Darf die Polizei das Handy eines Zeugen durchsuchen?
Hallo liebe Community Ich bin 'indirekt' Zeugin eines Diebstahls, 3 teure Fahrräder meines Freundes wurden gestohlen. Und ich habe informationen auf dem Handy, die den Täter verraten, bzw der Täter hat im chat mehr oder weniger damit geprahlt das er die Bikes geklaut hat, und hat die tat so zugegeben. Meine Frage ist nun, darf die Polizei mein Handy beschlagnahmen und durchsuchen aufgrund dieser Informationen? Die Screenshots und Audios habe ich meinem Freund geschickt, der hat das Beweismaterial dann an die Polizei weiter gegeben. Ich bin morgen bei der Polizei eingeladen eine Zeugenaussage zu machen. Können die Beamten mir dann das Handy abnehmen?
6 Antworten
Es geht nicht ausschließlich um die Informationen (gleichbedeutend mit Inhalt) sondern auch um das "Original".
"Zusammengbastelte" Chatverläufe haben gewiss kaum einen Beweiswert, aber der Chat auf dem Handy des Fragenstellers hat Aussagekraft.
Guten Abend,
es wäre mir neu, dass die Polizei mittlerweile Vorladungen auf das Wochenende und den Samstag verlegt.
KaterKarlo2016
War mir neu. Aber man lernt nie aus.
Samstag, 13 uhr, hat mich auch gewundert😂
Nach den Paragraphen 94 ff. der Strafprozessordnung können Gegenstände beschlagnahmt werden, die als Beweismittel von Bedeutung sein können. Die Polizei kann das, einem richterlichen Beschluss vorausgesetzt. Theoretisch auch über die Staatsanwaltschaft möglich, bei Gefahr im Verzug.
Also ja, die Polizei kann das :) Verhältnismäßigkeit muss aber gewahrt bleiben.
Denk aber bitte mal weiter. Wenn Du den Beamten einfach die gewünschten Daten zu verfügung stellst, welchen Grund hätten Sie noch Dein Handy zu beschlagnahmen?
Wir haben der Polizei schon alle Informationen die ich habe zukommen lassen
Danke :)
Da ihr ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung der Straftat habt, muss die Polizei zunächst mal davon ausgehen alle Beweise und Indizien von euch erhalten zu haben. Warum sollten sie es dann noch beschlagnahmen?
Erst wenn Zweifel an der Echtheit der Indizien aufkommen wird die Polizei auch in eure Richtung ermitteln. Dann könnten eure Handys natürlich sehr schnell zu wichtigen beweismitteln werden und wegen der verdunkelungsgefahr auch umgehend beschlagnahmt werden.
Okay Danke, hat mir sehr geholfen :)
Der Staat (Polizei) hat das Gewaltmonopol. Was meinst du was die alles dürfen um eine Straftat aufzuklären.
Nur so wie es aus sieht hat sie ja Beweise die zur Aufdeckung einer Straftat bei tragen. Und was hat Gewaltmonopol mit Diktatur zu tun?
"Gewaltmonopol" bedeutet eben nicht, dass die Polizei jede Gewalt gegen dich ausüben darf. Wäre das so, dann lebten wir in einem Unrechtsstaat oder einer Diktatur.
Das Handy ist Besitz des Zeugen. Das kann nicht ohne Weiteres durchsucht werden. Genausowenig wie der Computer oder die Wohnung des Zeugen einfach durchsucht werden kann.
Klar gibt es da die Möglichkeit eines richterlichen Beschlusses. Aber auch der muss erst einmal besorgt werden.
Da sie die Beweise bereits beiträgt und der Polizei nicht vorenthält sehe ich keinen Grund der eine Beschlagnahmung rechtfertigen würde.
*zur* Beweislage
Wenn du nichts getan hast, dürfen deine Rechte nicht beschnitten werden. So einfach ist das.
"Gewaltmonopol" ist wurscht. Wir leben in keiner Diktatur.
Wenn du das weißt, aber nichts zur Aufklärung beiträgst, kannst du letztendlich noch wegen Beihilfe zur Rechenschaft gezogen werden.
Eeehhhm es geht um das Privateigentum meines Freundes? Warum sollte ich da 'nicht zur Aufklärung beitragen?' Wie schon gesagt die Polizei hat schon alle digitalen Informationen vorliegen, die ich habe.
Doch machen sie. hatte ich auch schon.