Kleingewerbe als Fotografin. Wie sieht das mit den Steuern aus?
Hallo Zusammen, ich möchte ein Gewerbe als Fotografin anmelden und das hauptberuflich. Habe also abgesehen dann von den Einnahmen als Fotografin keine Weiteren. Wenn ich mit einem Shooting 100€ einnehme, wieviel muss ich dann davon "an den Staat zahlen" (mal ganz abgesehen von meinen Ausgaben, Fahrtkosten, Photoshop, etc...) Sorry, dass ich "so dumm" fragen muss, aber ich werde irgendwie nicht schlau draus. Also bitte ich um eine simple Erklärung :-)
Liebe Grüße und Danke im Voraus
6 Antworten
Ich habe die Frage überdacht, ich glaube das dass was du meinst die MwSt ist, diese muss immer sofort abgeführt werden und beträgt aktuell 19%
Die MwSt wird jedoch vom Kunden beglichen, dies bedeutet das wenn du einen Honorar von 100 EUR verlangst, der Kunde unterm strich 119 EUR zu zahlen hat. Wovon 19 EUR MwSt abgeführt werden.
Du hast Einnahmen und Ausgaben.
Die Einnahmen minus die Ausgaben sind dein Gewinn. Je nachdem wie viel das ist, zahlst du unterschiedlich hoch Steuern.
Beispiel 100 Euro Einnahmen fürs Shooting.
Ausgaben für Anfahrt, Film, Entwicklung, DVD/CD, usw. Darfst du davon abziehen.
Außerdem die Jahresanteile für Computer, Kamera, Belichtung, ... anteilig für jedes Jahr absetzen.
Das sind deine Brutto Einkünfte.
Beispiel
Im ganzen Jahr hast du 30.000 Euro Einnahmen.
Gleichzeit 10.000 Euro Ausgaben.
Macht einen Gewinn von 20.000 Euro.
Von diesen Einkünften darfst du noch Kosten für Krankenversicherung, und ähnliches abziehen.
Es bleiben im Beispiel nach Abzug aller weiteren Sonderausgaben 15.000 Euro .
Das sind 1250 Euro im Monat. Hiervon wird die Einkommensteuer berechnet.
Sowohl für das vergangene Jahr, als auch für das zukünftige.
Wegen Umsatzsteuer, Krankenversicherung, usw. empfiehlt es sich dringend einen Steuerberater aufzusuchen.
Nein.
Ob die (Voraus)zahlungen monatlich, vierteljährlich, oder gar nur jährlich über die Steuererklärung zu zahlen sind, richtet sich nach Höhe des zu erwartenden Gewinnes.
Meine Berechnung war Beispielhaft.
Die Gewerbesteuer (ans Rathaus) fällt erst an, wenn ein Jahresgewinn von mehr als 24.500 € erzielt wird. Die Frage, ob dein fotografisches Talent "Kunst-Niveau" erreicht und du - wie Bildberichterstatter - als Freiberuflerin nach § 18 EStG (dann keine Gewerbesteuer) eingestuft werden könntest, sollte also erstmal keine große Rolle spielen - um den Pflichtbeitrag zur Handwerkskammer ist es allerdings schade.
Die Umsatzsteuer (MWSt) beträgt grds. 19%. Hier ergäbe sich der Rechenschritt:100 / 1,19 = 84,03 Entgelt (denn 84,03 + 19% darauf = 100)
Allerdings gibt es im Umsatzsteuergesetz im § 19 eine besondere "Kleinunternehmer-Regelung".
Bei der Einkommensteuer kann dir auch der größte Experte keinen konkreten Steuer-Prozentsatz nennen.
Das liegt daran, dass unsere Einkommensteuer die 'persönliche Leistungsfähigkeit' des Steuerzahlers berücksichtigen soll (einem Berufssportler oder Konzernmanager mit Millioneneinkommen ist ein höherer Steuersatz zuzumuten als einem Rentner oder Azubi).
Und die bemißt sich nicht nach einem einzigen Shooting sondern nach deinen Einkünften (dem "zu versteuernden Einkommen") während eines gesamten Kalenderjahrs - bzw. falls du verheiratet bist nach euren gemeinsamen Einkünften.
Darum gibt es anders als bei der Umsatzsteuer einen variablen und mit dem Einkommen bis auf max. 45% steigenden Steuersatz.
Diese Broschüre erklärt dir sicher viele Detailfragen ...
Zunächst stellst sich die Frage WIESO DU ein Gewerbe anmelden möchtest?!?
Wenn du Photograph bist, würde ich an deiner stelle als Freiberufler arbeiten.
Die Steuer ist dein PERSÖNLICHER STEUERSATZ und richtet sich nach der Einkommensteuer, mit anderen Worten.. Verdienst du mehr zahlst du auch entsprechend mehr.
Ich rate sehr stark von einem Gewerbe ab, soweit dies vermeidbar ist, da ansonsten ein unnötiger Bürokratischer Aufwand entstehen würde.
Wenn du Photograph bist, würde ich an deiner stelle als Freiberufler arbeiten.
Was 'Freie Berufe' sind steht in § 18 Einkommensteuergesetz. Eine Tätigkeit als Fotograf kann eine freiberufliche Tätigkeit sein, wenn es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt. Finanzämter sehen das manchmal anders.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Ich rate sehr stark von einem Gewerbe ab, soweit dies vermeidbar ist, da ansonsten ein unnötiger Bürokratischer Aufwand entstehen würde.
Der Aufwand dürfte bei einem Kleinunternehmer nicht so gross sein.
Erstmal Danke. Aber ich werde wohl kaum über die 17.500€ im Jahr kommen, zumindest in absehbarer Zeit nicht.
Kann ich denn für Shootings Geld verlangen, aber nur Freiberufler sein?
Wer kann mir auf all meine Fragen, eine ehrliche Antwort geben, ohne das ich für so einen Termin eine Menge Geld bezahlen muss
meine Antwort steht oben. was davon verstehst du nicht?
Man zahlt also immer monatlich ?