Recht auf Gegengutachten

10 Antworten

wenn dem Geschädigten, bzw. dessen Versicherung der Kostenvoranschlag überzogen erscheint, können sie das Fahrzeug selbst besichtigen lassen.

Wenn der Sachverständige zu dem Schluß kommt, dass der Kostenvoranschlag viel zu hoch ist (was viel häufiger vorkommt, als das die Versicherung "die Entschädigung drücken will"), wird die Versicherung nur den berechtigten Teil übernehmen.

Den Rest müßtest Du dann einklagen, dann wird man sehen, wem der Richter Recht gibt.

Für Laien ist der Schaden allerdings meist schwer einzuschätzen, daher sind Unfallverursacher oft erstaunt, wie hoch die Schadenhöhe ist und zweifeln das an. Es kann daher auch sein, dass der Sachverständige den Kostenvoranschlag bestätigt.

Ganz so einfach ist es nicht. Du hast eine Mitwirkungspflicht zur Schadensbegrenzung! Meist lassen die gegnerischen Versicherungen ein Gutachten erstellen. Du kannst also nicht zu jeder beliebigen Werkstatt gehen, wenn diese mit ihren Preisen weit über dem Normalen liegt. Das hat aber nicht der Unfallgegner zu entscheiden, sondern seine Versicherung.

Als mir letztes Jahr jemand ins Auto gefahren ist, ging ich zu meiner Werkstatt und die regelte das Ganze mit der Versicherung des Unfallverursachers. Geld hat dabei nur die Werkstatt gesehen!

Wenn dem Gegner der Kostenforanschlag nicht genügt, dann lasse ein Gutachten machen von einem öffentlich bestellten Sachverständigen - das sind die, die auf ihre Gutachten einen runden Stempel machen dürfen (keinen ovalen - das sind die sogenannten "Eierstempler") Mit einem Gutachten von einem öffentlcih bestellten Sachverständigen, den Du selbst beauftragst (nciht die gegnerische Verischerung!) hast Du Deiner Beweissicherungspflicht genüge getan. Die weiteren Schritte überlasse Deinem Anwalt. Vermeide jeden Kotakt zur Versicherung und zum Unfallgegner. Dann bekommst Du, was Dir zusteht. Lass Dich nicht auf Diskussionen ein, verhandle nichts, halt Dich einfach raus. Falls sie Dir jemanden vorbeischicken wollen, sage einfach, dass ein entsprechender Termin mit Deinem Anwalt zu vereinbaren ist. Du hast keine Zeit, und wo das Auto grad rumsteht weißt Du im Moment auch nicht...

Du hast das Recht auf ein eigenes Gutachten, du brauchst das Gutachten der gegnerischen Versicherung nicht zu akzeptieren.
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Wenn du mit dem Kostenvoranschlag Geld bekommst, dann ist das ohne MWSt. Lässt du das Fahrzeug dann reparieren, muss du aber die MWSt bezahlen. Wenn der Kostenvoranschlag korrekt war, hast du dann ein Minusgeschäft gemacht.
Besser ist es, die Werkstatt die Reparatur durchführen zu lassen. Am einfachsten ist es, wenn du der Werkstatt den Schaden abtrittst.

Dein Unfallgegner hat überhaupt keine Rechte an deinem Fahrzeug und deshalb brauchst du auch keinen von ihm beauftragten Gutachter an dein Fahrzeug lassen.Er hat lediglich die Pflicht als Schuldiger des Unfalls den Vorgang seiner Versicherung zu melden.Alles weitere regelt dann seine Haftpflichtversicherung.

Anders sieht es aus wenn die Versicherung den Schaden begutachten will.Das darfst du dann nicht verweigern weil du damit die Schadensregulierung behindern würdest.

H2Onrw  27.05.2015, 13:03

Das darfst du dann nicht verweigern weil du damit die Schadensregulierung behindern würdest.

natürlich darf der Eigentümer dies verweigern wenn er selber einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt. Die Kosten hat auch die gegn. Versicherung zu tragen.