bekifft zu Fuß unterwegs - Führerschein weg?

8 Antworten

Zum Bluttest zwingen können die jemanden nur, wenn er ein Fahrzeug führt (auch dann natürlich erst nach richterlicher Anordnung). Da, wie hier schon richtig bemerkt wurde, der Konsum nicht strafbar ist, besteht keine mir bekannte Rechtsgrundlage, die es erlauben würde, einfache Passanten zu irgendwelchen Drogentests zu zwingen. Dass man evtl. einen Führerschein hat, geht die ja gar nix an, so lange man zu Fuß unterwegs ist.

ein bluttest muss richterlich angeordnet werden (bin mir nur zu 95% sicher), allerdings geht das sehr schnell und wird auch meist angefordert bei verweigerung des schnelltests. was den führerschein angeht, muss das gericht beweisen können, dass man abhängig ist, bzw. regelmäßig konsumiert und man so auch evtl. in einem fahruntüchtigen zustand fahren könnte. das wird anhand der thc konzentration im blut festgestellt. AAAABER: solange man nicht polizeilich gesucht wird, bzw. keine vorstrafen hat und keine drogen mit sich führt, darf die polizei einen nicht zum bluttest bitten. der konsum von drogen ist in deutschland erlaubt. die polizei wird aber trotzdem versuchen, einen schnelltest durchzuführen. durchsucht, wird man aber in jedem fall.

Hallo ThomasP

zuerst einmal soll gesagt werden, dass dich kein Polizist zur Blutabnahme bittet wenn du als Fußgänger bekifft bist.

der Konsum ist nicht strafbar!

nun, wenn du aber als Fußgänger berauscht in den Straßenverkehr eingreifst (z.B über eine rote Ampel läufst und ein Autofahrer muss wegen dir in die Eisen steigen) kann sehr wohl eine Blutabnahme angeordnet werden.

und dazu braucht es keinen Richter. Das Stichwort ist " Gefahr in Verzug"

wegen deinem Führerschein:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.

sollte die Fsst davon Wind bekommen wird ein äG angeordnet

Wenn es so wie bei der Alkkontrolle funktioniert, dann geht es direkt zum Bluttest auf die Wache. Was die Weitergabe an die Führerscheinbehörde angeht, tja...Darf man kein Auto mehr fahren, wenn man betrunken zu Fuß erwischt wird? Also würde ich mal sagen, nein. Denn hin und wieder am Joint zu ziehen heißt nicht automatisch, dass ich das vor jeder Autofahrt tue (so wie ich mich bei Partys, bei denen ich mit dem Auto da bin, mit Bier zurückhalte).

der Stil klingt sehr nach einem anderen Nickname ...

abgesehen davon wird dieser Fall in dieser Art und Weise nicht ablaufen. ohne verdachtsmomente werden routinemässig keine solche tests bei fussgängern gemacht.