Recht auf Gegengutachten
Hallo, mir ist letzens einer hinten ins Auto gefahren und ich habe eine Frage zum Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Also ich musste aufgrund eines Autos auf der Straße halten/warten und dabei ist mit einer Hinten auf mein Auto gefahren. Er gibt auch zu das er Schuld hat. Ich habe auch direkt die Polizei gerufen das auch alles seine richtigkeit hat. Jetzt habe ich einen Kostenvoranschlag für mein Auto bei der Werkstatt meines Vertrauens erstellen lassen und laut Werkstatt beträgt der Schaden knapp 1000€ inkl. Mwst.
Der der Typ der mir hinten reingefahren ist, meint jetzt zu mir das der Schaden garnich so hoch ist und er möchte ein Gegengutachten erstellen lassen. Jetzt ist meine Frage darf er das? Weil ich habe doch schon einen Kostenvoranschlag von einer Fachfirma und es ist doch mir überlassen bei wem ich es später reparieren lassen würde?
Ich dachte immer ich lass irgendwo einen Kostenvoranschlag machen und bekomme dann einfach das Geld ohne Mwst von der Versicherung und kann dann immer noch entscheiden ob ich es machen lasse oder nicht.
Was haltet Ihr von der Sache?
10 Antworten
wenn dem Geschädigten, bzw. dessen Versicherung der Kostenvoranschlag überzogen erscheint, können sie das Fahrzeug selbst besichtigen lassen.
Wenn der Sachverständige zu dem Schluß kommt, dass der Kostenvoranschlag viel zu hoch ist (was viel häufiger vorkommt, als das die Versicherung "die Entschädigung drücken will"), wird die Versicherung nur den berechtigten Teil übernehmen.
Den Rest müßtest Du dann einklagen, dann wird man sehen, wem der Richter Recht gibt.
Für Laien ist der Schaden allerdings meist schwer einzuschätzen, daher sind Unfallverursacher oft erstaunt, wie hoch die Schadenhöhe ist und zweifeln das an. Es kann daher auch sein, dass der Sachverständige den Kostenvoranschlag bestätigt.
Ganz so einfach ist es nicht. Du hast eine Mitwirkungspflicht zur Schadensbegrenzung! Meist lassen die gegnerischen Versicherungen ein Gutachten erstellen. Du kannst also nicht zu jeder beliebigen Werkstatt gehen, wenn diese mit ihren Preisen weit über dem Normalen liegt. Das hat aber nicht der Unfallgegner zu entscheiden, sondern seine Versicherung.
Als mir letztes Jahr jemand ins Auto gefahren ist, ging ich zu meiner Werkstatt und die regelte das Ganze mit der Versicherung des Unfallverursachers. Geld hat dabei nur die Werkstatt gesehen!
Wenn dem Gegner der Kostenforanschlag nicht genügt, dann lasse ein Gutachten machen von einem öffentlich bestellten Sachverständigen - das sind die, die auf ihre Gutachten einen runden Stempel machen dürfen (keinen ovalen - das sind die sogenannten "Eierstempler") Mit einem Gutachten von einem öffentlcih bestellten Sachverständigen, den Du selbst beauftragst (nciht die gegnerische Verischerung!) hast Du Deiner Beweissicherungspflicht genüge getan. Die weiteren Schritte überlasse Deinem Anwalt. Vermeide jeden Kotakt zur Versicherung und zum Unfallgegner. Dann bekommst Du, was Dir zusteht. Lass Dich nicht auf Diskussionen ein, verhandle nichts, halt Dich einfach raus. Falls sie Dir jemanden vorbeischicken wollen, sage einfach, dass ein entsprechender Termin mit Deinem Anwalt zu vereinbaren ist. Du hast keine Zeit, und wo das Auto grad rumsteht weißt Du im Moment auch nicht...
Du hast das Recht auf ein eigenes Gutachten, du brauchst das Gutachten der gegnerischen Versicherung nicht zu akzeptieren.
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Wenn du mit dem Kostenvoranschlag Geld bekommst, dann ist das ohne MWSt. Lässt du das Fahrzeug dann reparieren, muss du aber die MWSt bezahlen. Wenn der Kostenvoranschlag korrekt war, hast du dann ein Minusgeschäft gemacht.
Besser ist es, die Werkstatt die Reparatur durchführen zu lassen. Am einfachsten ist es, wenn du der Werkstatt den Schaden abtrittst.
Dein Unfallgegner hat überhaupt keine Rechte an deinem Fahrzeug und deshalb brauchst du auch keinen von ihm beauftragten Gutachter an dein Fahrzeug lassen.Er hat lediglich die Pflicht als Schuldiger des Unfalls den Vorgang seiner Versicherung zu melden.Alles weitere regelt dann seine Haftpflichtversicherung.
Anders sieht es aus wenn die Versicherung den Schaden begutachten will.Das darfst du dann nicht verweigern weil du damit die Schadensregulierung behindern würdest.
Das darfst du dann nicht verweigern weil du damit die Schadensregulierung behindern würdest.
natürlich darf der Eigentümer dies verweigern wenn er selber einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt. Die Kosten hat auch die gegn. Versicherung zu tragen.