Unfallgegner ändert Aussage und will mir Teilschuld geben. Wie reagieren?
Letzte Woche ist mir jemand Rückwärts in mein Auto gefahren. Hier mal die Beschreibung des Unfallhergangs:
Ich fuhr mit meinem Fahrzeug hinter der Unfallgegnerin her auf der xxxxxxxxxxx
In etwa der Höhe der Hausnr. 24 hielt die Unfallgegnerin ohne rechts zu blinken plötzlich an.
Da ich genug Abstand zum Fahrzeug hatte, konnte ich mein Fahrzeug noch rechtzeitig anhalten.
Ich stand dann ca. 2-2,5 m hinter dem Fahrzeug der Unfallgegnerin.
Dann blinkte die Unfallgegnerin rechts um anscheinend vorwärts in eine Parklücke zu fahren.
Allerdings legte die Unfallgegnerin den Rückwärtsgang ein und fuhr ohne sich sich nach hinten zu orientieren, ansonsten hätte sie mich ja gesehen, in die rechte vordere Seite meines Fahrzeugs.
Ich konnte gar nicht so schnell reagieren und konnte nur noch Hupen.
Die erste Aussage der Unfallgegnerin war das es ihr alles Leid tue und sich mich nicht gesehen habe.
Bei der hinzugerufenen Polizei gab sie dann plötzlich an, da ich ihr in das stehende Auto gefahren wäre.
Erst als der Polizist mit der Unfallgegnerin gesprochen hat, hat sie die Schuldfrage geklärt und hat zugegeben das sie mich beim Rückwärtsfahren nicht gesehen hat und das mein Fahrzeug stand.
Deswegen wurde die Unfallgegnerin auch mündlich von der Polizei verwarnt wie aus der
Unfallmitteilung hervorgeht.
Soviel zum Unfallhergang.
2 Tage später kam die Gutachter der gegnerischen Versicherung und hat sich den Schaden angeschaut und ein Gutachten erstellt. Schaden roundabout 2300 €.
Knapp 2 Wochen später habe ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen um nach dem Bearbeitungstand zu fragen. Der Sachverständige hat den Fall aufgerufen und meinte dann nur das der Wagen über ein Maklerbüro angemeldet sei und diese meinten ich hätte ja auch eine Teilschuld. Der Grund stand aber nicht dabei und er müsste nachfragen was die damit meinen und das die Schuldfrage doch klar wäre.
Soll ich jetzt am besten direkt zu einem Anwalt gehen ? Irgendwie kommt mir das alles spanisch vor. Kann ein Sachverständiger sehen, ob mein Auto gefahren ist bei dem Unfall oder ich stand ?
2 Antworten
Der erste Fehler war schon, dass Du im Haftpflichtschdenfall den Gutachter der Versicherung akzeptiert hast. Du hast das Recht einen Sachverständigen DEINER Wahl zu nehmen. ebenso steht Dir der Anwalt zu. Du hast doch sicherlich den Unfallbericht der Polizei, da steht auch drauf, ob die 01 verwant wurde. Ggf würde ich zu den Beamten Kontakt aufnehmen, und jetzt nach 2 Wochen deren Aussage sichern, bevor die das vergessen haben. ansonsten wäre für mich jetzt der Weg zum Anwalt klar.
Ja, da hat die Versicherung Recht, sie muß sich an das Regulierungsverbot des Halters halten. Den Rechtsanspruch der Regulierung hast Du ja auch nicht gegen die Versicherung, sondern gegen das Maklerbüro. Ich habe selbst mal meiner Versicherung ein Regulierungsverbot erteilt. Das Risiko besteht natürlich darin, dass alle Mehrkosten zu meinen Lasten gehen, in dem Fall habe ich aber Recht bekommen und meine VErsicherung brauchte dann nicht zu zahlen.
Ich rate dann einfach dazu, eine Woche abzuwarten, ob sich etwas tut und dann zum Anwalt zu gehen. Du kannst aber auch sofort zumanwalt gehen, der 01 muß die Kosten eh übernehmen.
Auch wenn das Maklerbüro keine Begründung mitliefert warum ich eine Teilschuld haben soll ? Die haben den Unfallhergang genauso beschrieben wie ich, nur das mit der Teilschuld drunter geschrieben. Wieso und weshalb stand dort nicht. Ich werd am Montag nochmal bei der Versicherung nachfragen und mir dann einen Anwalt nehmen.
Ja, genau das solltest Du tun. Wenn der Makler Regulierungsverbot erteilt hat, kann seine Versicherung das auf ihn abwälzen, dann seh dem mal entspannt entgegen. Ich würde die beiden Cops mit ins Boot nehmen, aber frag mal den anwalt, vielleicht hat er eine andere Taktik.
Warum die eine Teilschuld eingeräumt haben wollen ist auch klar, denn dann müßtest Du auch anteilmäßig den Schaden am Fahrzeug des Maklerbüro tragen.
wenn etwas schriftliches kommt, dass du teilschuld haben sollst, dann nimm einen anwalt
Das komische ist ja das der Fahrzeughalter (Maklerbüro) keine Grund angegeben haben warum ich eine Teilschuld haben soll.
Ja, der Unfallgegner wurde als 01 geführt und auch verwarnt von der Polizei. Der Sachbearbeiter sagt ja selbst, das die Schuldfrage ja klar wäre. Aber da der Halter des Fahrzeugs geschrieben hat ich hätte auch eine Teilschuld müsste die Versicherung nochmal nachfragen.