bekifft zu Fuß unterwegs - Führerschein weg?
Hallo miteinander,
gehen wir mal von folgender Situation aus:
Person A verbringt einen netten Abend mit Freunden, zieht hin und wieder am herumgehenden Joint.
Der Abend neigt sich dem Ende zu, Person A macht sich zu Fuß auf den Heimweg. Zufällig fährt ein Polizeiauto vorbei, die Beamten entscheiden sich, Person A routinemäßig zu kontrollieren. Hierbei stellen Sie eine rötung der Augen und einen benebelten Zustand fest, finden aber keine Drogen.
Person A wird um eine Urinprobe gebeten, diese wird jedoch dankend abgelehnt.
und wie es ab diesem Punkt weitergeht bin ich mir nicht im klaren. Schnelltests darf man ablehnen, aber geht es dann gleich weiter zum Bluttest?
Wie würden die Beamten auf eine Ablehnung des Schnelltests reagieren? Reicht die "Vermutung" der Beamten aus, mit mir eine Blutentnahme durchzuführen (die auch noch richterlich angeordnet werden muss?)
Und erfährt die Führerscheinstelle von diesem Vorfall, muss man sich Sorgen um den Fürerschein machen? im prinzip ist ja nichts bewiesen.
Grüße,
Craig
8 Antworten
Zum Bluttest zwingen können die jemanden nur, wenn er ein Fahrzeug führt (auch dann natürlich erst nach richterlicher Anordnung). Da, wie hier schon richtig bemerkt wurde, der Konsum nicht strafbar ist, besteht keine mir bekannte Rechtsgrundlage, die es erlauben würde, einfache Passanten zu irgendwelchen Drogentests zu zwingen. Dass man evtl. einen Führerschein hat, geht die ja gar nix an, so lange man zu Fuß unterwegs ist.
Anders herum wird ein schuh draus: ich finde keins, dass dies erlaubt. Es sei denn halt echt gefährlicher eingriff in den strassenverkehr. Aber da muss es ja schon echt weit kommen. Z. B. ein einfaches "über die rote ampel laufen" wird da wohl nicht reichen wenn es zu keiner gefährlichen situation gekommen ist. Das meiste was so im alltag in der richtung passieren könnte, würde ein guter anwalt in der luft zerreissen.
Aber wenn ich mich irre, belehre mich bitte eines besseren.
Anders herum wird ein schuh draus: ich finde keins, dass dies erlaubt
Polizeiaufgabengesetz(PAG)
http://www.polizeirecht.de/polizeiaufgabengesetz-Bayern.htm#Allgemeine_Befugniss...
den Artikel musst du dir selber raussuchen, ein wenig Mitarbeit deinerseits wäre angebracht:-)
. Z. B. ein einfaches "über die rote ampel laufen" wird da wohl nicht reichen wenn es zu keiner gefährlichen situation gekommen ist.
deswegen schrieb ich ja auch
und ein Autofahrer muss wegen dir in die Eisen steigen
und bitte nicht vergessen was ich ebenfalls geschrieben habe:
zuerst einmal soll gesagt werden, dass dich kein Polizist zur Blutabnahme bittet wenn du als Fußgänger bekifft bist.
Ich habe nirgends behauptet, dass es die Regel ist.
das Recht hätte die Polizei unter gewissen Umständen aber dazu!
mehr wollte ich auch nicht mit meiner Antwort vermitteln
dann sind wir uns ja einig
ein bluttest muss richterlich angeordnet werden (bin mir nur zu 95% sicher), allerdings geht das sehr schnell und wird auch meist angefordert bei verweigerung des schnelltests. was den führerschein angeht, muss das gericht beweisen können, dass man abhängig ist, bzw. regelmäßig konsumiert und man so auch evtl. in einem fahruntüchtigen zustand fahren könnte. das wird anhand der thc konzentration im blut festgestellt. AAAABER: solange man nicht polizeilich gesucht wird, bzw. keine vorstrafen hat und keine drogen mit sich führt, darf die polizei einen nicht zum bluttest bitten. der konsum von drogen ist in deutschland erlaubt. die polizei wird aber trotzdem versuchen, einen schnelltest durchzuführen. durchsucht, wird man aber in jedem fall.
darf die polizei einen nicht zum bluttest bitten
Bitten darf die Polizei einen immer. Die Blutprobe wird dann bei konkreten Verdacht angeordnet.
also wenn man keine Drogen mitführt und auch sonst eine weiße Weste hat, ist eine Blutentname nicht gerechtfertigt? Blutentnahme nur bei einer Straftat?
ganz genau. die herstellung, der erwerb, der verkauf oder das mitführen von drogen ist illegal. der alleinige konsum nicht. es gibt allerdings, ausgenommen in bayern, sogenannte freimengen, die als eigenbedarf gehandelt werden können.
Hallo ThomasP
zuerst einmal soll gesagt werden, dass dich kein Polizist zur Blutabnahme bittet wenn du als Fußgänger bekifft bist.
der Konsum ist nicht strafbar!
nun, wenn du aber als Fußgänger berauscht in den Straßenverkehr eingreifst (z.B über eine rote Ampel läufst und ein Autofahrer muss wegen dir in die Eisen steigen) kann sehr wohl eine Blutabnahme angeordnet werden.
und dazu braucht es keinen Richter. Das Stichwort ist " Gefahr in Verzug"
wegen deinem Führerschein:
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.
sollte die Fsst davon Wind bekommen wird ein äG angeordnet
und dazu braucht es keinen Richter. Das Stichwort ist " Gefahr in Verzug"
Aber grundsätzlich erstmal den Versuch, einen zu erreichen.
selbstverständlich
ich wiederhole die wichtigsten Passagen: "dass dich kein Polizist zur Blutabnahme bittet wenn du als Fußgänger bekifft bist."
"wenn du aber als Fußgänger berauscht in den Straßenverkehr eingreifst" ... da das aber vom Fragesteller nirgends erwähnt wurde, sind die nachfolgenden wenn/dann/kann-Ausführungen zwar informativ, aber nicht relevant. Ebenso in Bezug auf "mit BTM (Konsum, Besitz, Handel) erwischt".
Ich will hier nichts banalisieren oder auch nur bewerten. Im Gegenteil, ich unterstütze die Initiativen gegen Drogen. Nur mag ich auch keine Ammenmärchen, dass die Polizei grundlos kontrolliert und daraufhin Gutachten zur Fahrtüchtigkeit beauftragt werden.
Nur mag ich auch keine Ammenmärchen, dass die Polizei grundlos kontrolliert
Im Normalfall tun sie eben genau das nicht. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass es vielleicht doch einen Grund im Verhalten gab, der hier nur nicht erwähnt wurde.
. Nur mag ich auch keine Ammenmärchen, dass die Polizei grundlos kontrolliert und daraufhin Gutachten zur Fahrtüchtigkeit beauftragt werden.
ich auch nicht, deswegen schrieb ich ja auch folgendes:
zuerst einmal soll gesagt werden, dass dich kein Polizist zur Blutabnahme bittet wenn du als Fußgänger bekifft bist.
"wenn du aber als Fußgänger berauscht in den Straßenverkehr eingreifst" ... da das aber vom Fragesteller nirgends erwähnt wurde
damit habe ich die Frage nach dem Führerschein beantwortet
damit auch DU es verstehst:
nur wenn der Fragesteller aktiv in der Straßenverkehr eingreift erfährt die Fsst was davon
Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass es vielleicht doch einen Grund im Verhalten gab, der hier nur nicht erwähnt wurde.
Genau,DH!!!
Wenn es so wie bei der Alkkontrolle funktioniert, dann geht es direkt zum Bluttest auf die Wache. Was die Weitergabe an die Führerscheinbehörde angeht, tja...Darf man kein Auto mehr fahren, wenn man betrunken zu Fuß erwischt wird? Also würde ich mal sagen, nein. Denn hin und wieder am Joint zu ziehen heißt nicht automatisch, dass ich das vor jeder Autofahrt tue (so wie ich mich bei Partys, bei denen ich mit dem Auto da bin, mit Bier zurückhalte).
Bei Rauschgift verhält es sich anders! Da gibt es keine Grenzen. Wer es konsumiert, muss den Führerschein abgeben.
Ok, hab mich auch gefragt, wie das ist, denn die die Drogen nehmen sind ja dann im Normalfall süchtig, was beim Alkohol nicht der Fall ist. Also vielen Dank für die Richtigstellung.
Doch, auch bei Rauschgift gibt es Grenzen. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist nur statthaft, wenn die Eignung zum Führen eines Kfz fehlt. Diese wird nur beim Konsum harter Drogen als gegeben angenommen
- wenn man so betrunken zu fuß unterwegs ist, dass man zb andere verkehrsteilnehmer gefährdet, kann man auch seinen führerschein verlieren.
- zu IgorSCH, siehe meine antwort oben.
- viele leute sind nicht süchtig nach drogen, obwohl sie konsumieren. jeder mensch, der einigermaßen intelligent ist und sich genau mit drogen (mögliche folgen, wirkung, usw) beschäftigt, kann gefahren abwägen und wird NICHT süchtig.
- ich bin relativ gut informiert, was das thema drogen angeht und ich finde alkohol ist unter den top drei der schlimmsten drogen.
s.u. - bei Cannabis auch bei regelmäßigem Konsum.
3.viele leute sind nicht süchtig nach drogen, obwohl sie konsumieren. jeder mensch, der einigermaßen intelligent ist und sich genau mit drogen (mögliche folgen, wirkung, usw) beschäftigt, kann gefahren abwägen und wird NICHT süchtig.
Gewagte Behauptung. Also sind alle Drogensüchtigen nicht "einigermassen intelligent" oder haben die sich nur nicht genug mit den Folgen auseinandergesetzt? Wie viele Crystal Meth Konsument gibt es denn , die nicht süchtig sind? Wie oft kann man Heroin rauchen ohne süchtig zu werden?
Crystal Meth oder Heroin wird wohl auch kaum ein Mensch nehmen, der einigermaßen intelligent ist.
Reden wir mal nicht über die Intelligenz von Drogenkonsumenten, ich denke auch wie Ratirat, dass intelligente Menschen gar nicht erst Drogen nehmen. Was die 4 Punkte angeht:
Ich dachte, man verliert seinen Lappen nur, wenn man mit dem Fahrrad Mist baut. Zu Fuß sollte ich natürlich den Verkehr nicht gefährden, das ist wahr. Aber erwartet man von mir, wenn ich zu Fuß unterwegs bin, im Gegensatz zum Fahrrad bzw. Auto, dass man "voll zurechnungsfähig" (bitte die Anführungsstriche beachten, ich weiß nicht wie ich es besser formulieren soll :=)) ist.
Moment, nicht der Konsum ALLER Drogen ist erlaubt. Die Polizei wird rausfinden wollen, ob du legale oder illegale Drogen zu dir genommen hast.
Kann man sich streiten!
Auf jeden Fall ist Alkohol eine der schlimmsten Drogen, da stimm ich dir absolut zu, und entsprechend wird ja auch beim Auto fahren beispielsweise versucht, Alkoholsünder hinterm Steuer zu erwischen. Aber wenn man zu Fuß unterwegs ist, ist dann die Polizei wirklich scharf darauf, dich als Betrunkenen zu kontrollieren?
Moment, nicht der Konsum ALLER Drogen ist erlaubt.
Doch, der Konsum welcher Drogen sollte denn nicht erlaubt sein?
Na ja, auf jeden Fall die, die weder verschreibungsfähig noch verkehrsfähig sind. Hier eine Liste: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_i_59.html
Auch deren Konsum ist nicht strafbar.
Wieso auch? Gerade der...
Die Verbote im Umgang mit Drogen sind im sechsten Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes festgelegt. Konsum zählt nicht dazu. Kannst ja mal dort nachlesen.
Konsum ohne Besitz (und der ist strafbar) ist natürlich oft schwieirg - aber nicht unmöglich.
Ok, wenn du das weißt, dann wird das wohl so sein ;=D.
der Stil klingt sehr nach einem anderen Nickname ...
abgesehen davon wird dieser Fall in dieser Art und Weise nicht ablaufen. ohne verdachtsmomente werden routinemässig keine solche tests bei fussgängern gemacht.
Das Verdachtsmoment ist nach seiner Schilderung eindeutig gegeben und die Feststellung kann durchgeführt werden.
welcher Verdachtsmoment bei einem Fussgänger der keine Drogen bei sich trägt? der routinemässig kontrolliert wird, also kein Zusammenhang zu einer Strafhandlung?
dann solltest du das Gesetz dazu auch verlinken wenn das verboten ist