Ladung zur Vernehmung?
Hallo liebe community. Meine freundin hat heute ein schreiben vom Hauptzollamt Karlsruhe bekommen. In dem steht drauf, dass sie als zeugin gerufen wird. Sie hat letztes jahr die Ausbildungsstätte gewechselt. Der beschuldigte sollte im nachbargebaude gearbeitet haben. Meine frage hierzu: Sie kennt den beschuldigten garnicht. Sie weiss auch nicht worum es geht. Muss sie also trotzdem zur vernehmung? Oder kann sie es auch ablehnen?? Bitte um Rat
4 Antworten
Sie muss weder erscheinen noch dort aussagen oder den Termin absagen, nur bei einer Ladung als Zeuge durch Gericht oder Staatsanwaltschaft muss dieser Folge geleistet werden.
Aber auch wenn deine Freundin meint nichts zu wissen, kann sie vielleicht doch etwas zu Klärung beitragen.
Sie muss nicht, aber als "braver" Staatsbürger geht man hin, sonst kommt die nächste Ladung vom Staatsanwalt oder Gericht.
In der Regel sind Ladungen Pflicht. Wenn es nicht geht (Krankenhaus) muss Mitteilung erfolgen. Hauptzollamt ist Polizeibehörde und hat entsprechende Eingriffsrechte.
Einmal pro einmal contra. Was stimmt jetzt? Sie kennt ihn nicht und weiss nicht worum es geht. Also wenn sie dort auftauch kann sie ja im Endeffekt nichts sagen, da sie es ja nicht weißt.
Ich ziehe meine Auffassung zurück
Okay. vielen dank!
ja gut auch wenn sie nicht auftauch wird sie bestimmt ne ladung vom Staatsanwaltschaft bekommen. so oder so ist es für sie ja besser, wenn sie auftaucht. aber klärt es sich dann für sie bzw wenn sie dorthin geht und ihre aussage macht, da sie nichts davon weiss?
Ob deine Freundin etwas zur Sache beitragen kann oder nicht erfährt sie dann dort.
Was stimmt jetzt?
Sie muss nicht erscheinen, dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss in §163a Abs.3 der StPO
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163a.html
Also wenn sie dort auftauch kann sie ja im Endeffekt nichts sagen, da sie es ja nicht weißt
Vielleicht weiß sie ja doch etwas was zur Klärung des Falles, worum es auch immer gehen mag, beiträgt.
Aber nicht einer Ladung von Polizei oder Zoll.