Darf die Werkstatt den Schaden meiner Versicherung melden?
Ich hatte letzte Woche einen Unfall bei dem ich ein anderes Fahrzeug beschädigt habe. Mit dem Besitzer habe ich vereinbart, dass er den Wagen in die Werkstatt bringt und dort einen Kostenvoranschlag erstellen lässt. Daraufhin wollte ich entscheiden, ob ich den Schaden der Versicherung melde oder in selber zahle. Da ich bis heute nichts gehört habe und die Frist der Versicherung von einer Woche einhalten wollte, habe ich heute dort angerufen um den Schaden vorsorglich zu melden. Dabei habe ich erfahren, dass die Werkstatt sich direkt ohne mein Wissen mit der Versicherung zur Schadensabwicklung in Verbindung gesetzt hat. Meine Frage: Darf sie das ohne meine Zustimmung? Schließlich werde ich in der Versicherung hochgestuft, wenn diese den Schaden reguliert.
6 Antworten
Der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen Deine Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Er darf (oder eine Werkstatt in seinem Namen) also seine Ansprüche direkt bei Deiner Versicherung anmelden, ohne Dich vorher zu fragen! Deine Zustimmung ist nicht erforderlich.
Unbeschadet bleibt Dein Recht, nach Abschluss der Regulierung den Schaden zurück zu kaufen - dann erfolgt auch keine Stufung bzw. wird eine zuvor wegen des Schadens vorgenommene Stufung rückwirkend wieder zurückgenommen.
Doch, das dürfen sie. Es gibt sogar eine Stelle, wo man anhand des Kennzeichens erfahren kann wo der Fahrzeugbesitzer versichert ist. Ich seh das aber nicht weiter als tragisch an. Sollte die Versicherung den Schaden regulieren und du wirst hochgestuft, dann kannst du die Regulierung zurückkaufen und es bleibt bei den Prozenten als hätte es keinen Unfall gegeben
Dies ist nicht Erlaubt. Die dürfen nicht über dein Kopf entscheiden. Wende dich an einen Anwalt in deiner Stadt, und las dich auf klären.
Es ist erlaubt bei der Kfz-Haftpflicht hat der Geschädigte einen direkten Anspruch an die Versicherung des Schäden Verursacher. Ich würfe mich als Geschädigter aus diesem Grund bei do etwas immer direkt an die gegnerische Versicherung wenden
Es ist durchaus erlaubt der gegnerischen Versicherung einen Unfallschaden zu melden. Ich persönlich wäre als Unfallgegner auch nicht bereit mich auf das Wort des Unfallverursachers zu verlassen er werde den Schaden selber regeln. Wenn BunteWolle24 den Schaden selber übernehmen möchte kann er das ja mich seiner Versicherung aus machen, die können ihm sogar genau sagen bis zu welchem Betrag das Sinn macht. Den Anwalt kann er sich Sparen, den der Unfallgegner kann entscheiden ob er den Schaden der gegnerischen Versicherung melden will oder nicht, im Gegenteil man sollte auch als Unfallverursacher sofort seiner Versicherung beschied geben.
Wen es zu keinem Gericht kommt. Kostet es nicht viel! Meist langt schon ein Brief.
Und was soll in dem Brief stehen? Zur Schadenmeldung wa er sowieso verpflichtet.
Über deinen Kopf hinweg daf die Werkstatt das nicht. Trotzdem kannst du nach der Regulierung immer noch entscheiden, ob du den Schadens selbst zahlst. Da kannst du dir von deiner Versicherung berechnen lassen, bis zu welchem Betrag das sinnvoll ist. (Rabattretter)
Du wärst allerdings selbst verpflichtet gewesen, den Schaden UMGEHEND anzumelden.
Nur so am Rande so wie ich das Verstehe hat die Werkstatt des Unfallgegners den Schaden der Versicherung gemeldet und somit hat BunteWolke24 da kein Mitspracherecht.
klar dürfen die das und wenn du ihm nicht deine versicherung mitgeteilt hättest könnte er gar keine meldung machen sondern müsste sich an dich wenden
Die hatten nur mein Kennzeichen und meine Anschrift mehr nicht.
Das Kennzeichen genügt um die passende Versicherung zu ermitteln, es wäre sogar deine Pflicht gewesen deine Versicherung sofort zu informieren, schon mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen.
Was sollte denn der Anwalt machen außer weitere Kosten verursachen?