Darf mich die Polizei kontrollieren, wenn ich einen Cannabis-Aufnäher trage?
Angenommen ich trage einen sehr gut erkennbaren Cannabis-Aufnäher auf meiner Kleidung. Wenn mir nun ein Polizeibeamter über den Weg läuft, darf er dann meine Taschen kontrollieren? Ich dachte die Polizei darf nur Taschenkontrolle durchführen, wenn sichtlicher Verdacht besteht, dass ich in Besitz von Drogen bin und diese bei mir trage. Oder zählt ein Cannabis-Aufnäher schon als so ein Verdacht? Denn meines Erachtens nach, ist es doch völlig legal sowas zu tragen und man braucht sich keine Gedanken machen, dass man dadurch Stress mit einem Beamten bekommt. Liege ich da richtig?
Freue mich schon auf die Antworten! ;) LG Krackler
17 Antworten
Ich habe jetzt hier Antworten gelesen, die so falsch sind, dass es schon wehtut (obwohl eine ganz witzig war).
Also, kotrollieren darf die Polizei Dich, spätestens die sogenannte "Verdachts - und Ereignisunabhngige Kontrolle" kann durchgeführt werden.
Aber dazu kommt es ja auch schon gar nicht, denn der Aufnäher reicht, um hierbei zu konstruieren, dass der, der mit sowas rumprahlt, das Zeugs auch konsumieren könnte. Wer es konsumiert, der muß es dazu besitzen. Besitz ist verboten und schwupp schaut man mal genauer hin, weil der Asufnäher bereits den verdacht nährt, das da was sein könnte. Das reicht rechtlich völlig aus.
Du bettelst also mit einem solchen Aufnäher geradezu darum, kontrolliert zu werden und wirst es auch werden.
PS: Mit einem Merkelshirt ist eine solche Konstruktion nich möglich, auch wenn es ganz witzig war.
Die Polizei kann dich auch kontrollieren wenn du keinen trägst, denn diese Aufnäher gibt es überall. z.B. war ich den einem Tag im Piercing-Shop und da gibts 1000 von :)
Die dürfen dich jederzeit kontrollieren, egal, ob mit oder ohne Aufnäher.
Und wenn du ihnen in irgend einer Form verdächtig vorkommst, können diese Kontrollen durchaus auch intensiver sein.
Wo kann man das bitte nachlesen?
Die Polizei kann, außer in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,
- sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
- sie sich an einem der in Art. 13 Abs. 1 Nrn. 2 oder 5 genannten Ort aufhält oder
- sie sich in einem Objekt im Sinn des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen.
In Deinem Fall also: NEIN! Dürfen sie natürlich nicht (Ausnahme: Punkte 3 und 4). Denn ein Cannabis-Aufnäher begründet natürlich nicht den Verdacht, dass Du sicherzustellende Sachen bei Dir führst. Auch wenn ein Großteil der Antwortenden hier der Meinung ist die Polizei dürfe in Deutschland alles. Nein. Darf sie natürlich nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einem Polizeistaat. Und Polizisten kennen in der Regel ihre Rechte (und somit auch Deine).
Mag sein dass der ein oder andere Cop es mal probiert da (wie man ja auch hier sieht würde es ja oft klappen) jemanden grundlos zu durchsuchen, sobald Du aber danach fragst welcher Anfangsverdacht gegen Dich vorliegt und wie er sich begründet, wirst Du ganz sicher nicht kontrolliert bloß weil Du einen Aufnäher trägst. Das Risiko einer Dienstaufsichtsbeschwerde wäre imens hoch.
Was die Polizei aber übrigens immer und überall darf ist Deine Personalien aufnehmen.
Die polizei hat das recht dich bei einem begründeten verdacht zu filzen ob da ein kannabis aufnäher dazu gehört kann ich dir nicht sagen rote augen oder suppentellergroße pupillen gehören auf jeden fall nicht dazu