Kleingewerbe mit zwei Tätigkeitsbereichen und Zeitarbeit im Handwerk?
Ich wollte schon länger im Sinne der Kleinunternehmerregelung ein Gewerbe anmelden und möchte im Bereich grafische Gestaltung freelancen (Logos, Grafiken, Webdesign, Tutorials, etc...) dafür müsste ich ja nur zum Amt, den Wisch ausfüllen und fertig, richtig?
ABER, dazu kommt jetzt das ich ein Angebot von meinem alten Tischlereibetrieb bekommen habe nun für 2-4 Wochen bei ihnen zu arbeiten.
Sie stellen sich das so vor das ich als Eigenständiger ihnen meine Stunden in Rechnung stelle. Quasi wie ein Zeitarbeiter und freier Arbeiter. Ich würde auch nur für diesen Betrieb arbeiten und keine Aufträge direkt von Kunden beziehen.
Kann ich das mit meinem Gewerbeschein ebenfalls einfach so machen oder muss ich etwas extra beantragen, z.B in die Handwerksrolle eintragen lassen? Ich habe den Meistertitel im Tischlerhandwerk aber möchte mich jetzt nicht für die 2-4 Wochen die ich arbeite extra irgendwo eintragen/ anmelden lassen und Beiträge an die HWK zahlen...
Und wie ist das dann mit Steuern (normale Grenze bis 17.500?) und der Versicherung (bin schon freiwillig versichert).
Hat da jemand Erfahrung? Vorschläge?
Danke schonmal im Voraus!
2 Antworten
1. Natürlich kannst Du die 2-4 Wochen mit über DEine normale Anmeldung abrechnung. Scheinselbständigkeit liegt nur vor, wenn man längere Zeit nur für einen Auftraggeber arbeitet. 2-4 Wochen sind keine längere Zeit.
2. Warum nutzt Du überhaupt die Kleinunternehmerregelung? Du hast doch vermutlich überwiegend, wenn nicht ausschließlich Unternehmer als Kunden. Die können von Dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteur abziehen. Du hättest dann auch den Vorsteuerabzug.
Bei der Tätigkeit für den Tischlereibetrieb handelt es sich um eine Scheinselbständigkeit, die Sozialversicherungspflichtig und natürlich auch Lohnsteuerpflichtig ist.
Vergleiche dazu
http://www.hwk-chemnitz.de/Scheinselbstaendigkeit.304.0.html
Gruß N.U.