Kleingewerbe mit zwei Tätigkeitsbereichen und Zeitarbeit im Handwerk?

2 Antworten

1. Natürlich kannst Du die 2-4 Wochen mit über DEine normale Anmeldung abrechnung. Scheinselbständigkeit liegt nur vor, wenn man längere Zeit nur für einen Auftraggeber arbeitet. 2-4 Wochen sind keine längere Zeit.

2. Warum nutzt Du überhaupt die Kleinunternehmerregelung? Du hast doch vermutlich überwiegend, wenn nicht ausschließlich Unternehmer als Kunden. Die können von Dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteur abziehen. Du hättest dann auch den Vorsteuerabzug.

Bei der Tätigkeit für den Tischlereibetrieb handelt es sich um eine Scheinselbständigkeit, die Sozialversicherungspflichtig und natürlich auch Lohnsteuerpflichtig ist.

Vergleiche dazu

http://www.hwk-chemnitz.de/Scheinselbstaendigkeit.304.0.html

Gruß N.U.