Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde (Fotografie) kann ich dann auf Rechnungen etc. einen "Fantasienamen" benutzen?

5 Antworten

Du darfst Dich nennen wie Du willst, Du musst aber darauf achten das dadurch keine Namensrechte dritter verletzt werden und Du musst dich eindeutig namentlich als Geschäftsführer benennen.

Geochelone  01.07.2016, 14:46

Ein Einzelunternehmen hat keinen Geschäftsführer !

verreisterNutzer  01.07.2016, 15:18
@Geochelone

Sorry.... "Inhaber" muss es natürlich heißen... Danke

Du kannst einen Fantasienamen benutzen, solange du keinen nutzt an dem ein Dritter Rechte hat oder der eine andere Rechtsform vortäuscht !

Als Einzelunternehmer müsstest du noch nicht einmal deine Echtdaten angeben, weil du über die Pflichtangabe Steuernummer zu identifizieren bist. Ohne Echtdaten macht es aber einen schlechten Eindruck...

Ein Kleingewerbe gibt es übrigens nicht, auch wenn viele davon reden oder schreiben ! Du meldest ein "normales" Gewerbe an und lässt dich bei deiner Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen. Fertig !

Den Beruf des Fotografen als Freiberufler auszuüben, ist riskant, weil man durch Auftragsarbeiten ganz schnell in die Gewerbeausübung rutscht und dann Ärger mit dem Gewerbeamt und der Handwerkskammer bekommt.

Du kannst Deine Firma, soweit nicht andere Rechte dadurch eingeschränkt werden, nennen wie Du willst.

Janika1111 
Beitragsersteller
 01.07.2016, 12:34

Es ist aber ja keine Firma, dh ich trete eigentlich als Privatperson auf. 

Aber wenn ich meinen Namen immer mit anführe sollt des gehen oder?

verreisterNutzer  01.07.2016, 12:40
@Janika1111

Es ist aber ja keine Firma,

Wenn Du ein Gewerbe, gleich welcher Art anmeldest, dann besteht eine Firma, die Du entweder als Inhaber (vollhaftend) geschäftsführend vertrittst, oder, sofern eine Gmbh odere andere Gesellschaftsform gewählt wird, als persönlich haftender Gesellschafter (haftend im Rahmen des Gesellschaftervertrags) vertrittst.

verreisterNutzer  01.07.2016, 12:48
@FragaAntworta


Schau nach, und wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dann bist Du eigentlich keine Privatperson mehr

seit wann das denn????

Die Privatperson (natürliche Person) Janika1111 bleibt eine natürliche Person die ein Gewerbe ausüben kann oder eine Gesellschaft vertreten kann.

Eine jurisitsche Person entsteht erst mit Eintragung ins Handels- oder anderer Register, entweder als Gesellschaft (z.B. GmbH, OHG, KG, AG), als Verein (e.V.), als Genossenschaft (z.B. eG) oder als eingetragener Kaufmann (e.K.)

FragaAntworta  01.07.2016, 12:52
@verreisterNutzer

Bitte den Kommentar davor lesen, dann den meinen, dann noch mal darüber nachdenken, wie die sonstigen Kommentare laufen, und dann noch mal darüber nachdenken, dass man manche Sachen auch kaputt reden kann, danke Rudiratlos57. Du hast zwar Recht, aber das muss ja nicht gleich wie ein Hammer daherkommen, überdenke doch mal die Aussagen des FS, da muss einfacher an das Thema geführt werden.

"weil sonst würde man ja nicht wissen um was es sich handelt oder? :)"

So isset und das nennt sich ladungsfähige Adresse. Einen Firmennamen hast du übrigens nicht, ebenso wenig einen Geschäftsführer. Du bist Einzelunternehmer und nicht im Handelsregister eingetragen. Du musst immer mit deinem Namen und deiner Adresse auftreten.

Als Einzelunternehmer gilt dann auch noch: http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Recht/Unternehmensname/Einzelunternehmen-ohne-HR-Eintrag/Einzelunternehmen-Unternehmensbezeichnung-mit-Fantasienamen.html

ABER: Fotografie kann auch freiberuflich ausgeübt werden, das solltest du prüfen: https://www.steuerberaterin-vellmann.de/blog/2013/08/06/freiberufliche-oder-gewerbliche-fotografie/ Aber da solltest du kompetenten Rat einholen, nur bitte nicht bei mir. ;-)

(noch ganz kurz: man kann kein Kleingewerbe anmelden, eine Gewerbe ist ein Gewerbe. Letztlich geht es dabei nur um die Kleinunternehmerregelung, die wird meist damit gemeint und hat mit Steuern zu tun.)

Geochelone  01.07.2016, 14:52

Du musst immer mit deinem Namen und deiner Adresse auftreten.

Das gilt für Einzelunternehmer nur im Internet. Nicht im Schriftverkehr ! Diese Regelung (§ 15b GewO) wurde schon 2009 aufgehoben.

da solltest du kompetenten Rat einholen

Was Gewerbe ist oder nicht, sollte man nicht einen Steuerberater fragen, sondern das Gewerbeamt, denn vom Gewerberecht hat ein Steuerberater selten Ahnung, zumal die Definitionen sich im Steuerrecht und Gewerberecht oft widersprechen.

SirKermit  01.07.2016, 15:14
@Geochelone

Zum Thema Namen:

Was die Gewo angeht, danke. Das war mir neu. Es ändert aber meiner Meinung nichts an der Erfordernis, in Geschäftsbriefen seinen Namen etc. anzugeben: https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/wirtschaftsrecht/unternehmensgruendung-und-fuehrung/pflichtangaben_briefe/1156854

"

Nicht-Kaufmann / BGB-Gesellschaft

Für

die Gewerbetreibenden hatte bisher der § 15b GewO geregelt, welche

Angaben auf Geschäftsbriefen gemacht werden müssen. Der § 15 GewO ist

gelöscht. Nach Überzeugung des Gesetzgebers ist es jedoch eine

Selbstverständlichkeit, im Schriftverkehr den Namen anzugeben. Daher

sollten folgende Angaben auf Geschäftsbriefen gemacht werden:

Vorname (mindestens einer, ausgeschrieben)

Zuname (Familienname)

ladungsfähige Anschrift

bei mehreren Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft o.g. Angaben zu allen Gesellschaftern

Neben

dem(n) persönlichen Namen sind Zusätze wie Sachbezeichnungen (Hinweis

auf die Tätigkeit, Branchenbezeichnung), Buchstabenkombinationen,

Phantasiewörter und sog. Etablissementbezeichnungen des Geschäftslokals

(wie z.B. "Zum goldenen Hirsch") erlaubt."

Kurz: ich würde es machen, auch wenn es so ausdrücklich nicht mehr verlangt wird.

Was nun Gewerbe ist oder nicht, ist in den meisten Fällen ja gut geregelt. Okay, ein Steuerberater mag vielleicht nicht die beste Adresse sein, mir scheint im Zweifelsfalle (wie hier) dann doch eher das Finanzamt eine rechtssichere Auskunft geben zu können.

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Gewerbesteuer-Fallen-fuer-Freiberufler.html

Die typischen Sachbearbeiter halte ich da für weniger kompetent. Hast du schon mal eine solche rechtssichere Auskunft beim Gewerbeamt erhalten?

Geochelone  01.07.2016, 18:31
@SirKermit

mir scheint im Zweifelsfalle (wie hier) dann doch eher das Finanzamt eine rechtssichere Auskunft geben zu können.

Wenn man etwas vom Steuerrecht wissen will, dann sollte man zum Steuerberater oder zum Finanzamt gehen. Wenn man aber eine Auskunft aus dem Gewerberecht haben will, sollte man zum Gewerbeamt gehen. Diese Behörden bearbeiten völlig verschiedene Rechtsgebiete und haben keine Kompetenz für die jeweils andere Materie ! Du fragst doch auch nicht den Bäcker, wenn du Fleisch haben willst...

Und die von dir genannte Seite kann auch keine Rechtsgrundlage dafür nennen, dass nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen ihre echten Namen im Schriftverkehr angeben müssen ! Diese Pflicht ist eben aufgehoben.

 Hast du schon mal eine solche rechtssichere Auskunft beim Gewerbeamt erhalten?

Ich habe viele Jahre lang selbst dort gearbeitet.... Das war Tagesgeschäft.

SirKermit  02.07.2016, 06:29
@Geochelone

Da die Unterscheidung Gewerbe - Freiberuf primär eine Angelegenheit des Finanzamtes ist, können nur die eine rechtssichere Auskunft erteilen. Es sei denn, du hast dich beim FA rückversichert. Oder anders gefragt: hast du rechtlich bindende Auskünfte gegeben, die das Finanzamt betrafen?

Oder sind die Bescheide eines Gewerbeamtes grundsätzlich bindend für das FA? Eine Prüfung seitens des FA wird dem Unternehmer sagen, ob er gewerbesteuerpflichtig ist oder nicht. Oder sehe ich das falsch?

Es mag auch sein, dass in einem größeren Gewerbeamt gute Spezialisten sitzen, aber das pauschal für alle Gewerbeämter zu behaupten, halte ich einfach für falsch.

Was die Schriftform angeht, es steht deutlich in der Seite der IHK, es ist eine Empfehlung. Dem FA reicht die Umsatzsteuer ID. Und an de Stelle gebe ich dir Recht, siehe http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=316682&ccheck=1

Als Einzelunternehmer kann man sich nennen wie man will.

Es gibt keine Vorschrift die besagt das man Vor- und Nachname als Einzelunternehmer verwenden muss.

Man darf nur nicht den Eindruck erwecken, das man eingetragener Kaufmann, Personen- oder Kapitalgesellschaft sei.

ja. viele Firmennamen sind eig. der phantasie entsprungen. nur musst du herausfinden, ob es diesen namen vielleicht schon gibt, besonders dann, wenn er geschützt ist

Janika1111 
Beitragsersteller
 01.07.2016, 12:35

Aber ist das rechtlich in Ordnung? Weil ich oft gelesen habe dass man mit seinem Privatnamen auftreten muss..

Pahana  01.07.2016, 12:37
@Janika1111

dein privatnamen gehört zu einer ordentlich ausgestellten Rechnung oder Quittung. Der muss in jedem fall ersichtlich sein, bei Einzelunternehmen sowieso

Pahana  01.07.2016, 12:41
@Pahana

z. b. mmphotografie, heike hofmann, luiesenstr. 99, 11111 musterstadt

verreisterNutzer  01.07.2016, 12:55
@Pahana


z. b. mmphotografie, heike hofmann, luiesenstr. 99, 11111 musterstadt

Der Name des Inhabers kann aber muss nicht im Unternehmensnamen zu finden sein. Es ist ausreichend wenn man als Inhaber eindeutig im Briefkopf oder in der Fußzeile erwähnt ist.

verreisterNutzer  01.07.2016, 13:16
@Pahana

Was ist daran seriöser?

Das Fotostudio
Mein Bild.de
Studio de la Foto
Janika´s Fotostudio, et cetera

sind auch auch alles seriöse Namen

Im Briefkopf, im Absenderfeld oder in der Fußzeile schreibt man dann; "Inh. Janika Müller-Meyer", das ist gesetzeskonform und auch durchaus seriös