Schuldunfähigkeit/-milderung bei Borderline?
Folgende Stuation:
Person A (emotional-instabile Persönlichkeitsstörung impulsiver Typ)gerät in Diskussionen mit der Polizei(welche lediglich wegen kleiner Party kam und es wurde auch sofort alles leise gemacht etc), fängt an unkontrolliert genervt Sprüche zu kloppen, beleidigen(wovon genaue Erinnerung an Wortlaute zu fehlen scheint), verweigert Personalien, Polizisten möchten die Person festnehmen, diese hebt die Hände nach oben, verweigert, bittet mehrfach darum nicht angefasst zu werden und dann folgte Polizeigriff, Verhaftung und Nacht in der Zelle. In der Zeit bricht die Person wegen schlimmer Verlassensängste komplett zusammen, schreit, weint, schlägt gegen die Gitter und labert jeden Beamten dumm zu, der was von ihr will. Am nächsten Tag ist sie komplett ruhig, entschuldigt sich bei allen Beamten vom Einsatz für die Unart aufrichtig und begibt sich sofort erneut in psychologische bzw. medikamentöse Behandlung, denn seit der Nacht ist sie wieder tief gefallen - zudem wurde in der Nacht Alkohol konsumiert und der Wert scheint über 1 Promille zu sein. Strafanzeige steht trotzdem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Unsere Aussagen bezeugen, dass sie in Panik und Angst war aber niemanden angegriffen hat, Beleidigungen haben wir selbst vom Wortlaut nicht mehr ganz auf dem Schirm. Wie ist das alles zu werten? Kann man die Person als schuldunfähig bezeichnen? Strafmildernd? Es gab noch nie Probleme mit Behörden.
7 Antworten
Das 'Schuldunfähigkeit' eingeräumt wird, ist unwahrscheinlich.
Vermutlich wird das Ganze mit einem Bußgeldbescheid enden, wobei die geschilderten Umstände schon 'mildernd' berücksichtigt werden dürften.
Kann sein, dass es als 'Störung der Impulskontrolle' entsprechend berücksichtigt wird. Aber da kann man nicht jetzt nicht sicher sein.
Klar, jeder darf rum pöbeln und meinen man sei psychisch instabil. Wer kennt das nicht?!
Ohne einen ärztlichen/psychologischen Befund das die Person durch eine Persönlichkeit Störung unzurechnungsfähig ist für orientiert gar nichts.
Da fragt man sich dich warum die kalgenicht fallen gelassen wird? Wiso wird nicht einfach den Wisch bei der Polizeistation vorgelegt??
Ach ja stimmt-weil es absoluter Bullshit ist
ist alles sehr frisch, ich möchte mich informieren und unterstützen. bullshit ist das keinesfalls, sie sollten über nichts sprechen, wovon sie keine ahnung zu haben scheinen. einfach was vorlegen war nicht akzeptiert.
manchmal frag ich mich ob die beschreibung überhaupt gelesen wird, ich wusste schon, warum ich das übernehme und nicht die person. weil das fast schon verhöhnen der krankheit ist, die aus traumatischen erlebnissen heraus entstand. psychologischer befund liegt vor. danke dennoch.
die person ist schon vor jahren therapiert worden und fest diagnostiziert...wieso so eine infragestellung? es war zu sehen, dass das wie ferngesteuert war. ich wollte eigtl erfahrungen bzw. wissen und keine unterstellungen.
Sorry aber das muss individuell durch einen psychologischen Sachverständigen beurteilt werden. Sämtlich hier getroffenen Aussagen sind schlichtweg ins Blaue geraten.
kann sein, dass es eingestellt wird
ansonsten bekommt sie halt eine kleine strafe und fertig
kleine Strafe ist was? für jeden ist was anderes klein...Geld fließt dort gerade aufgrunf der Krankheit wenig, den neuen Job verlieren wäre auch schlimm
ja, geld, tagessätze
Einfach zum Arzt gehen und sich die Krankheit attestieren lassen. Ist es keine Krankheit steht man zu seinem .... und akzeptiert die Strafe.
wir hoffen halt darauf, denn unter Schuldunfähigkeit hieß es: schwere andere seelische Abartigkeit (häufig SASA abgekürzt) fallen eine ganze Reihe psychopathologischer Diagnosen. Darunter werden Persönlichkeitsstörungen, Paraphilien, Störungen der Impulskontrolle....