Freundin zählt nicht als Zeugin?
Liebe Freunde,
ich war gerade bei einer Polizei als Beschuldigter.
Bei dem Vorfall war meine Freundin dabei, aber der Beamte meinte, dass das kein Wert hat weil sie das gleiche erzählen würde wie ich auch.
Stimmt das?
4 Antworten
Deine Freundin ist nicht mit Dir verwandt, also kann die Polizei sie nicht von vornherein als Zeugin ablehnen.
Die Polizei kann gar keine Zeugen ablehnen.
Kann sie jetzt noch irgendwie eine Zeugenaussage machen?
Das hat er nicht zu entscheiden, aber wenn sie nicht als Zeugin geladen ist hat sie dort nichts verloren.
Warum sagst du als Beschuldigter aus!? Warst du beim Anwalt vorher?
Jetzt wohl nur noch beten. Oder Anwalt.
Die Polizei entscheidet nicht über die Glaubwürdigkeit eines Zeugen. Sie muss diese Aussage aufnehmen.
Kann sie jetzt im nachhinein noch die Zeugenaussage machen
Na klar. Sie geht hin und sagt, dass sie eine Zeugenaussage zu dem Fall x, AZxy machen will.
Jep sie muss sich entsprechend äußern. Sollte die Polizei sich da anstellen würde ich mich direkt an die Zustände Staatsanwaltschaft wenden. Die Polizei hat nicht zu beurteilen welcher Zeuge am Ende unglaubwürdig ist das entscheidet der Richter schon selbst und die Polizei ist übrigens auch dazu verpflichtet auch entlastende Infos zu sammeln und diesen nach zu gehen. Die Polizei darf sich nicht darauf beschränken belastendes zu sammeln.
Man kann auch eine Aussage direkt bei der Staatsanwaltschaft machen.
Nein das stimmt nicht... So wirft er ihr ja vor zu lügen.
Was kann ich jetzt tun?
Anwalt einschalten evtl. kann der noch was retten.
Nein ich war nicht beim Anwalt bin dort hingegangen und einfach die Wahrheit erzählt. Meine Freundin würde gerne auch aussagen was kann ich tun