Darf die Polizei über meine Vergangenheit an Straftaten an andere Private Personen was erzählen?
Ich habe eine Freundin vor ca. drei Monaten kennen gelernt und ihr auch gleich erzählt, dass ich eine Vergangenheit habe und bereits auch im Gefängnis wegen Betruges abgesessen habe. Ich habe ihr aber versprochen sie nie zu belügen und daran habe ich mich bis heute gehalten. Am 04.03.2015 wurde ich Opfer einer Straftat (Raub), vor der Haustür meiner Freundin und teilte es auch gleich der Polizei mit. Die Polizei hat die Anzeige aufgenommen und ist dann wieder gegangen. Ca. 10 Minuten später rief die Polizei bei meiner Freundin an und hat meiner Freundin alles erzählt wer ich bin. Meine Freundin hat der Polizei nur mitgeteilt das Sie bereits über alles informiert sei. Meine Frage: Darf die Polizei andere Personen über meine Vergangenheit informationen weiter geben?
5 Antworten
Nein.Die Polizei unterliegt, ähnlich wie Anwälte, dem Verbot der Offenbarung von Privatgeheimnissen (Schweigepflicht). So weit ich das weiß. Eventuell eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen ;)
Dürfte die nicht. Das ist wie beim Anwalt, Arzt, Groß Konzerne, etc., diese unterliegen in der Schweigepflicht und diese Informationen stufen sich eigentlich auch als Betriebsgeheimnis ein. Das ist strafbar, dass jemanden anderen zu erzählen, auch bei Beamten...
Hallo.
Eigentlich nicht. Aber wenn deine Freundin das Wußte?.
Wenn es der Wahrheitsfindung dient.
Mit Gruß
Bley 1914
Nein.
Nein, das dürfen die definitiv nicht. Du kannst dich über den Polizisten, der das gesagt hat beschweren. Die Schweigepflicht gilt auch für deinen Fall. Sonst könnte ich morgen auch zur Polizeistation gehen und mir nette Geschichten zu meiner Unterhaltung erzählen lassen. Die dürfen das nicht.