Muss ich ein Gewerbe anmelden für eine Arbeit die nur 5 Tage dauert?
Ich möchte auf einem Festival 5 Tage lang arbeiten auf Rechnung. Würde für die 5 Tage 1000€ verdienen & danach auch nichts mehr tun. (also dann wäre mein Jahreseinkommen ja 1000€ ?) Ich bin Schülerin & arbeite auch so allgemein nicht.
Muss ich nun ein Kleingewerbe anmelden oder nicht?
& falls ja: Arbeitsbeginn wäre der Mittwoch 19.08.15 Wenn ich am Montag (17.08.15) ins Rathaus/Finanzamt gehe und ein Gewerbe beantrage, kann ich am Mittwoch dann das Arbeiten anfangen? (& wohin muss ich genau Rathaus oder Finanzamt?)
9 Antworten
Schau doch mal in die Liste der Freien Berufe - was machst Du denn auf dem Festival? Könnte die Tätigkeit unter einen freien Beruf fallen? Dann muss mensch nämlich kein Gewerbe anmelden! Du kannst ja auf die Rechnungen was passendes schreiben, wenn der Auftraggeber das mitmacht und die Beschreibung halbwegs passt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29#Katalogberufe_und_.C3.A4hnliche_Berufe
Achtung: Schreib auf Deine Rechnungen bloß keine Umsatzsteuer, sonst wirst Du USt-pflichtig. Aber wenn man weniger als 17.500 Euro im Jahre brutto einnimmt, fällt man unter die "Kleinunternehmerregelung" und ist damit USt-befreit. Schreib das am besten auf die Rechnung: "Dieser Betrag enthält keine Umsatzsteuer, weil ich als Kleinunternehmerin hiervon befreit bin." USt hat aber nix mit Gewerbeanmelden zu tun.
Du kannst natürlich zum Rathaus oder aufs Finanzamt gehen und fragen, ob Du nun Anmelden musst oder nicht - die Beamten dort sind auskunftspflichtig.
am besten wäre es, man beantragt nur eine Steuerkarte, arbeitet mit Steuerklasse I als Angestellte, als Schülerin dürfte die Lohnsteuer nicht besonders hoch sein. So wäre man aber angestellt & nicht selbständig
Alles Andere ist unseriös. Man wartet teils Monate als Subunternehmer oder was auch immer auf sein vereinbartes Honorar.
Wenn Du als Schein-Selbständige dann eine Rg. schreibst, dann formuliere die Rechnung mit einem Datum, der Zeit sowie einer Nr.
Eine Steuer Nr. bekommst Du auch, wenn Du beim Gewerbeamt der Stadt das Gewerbe für 20 € anmeldest. Aber es gibt eine Gewinnerzielungsabsicht
Erklärst Du im Gewerbeamt oder im Finanzamt diesen Sachverhalt, den Du hier schilderst, werden mir die Beamten Recht geben, das ist eindeutig scheinselbständig.
Wie gesagt, hoffentlich ist das ein schriftlicher Vertrag, sonst frag´ mal Deine Eltern, was die davon halten. Volljährig bist Du aber schon als Schülerin ?
Wenn der Auftraggeber das so dreht, legt er das als kostenloses Praktikum aus oder sonst was wie Probearbeit.
Wenn Du dann eine Rg. schreibst, dann so:
Nach § 19 Absatz 1 Umsatzsteuer-Gesetz wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Die Einkünfte kannst Du dann in der Einkommenssteuer 2015 angeben.
So kurzfristig wird Dir aber keine Steuer Nr. zugeteilt. Das Finanzamt wird wohl über das Gewerbeamt informiert, daß Du ein Gewerbe angemeldet hast, aber da muß ich wfwbinder Recht geben, das ist ziemlicher Quatsch, für 5 Tage ein Gewerbe anzumelden, nur um es wieder danach abzumelden.
Oder frag mal bei der Arbeitsagentur nach oder bei einer Gewerkschaft, die geben mir sicherlich auch Recht, das ist unseriös
eher eine Frage der Scheinselb(st)ändigkeit. Denn Du wirst ja nur für einen Auftraggeber arbeiten.
Ich würde mich davor hüten, kostenlos zu arbeiten. Manche Techniker arbeiten als Freelancer als Stagehand (früher Roadie genannt).
So kannst Du meist nur eine Rechnung schreiben ohne MWST oder mußt noch die Steuer abführen, wenn der Auftraggeber aus Deiner Rechnung noch die Vorsteuer ziehen will.
Meist legt man eine 5 Tages Arbeit irgendwie als Probearbeit aus & guckt nachher in Röhre, bleibt auf den Forderungen sitzen.
Da gibt es genügt schlechte Beispiele in der Branche, sei es Veranstaltungstechnik oder Catering. (Bedien-Thekenkraft etc)
Ein Kleingewerbe gibt es so nicht, es heißt eher Kleinunternehmer-Regelung nach § 19,1 USTG.
So schreibst Du auch auf Deiner Rechnung, daß nach dieser Regelung keine Steuer anfällt & somit der Auftraggeber die Vorsteuer nicht ziehen darf.
Kannst Du machen, solltest das Gewerbe aber gleich wieder abmelden. Für mich ist es dubios, wenn die Leute nicht angestellt werden, sondern selbständige Kleinstunternehmer-Subunternehmer sind, eben Scheinselbständigkeit.
Vermutlich wirst Du vom Auftraggeber gar kein Geld sehen, oder gibt es einen schriftlichen Vertrag ?
Im Gegensatz zu den beiden anderen Antwortern (die grundsätzlich Recht haben), bin ich der Ansicht, dass Du kein Gewerbe anmelden musst, weil Du keinen stehenden Gewerbebetrieb unterhalten wirst udn es daher reicht, die entsprechenden Steuererklärungen abzugeben, weil überall 0,- herauskommt.
Genau wie ich schon auf Finanzfrage schrieb.
Wenn Du es allerdings wiederholen möchtest, dann anmelden.
Du musst (zunächst) ins Rathaus. Ein "Kleingewerbe" gibt es nicht, ein Gewerbe wird auch nicht beantragt, sondern schlicht angemeldet.