Muss ich gegen meinen festen freund aussagen?
Guten Morgen!
Ich bin Zeugin bei einer Ermittlungssache gegen meinen festen Freund wegen Diebstahl. Wir sind beide 19 und wohnen noch nicht zusammen da wir noch zur Schule gehen. Wir sind schon über 1 Jahr zusammen. Jetzt frage ich mich ob ich die Aussage verweigern kann da man ja ein Verweigerungsrecht hat wenn es um den Lebenspartner/Lebensgefährten geht oder zählt das nur wenn man zusammen wohnt?
Außerdem müssen Verlobte ja auch nicht aussagen, kann ich dann einfach zur Polizei sagen, dass wir uns verlobt haben und fertig dann muss ich nicht mehr Aussagen oder muss ich das erst beim Amt oder so beantragen damit die Polizei nach gucken kann ob wir wirklich verlobt sind?
Danke schonmal im Vorraus :)
6 Antworten
Zunächst einmal ist folgendes wichtig:
Niemand hat die Pflicht, einer Vorladung zur Zeugenaussage bei der Polizei Folge zu leisten.
Das bedeutet: Weder du noch irgendwer anders muss auf die Vorladung der Polizei reagieren. Du brauchst also einfach nicht hinzugehen. Ob du Freundin, Verlobte oder nicht einmal Bekannte des Beschuldigten bist, ist hierbei völlig egal.
Relevant wird das alles erst, wenn bei dir eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ins Haus flattert.
Einer Vorladung des Gerichts ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Egal, in welcher Beziehung du zu dem dann Angeklagten stehst; du musst auf eine Vorladung hin erscheinen. Tust du das nicht, so musst du damit rechnen, dass du zwangsweise vorgeführt wirst und außerdem die Kosten tragen musst, die durch dein Ausbleiben entstehen.
Bist du dann vor Gericht, so wird man dich ordnungsgemäß belehren. Das beinhaltet auch die Belehrung über ein etwaiges Aussageverweigerungsrecht. Wann dieses besteht, sagt uns § 52 StPO:
"Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
"
Auf dich trifft zur Zeit keiner dieser Fälle zu. Das bedeutet für dich:
Aktuell hast du die Pflicht, sowohl zu erscheinen als auch wahrheitsgemäß auszusagen. Du kannst die Aussage nicht verweigern.Machst du trotzdem keine Aussage, so kann das Gericht Zwangsmaßnahmen anordnen (von Zwangsgeld bis Erzwingungshaft).
Jetzt noch zu deiner Idee mit der Verlobung. Du bist wahrscheinlich nicht die Erste, die auf diesen Gedanken kommt. Daher werden Richter in solchen Situationen wohl nicht ganz so blauäugig sein. Allerdings kann euch niemand verbieten, euch zu verloben. Das Ganze muss dabei allerdings ernsthaft sein, denn ein nur "vorgetäuschtes" Eheversprechen ist gem. § 117 BGB (Scheingeschäft) nichtig und bringt dir daher auch kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Natürlich wird ein Richter nicht mit Sicherheit erforschen können, ob ihr tatsächlich verlobt seid oder nicht. Trotzdem wäre es sicherer, euch ernsthaft und tatsächlich zu verloben - ob ihr das wollt, ist eine andere Frage.
In diesem Fall wärst du allerdings zur Aussageverweigerung berechtigt.
FAZIT:Bei der Polizei musst du gar nicht aussagen, du musst auch nicht erscheinen.
Vor Gericht musst du erscheinen und - nach aktuellem Stand - auch aussagen. Das ließe sich durch eine (ernsthafte) Verlobung verhindern.
Noch ein Rat zum Schluss: Besprich das Ganze mit deinem Freund (Verlobten ^^) vorher. Nicht dass du im Gerichtssaal auf einmal sagst, ihr wäret verlobt und der Richter dann deinen erstaunten Freund fragen muss, ob das denn tatsächlich der Fall ist ;)
Nach § 55 Abs. 1 und 2 StPO kannst Du die Auskunft auf solche Fragen verweigern, durch die Du Dich selbst einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezichtigen würdest.
Wenn Du also bei dem Diebstahl mitgewirkt hast oder geholfen hast (Fluchtfahrzeug gefahren, die Beute mitgetragen etc.)
Sobald die Sache vor Gericht landet, wirst Du kein Recht haben die Aussage zu verweigern. Wer ein Recht hat, die Aussage ("das Zeugnis") zu verweigern regelt § 52 StPO. Die "einfache" Beziehung ist hiervon nicht erfasst ("Lebenspartner" im Sinne von § 52 Abs. 1 Nr. 2a StPO meint die gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft).
Ein Zeugnisverweigerungsrecht bestünde erst mit der Verlobung. Wenn Du dich jetzt darauf berufst, dass Du verlobt bist, dann hat das allerdings einen komischen Beigeschmack. Spätestens der Richter wird der Sache auf den Grund gehen. Nur das ernsthafte Eheversprechen berechtigt nämlich dazu, die Aussage zu verweigern.
Wenn Du auf die Fragen des Richters bzw. der Polizei dann zufriedenstellende Antworten ablieferst, dann wird man Dir auch die Verlobung abkaufen und Du darfst die Aussage verweigern.
Jetzt frage ich mich ob ich die Aussage verweigern kann da man ja ein
Verweigerungsrecht hat wenn es um den Lebenspartner/Lebensgefährten geht oder zählt das nur wenn man zusammen wohnt?
Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du nicht, es sei denn ihr wärt verlobt.
Eine Verlobung ist ein gegenseitiges Vorhaben miteinander den Eheschluss zu vollziehen. Dies wird nirgendwo hinterlegt (außer vielleicht im Beziehungsstatus auf facebook), sondern ist eine Sache der beiden an der Beziehung beteiligten Parteien.
eine Verlobung wird bei keinem Amt gemeldet,
wenn dein Freund dich fragt ob ihr heiraten wollt und du ja sagst, seid ihr verlobt, so einfach ist das
Ausgehend von einer betroffenen Person (Beschuldigter im Strafprozess, Prozesspartei im Zivilprozess) darf das Zeugnis verweigern: der Ehegatte und Verlobte bzw. die bei einer Lebenspartnerschaft äquivalenten Personen und der geschiedene Ehegatte, etc......
Aber vor Gericht lügen, darf der angeblich Verlobte nicht. Insofern ist es ein hundsmiserabler Rat, eine Verlobung zu erfinden.
mankann sich doch einfach verloben, das ist doch kein amtlicher Akt, das kann sogar vor Prozesssbeginn noch machen :-)
Dann muss man aber eben auch die Absicht haben, zu heiraten. Die scheint aber gar nicht vorhanden zu sein. So etwas findet ein Richter ganz schnell heraus.
Unsinn, wenn er seine Freundin fragt obsie ihn heiraten möchte un dsie zustimmt, sind sie verlobt, das ist wie gesagt nichts amtliches und damit weder nachprüfbar noch erfunden
Voraussetzung für eine Verlobung ist eine Heiratsabsicht. Wenn die nicht vorhanden ist, existiert keine Verlobung. Natürlich ist durch Fragen sehr leicht nachprüfbar, ob diese Heiratsabsicht wirklich vorhanden ist.
warum sollte man das tun?, wenn sie vor Gericht mit dem Hinweis dass sie verlobt sind von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht macht ist die Sache erledigt.
Nein, ist es nicht. Vor allen Dingen bei solch Spontanverlobungen vor Gerichtsprozessen wird da gerne mal nachgefragt.
Also könnte ich einfach zur Polizei sagen wir haben uns verlobt und fertig dann muss ich nix mehr sagen?
so siehts aus
Das ist ein ganz schlechter, noch dazu rechtswidriger, Rat, der bei GF nichts zu suchen hat!