sein, da die Haftpflichtversicherung dafür aufkommt.

Hallo bennys80, für uns hier ist das ein kleines Bild mit einer Schramme über dem Kennzeichen.Ein Sachverständigen -Gutachten wird die Versicherung der Schädigerin veranlassen .Wenn der Stoßfänger lackiert ist erhöhen sich die Schätzwerte gdementsprechend. Außerdem sollte geprüft werden ,ob durch diesen Aufprall noch andere Teile des Stoßfängers beschädigt wurden,oder des Fahrzeugs. .Die Versicherung solltest Du jedoch benachrichtigen ,zwecks der Rep.zeit und eines Ersatzwagens bei Reparatur.nach dem Gutachten N.G. .

H2Onrw  21.11.2014, 19:45
Ein Sachverständigen -Gutachten wird die Versicherung der Schädigerin veranlassen >

Dazu hat die Versicherung des Verursachers gar kein Recht. Es ist das Recht und die Aufgabe des Geschädigten einen unabhängigen Sachververständigen mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Die Versicherung muß die dabei anfallenden Kosten tragen.

xerxes1948  21.11.2014, 20:04
@H2Onrw

Na dann informiere Dich zuerst mal .Wenn die Versicherung bei einem Unfall einen Sachverständigen hinzuzieht ,dann zahlst Du den eigens bestellten Sachverständigen selbst .Und hier sind es mehrere Fahrzeuge.lt.Aussage des Fragestellers Nur wenn Du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist ,kannst Du einen eigenen benennen und der erstellt dann ein Gegengutachten .Wenn sich das jedoch herausstellt das das erste Gutachten i.O. ist ,dann zahlst Du den Gutachter.Alles im Sinne der Rechtsprechung. N.G.

H2Onrw  22.11.2014, 09:02
@xerxes1948

Deine Antwort ist wieder falsch. Der Geschädigte im Haftpflichtschadensfall aht das Recht den Sachverständigen zu bestimmen. Die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind vom Verursacher bzw. seiner Versicherung zu zahlen. Die generische Versicherung hat noch nicht einmal das generelle Recht zur Besichtigung.

xerxes1948  22.11.2014, 13:09
@H2Onrw

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ? Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht

H2Onrw  22.11.2014, 19:06
@xerxes1948

Bei einem für den Laien erkennbaren Bagatellschaden ist das korrekt. In so einem Fall erstellt der Sachverständige ein Kurzgutachten bzw. eine Schadenskalkulation und diese Kosten werden von der Versicherung übernommen. Bei den Kosten für einen Kostenvoranschlag ist es immer ein Streitpunkt. Nur bei diesem Schaden hier kann kein Laie erkennen ob der Träger hinter der Verkleidung beschädigt wurde.