E-Scooter von Freund/in ohne Versicherung/Kennzeichen gefahren und erwischt worden, was tun?
Moin Freunde.
Folgender Sachverhalt:
Ich war vor einigen Wochen mit meinem besten Freund bei seiner Freundin und wollte dann kurz (es war ca. 0 Uhr) mit dem E-Scooter von seiner Freundin was trinken kaufen gehen. Als ich dann ca. 100 Meter weiter von der Polizei angehalten wurde, wurde der Scooter kurz überprüft und den Beamten ist aufgefallen dass der Scooter kein Kennzeichen drauf hatte und somit nicht versichert war. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich selber nicht dass dieser kein Kennzeichen hatte, da ich sowieso nur kurz zur Tanke wollte und wieder zurück.
Dies habe ich den Beamten auch so erklärt. Diese wollten das ganze dennoch zur Anzeige bringen da es sich hierbei um ein Vergehen nach Paragraph 1 und 6 des Pflichtversicherungsgesetzes handelt.
Da ich aber nun die Freundin meines besten Freundes nicht belasten möchte indem ich ihren Namen der Polizei bekannt gebe, ist nun meine Frage was ich am besten tun sollte.
Soll ich der Polizei hierzu Angaben machen? Oder lieber keine Angaben und darauf hoffen dass das ganze Fallen gelassen wird. Im schlimmsten Falle droht mir ja "nur" ein Bußgeld von 30-40 Euro soweit ich weiß.
Und was könnte denn im schlimmsten Falle der Freundin meines besten Freundes drohen wenn ich ihren Namen erwähne?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Eren
Hier einmal der Brief von der Polizei:
Bist du aus Hamburg?
Ja wieso?
7 Antworten
Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich selber nicht dass dieser kein Kennzeichen hatte, da ich sowieso nur kurz zur Tanke wollte und wieder zurück.
Du hast dich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Reifendruck, Profil, Kontrolle der Lichter, Lesbarkeit der Kennzeichen usw usf, gerade bei einem fremden Fahrzeug. Dabei hätte dir zwingend auffallen müssen, dass kein Kennzeichen vorhanden ist und du hättest den Grund dafür hinterfragen und nicht losfahren dürfen. Ohne Papiere schon gleich garnicht. "Ich habe das nicht bemerkt" bringt dir nichts.
Diese wollten das ganze dennoch zur Anzeige bringen da es sich hierbei um ein Vergehen nach Paragraph 1 und 6 des Pflichtversicherungsgesetzes handelt.
Sie wollten nicht, sie mussten, da sie sich sonst strafbar gemacht hätten. Es handelt sich um eine schwere Straftat, der Ermessensspielraum liegt bei Null.
Im schlimmsten Falle droht mir ja "nur" ein Bußgeld von 30-40 Euro soweit ich weiß.
Diese Falschaussage wird von einer privaten, gewinnorientieren Internetseite verbreitet, die mit ihrem Namen einen offiziell anmutenden Eindruck erwecken will, um mehr Klicks zu generieren.
Die oberflächlichen, vermutlichlich zugekauften Texte sind häufig veraltet, widersprüchlich oder schlichtweg falsch, so auch die Aussage, dass es Verwarngeld von 40€ erfolgen würde. Das wäre der Fall, wenn ein Versicherungsvertrag bestehen würde und du lediglich das Kennzeichen nicht angebracht hättest.
Der ist halt nur nicht Versichert gewesen.
"Nur" nicht? Du hast eine der schwersten Verkehrsstraftaten begangen, abgesehen von den Gewaltdelikten.
§6 PflVG:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das trifft sowohl auf dich als auch auf die Freundin zu. Du hast es gebraucht, sie hat den Gebrauch gestattet.
Krieg ich Strafmilderung wenn ich Tat zugebe?
Es würde zeigen, dass du dich mit der Tat auseinandersetzt und Reue zeigst. Wenn du alles abstreiten möchtest, muss man dir über das Strafmaß einen Denkanstoß geben.
Und ich bin 24. Inwiefern soll das relevant sein??
Ein Jugendlicher würde mit Sozialstunden davonkommen, da Jugendstrafrecht. Du liegst voll im Erwachsenenstrafrecht. Fünf bis 360 Tagessätze oder bis ein Jahr Haft.
Da ich aber nun die Freundin meines besten Freundes nicht belasten möchte indem ich ihren Namen der Polizei bekannt gebe
Wenn das Fahrzeug in der Vergangenheit irgendwann versichert war, steht der damalige Versicherungsnehmer im zentralen Fahrzeugregister, die Daten wurden von der Versicherung gemeldet. Entweder taucht der Name der Freundin auf oder der des Vorbesitzers, welcher die nötigen Angaben machen wird, wenn man mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen §6 PflVG an ihn herantritt.
Du musst dich jetzt entscheiden, ob du dich einsichtig und geständig zeigst oder ob du die Ermittlungen durch das Decken deines Mittäters erschweren willst.
Wahrscheinlich wird man sich nicht die Mühe machen, beim chinesischen Hersteller nachzufragen, an welchen Händler er das Fahrzeug verkauft hat, um anschließend dort nachzufragen, wer es ihm wiederum abgekauft hat. Man wird dich als Halter ansehen.
Was könnte mir dann im schlimmsten Falle drohen wenn ich zum Besitzer keine Angaben mache? Weil soweit ich weiß ist man ja nicht dazu gezwungen seine Freunde zu belasten. Oder sehe ich das Falsch?
Du musst als Beschuldigter keine Angaben zur Tat machen.
Der Strafrahmen beträgt 5 bis 360 Tagessätze oder Haft, beim erwachsenen Ersttäter läuft es in der Regel auf 30 Tagessätze hinaus.
Die Aussage, dass du von nichts wusstest, wirkt zusammen mit der Tatsache, dass du den Mittäter decken willst, nicht glaubhaft. Man wird davon ausgehen, dass du dich herauswinden willst und komplett uneinsichtig bist. Somit gibt es keinen Grund, am untersten Ende des Strafrahmens zu bleiben.
Es ist nur eine spontane Idee, aber man könnte angeben, dass die ursprüngliche Aussage nur dazu dienen sollte, von dir abzulenken und möglichst straffrei aus der Sache zu kommen - es ist in Wirklichkeit dein Fahrzeug, du hast es der Freundin abgekauft, da sie nie damit fährt und wurdest dann eben bei der ersten Fahrt erwischt. Damit würde es so aussehen, als ob du dich reumütig entschieden hättest, doch noch die Wahrheit zu sagen und alles zu gestehen. Die Freundin kann benannt werden und sagt das Gleiche aus. Damit wäre sie raus und du bist nicht länger derjenige, der die Geschichte vom großen Unbekannten erzählt.
Nein, mit einem Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit kommst Du nicht davon, da es sich bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgestz um eine Straftat handelt.
Die 40 € beziehen sich auf Fahrzeuge mit Versicherungsschutz, bei welchen das Versicherungskennzeichen nur fehlte.
Verstehe ich nicht was genau jetzt der Versicherungsschutz sein soll. Was soll das heißen? Der Scooter ist auf jeden Fall zugelassen, das wurde von der Polizei zur Tatzeit bestätigt. Der ist halt nur nicht Versichert gewesen.
Eben. Der Scooter ist nicht versichert, hat also keinen Versicherungsschutz.
Ein E-Scooter ist wie ein Mofa oder Mokick ( 50 ccm / max **60 KM/H** ) ein ZULASSUNGSFREIES Fahrzeug .
Aber dennoch unterliegen neben Mofa und 50 CCM - Mokick auch die sogenannten "Ekektrokleinstfahrzeuge" einer KFZ - Pflichtversicherungspflicht .
Ähnlich wie bei Mofa / Moped / 50 ccm - Roller muß dafür dann JÄHRLICH ein Versicherungskennzeichen gekauft werden . Gültigkeit stets im Maximum von 01.03 bis Ende Februar des Folgejahres pro Vertrag & Saisonkennzeichen dabei .
Ein VERSICHERUNGSKENNZEICHEN läuft immer um 23:59:59 Uhr des letzten Tages im Monat FEBRUAR ab , ohne das es dazu einer gesonderten Kündigung bedarf .
Naja , wenn Du Dich zur Herkunft des Fahrzeugrs ausschweigst , bist Du für Deine Tat nach wie vor in Deinem Anteil voll verantwortlich . ( Wird also so oder so teuer für Dich )
Du hast als straftatlich angeschuldigte Person sogar das Recht auf Lüge , aber damit wirst Du für Dich selber keine Strafmilderung erfahren können .
Soll ich der Polizei hierzu Angaben machen? Oder lieber keine Angaben und darauf hoffen dass das ganze Fallen gelassen wird. Im schlimmsten Falle droht mir ja "nur" ein Bußgeld von 30-40 Euro soweit ich weiß.
Da liegst Du vollkommen falsch ... Wenn zum Tatzeitpunkt nachweislich nicht mindestens ein KFZ-Pflichtversicherungsvertrag bereits rechtswirksam abgeschlossen war , trifft Dich als fahrzeugnutzende Person damit bereits die volle Minimalhärte des Strafgesetzbuches . Da ist dann nichts mit einem zweistelligen Strafgeld .... DAS wird in mittlerer Höhe dreistellig, oder entsprechend Sozialstunden .
Und was könnte denn im schlimmsten Falle der Freundin meines besten Freundes drohen wenn ich ihren Namen erwähne?
Dann bekommt der Besitzer / Eigentümer nahezu vergleichbar über den Sack wegen wissentlicher zur Verfügungstellung .
Unterhalb des gesetzlichen Straf-Mindestrahmens geht es in DE aber nicht . DU wurdest erwischt ohne gültigen Pflichtversicherungsschutz auf einem Fahrzeug mit gesetzlicher Auflage der Fahrzeug - Haftpflicht .
DU bist damit strafrechtlich ahndbar .... willst Du da jetzt echt ( vermutlich ) wider besseren Wissens einen Freund oder Freundin mit hin hängen , wenn die Karre nicht beschlagnahmt wurde ?
Ich hatte das vor etwa 30 Jahren mal anders gelegen ähnlich , allerdings "nur" wegen einer groben OWi . Ich hatte da dann etwas gelogen in soweit , dass ich das FZG ohne Wissen des Eigentümers nutzte .
Krieg ich Strafmilderung wenn ich Tat zugebe?
Abstreiten wirst Du doch wohl eher nicht können , wenn Du auf dem Teil ohne KFZ-Haftpflicht aufgegriffen wurdest.
"Bester Freund von einer [Freundin] ... "
Ich würde an Deiner Stelle dann besser schleunigst den "Freundeskreis" wechseln .
Du bist schon recht lange hier Member , aber ich sehe Dir auch nach , dass diese Elektro ' Kleinfahrzeuge echt noch nicht so lange wie Deine Membership Bestsndteil der StVO sind .
Wie ich Dir schon sagte , habe ich für einen meiner besten FREUNDE damals etwas "verschwiegen" und geflunkert in Richtung : der wusste nichts von meiner Nutzungs - Session"
In Deiner Sache scheint die Sache grundlegend anders zu liegen , aber informativ und ehrlich zueinander echt mies .
Na , ichbweiss nicht .... für einen Fehlweg für "Pseudo-Freunde" würde ich zugeben , das Teil genutzt zu haben .
Wie alt ( bzw. jung ) bist Du , wenn ich das mal zwischenfragen darf ?
Die Freundin von meinem besten Freund*
Und ich bin 24. Inwiefern soll das relevant sein??
Dein Alter war nur für die Frage entscheidend , ob nach Jugend- / oder Erwachsenenstrafrecht zu ahnden wäre .
da du dich nicht dazu geäußert hast, geht das nun vor Gericht, du bekommst ne Vorladung. Such dir einen gescheiten Anwalt für Verkehrsrecht.
https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html
https://dejure.org/gesetze/PflVG/6.html
Sorry, auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Ich habe mich nicht dazu geäußert weil ich den Brief nie erhalten hatte. Der Postbote war Schuld und das weiß die Polizei auch da sie bereits vor der Tür standen! Das nächste mal bitte nichts Unterstellen wenn man keine Ahnung hat, danke! :)
und wie kommst an den Brief? da steht deine Adresse drauf
hab was vergessen, die Freundin kann als Halter/Eigentümer ebenfalls belangt werden, wenn du die Adresse bekannt gibst.
Der Brief wurde nachträglich nochmal zugestellt aber halt verspätet. Aber danke für die Info wegen der Freundin
Dass du den Brief nicht erhalten hast, interessiert die Staatsanwaltschaft nicht. Du hast dafür zu sorgen, dass amtliche Post dich erreichen kann.
Ohne blaues Kennzeichen eben keine Versicherung, also ohne unterwegs, also ist es eine Straftat, mit bis zu 12 Monaten Knast, denn es ist ja sogar Vorsatz im Spiel!
Was ist zu tun? Rechtzeitig die Sachen packen, ggf. die Wohnung kündigen, denn der Vermieter wird ja nicht auf Miete verzichten.
Also so ein Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört hahaha wow. Ich habe die Tat einfach zugegeben und die Sache wurde fallen gelassen, FERTIG!
Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort!
Hierzu noch eine Frage:
„Wenn das Fahrzeug in der Vergangenheit irgendwann versichert war, steht der damalige Versicherungsnehmer im zentralen Fahrzeugregister, die Daten wurden von der Versicherung gemeldet. Entweder taucht der Name der Freundin auf oder der des Vorbesitzers, welcher die nötigen Angaben machen wird, wenn man mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen §6 PflVG an ihn herantritt.“
Das Fahrzeug war zu 100% nie versichert da sie gesagt hatte das sie den Scooter vor einigen Monaten erst selber ganz Neu gekauft hatte. In wiefern würde dann die Polizei weiter ermitteln wollen?